Schule und Recht in Niedersachsen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Bewertung von Zuwendungsanträgen nach der Richtlinie zur Förderung überbetrieblicher Berufsbildungsstätten und ihrer Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren
Erl. d. MK v. 18.10.2007 - 46-8700/6-2 (Nds.MBl. Nr.47/2007 S.1301, geändert durch Erl. v. 29.7.2008 (Nds.MBl. Nr.30/2008 S.8245) - VORIS 22420 -
Bezug: Erl. v. 18.10.2007 (Nds.MBl. S.1281) - VORIS 22420 -

Bei der Bewertung der Anträge gemäß den Nummern 4.4 ff. des Bezugserlasses sind die dort genannten Kriterien wie folgt zu gewichten:

Kriterien Punkt- zahl Maximal- Punktzahl
1. Allgemeine Kriterien    
Die angestrebte Auslastung (in v.H.) der ÜBS laut dem unabhängigen Gutachten
(0,5 Punkte pro aufgerundetem Prozentpunkt)
  50
Überbetriebliche Ausbildung v. H.    
Meistervorbereitung v. H.    
Fort- und Weiterbildung v. H.    
Sonstige Maßnahmen v. H. -  
Die Investition dient:   30
der Schaffung von Kapazitäten für neue und neugeordnete Ausbildungsberufe 10  
dem Vorhalten von Ausbildungskapazitäten 10  
Schaffung bzw. Modernisierung notwendiger, funktionsfähiger:    
Werkstatträume 3  
Lehr- und Unterrichtsräume 3  
Verwaltungsräume 2  

Sonstiger Räumlichkeiten

2  

II. EU-Kriterien
Folgende Kriterien wurden berücksichtigt:

   
Umwelt *)   10
Belange des Klimaschutzes 1 - 5  
Belange des Immissionsschutzes 1 - 5  
Nachhaltige Entwicklung *)   5
Eine positive Stellungnahme zur Regional-bzw. Schulplanung liegt vor 1- 5  
Chancengleichheit *)   5
Berücksichtigung des „Gender Mainstreaming” bzw. der Chancengleichheit. Die Barrierefreiheit des Projekts ist gewährleistet 1 - 5  
Maximal Punktzahl   100
__________________________
*) Die EU-Kriterien müssen erfüllt sein, daneben ist eine Mindestgesamtpunktzahl von 10 Punkten zwingend erforderlich.

Antragsstichtage - keine.

Bearbeitung - sofort nach Antragseingang.

Ab einer Punktzahl von 60 Punkten wird das Projekt in die von der Bewilligungsstelle geführte Investitionsliste aufgenommen.

Dieser Erl. tritt am 1.11.2007 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2015 außer Kraft.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)