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Schülerfriedenspreis 2016
Bek. d. MK. v. 8.4.2016 - 23-83012/1 (2016)

Das Niedersächsische Kultusministerium lädt alle Schulen im Land ein, sich am neu ausgerichteten und erweiterten Wettbewerb zum Schülerfriedenspreis zu beteiligen. Teilnehmen können alle Schulformen und Jahrgangsstufen, Schulklassen, Kurse, Arbeitsgemeinschaften, Projektgruppen und auch einzelne Schülerinnen und Schüler.

Der Schülerfriedenspreis möchte Leistungen von Schülerinnen und Schülern würdigen, die

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der Aufarbeitung von Terrorherrschaft und Diktatur,
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dem friedlichen Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Sprache, Kultur und Religion, der Völkerverständigung und dem interkulturellen Dialog,
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der Auseinandersetzung mit allen Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und der Vorbeugung von Gewalt,
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dem Abbau von Vorurteilen und dem Einsatz für Zivilcourage und der Förderung des ehrenamtlichen Engagements
dienen.

Zum Schülerfriedenspreis wird auch in diesem Jahr wieder ein Sonderpreis für Zivilcourage vergeben. Dieser Preis wird aus den Einsendungen der Beiträge zum Schülerfriedenspreis ausgewählt, die insbesondere das Bemühen um ein fried- und verständnisvolles Miteinander in der Schule und im öffentlichen Leben verdeutlichen.

Die Schulen sind in diesem Jahr in besonderem Maße aufgerufen, sich an dem Wettbewerb zu beteiligen. Denn die Aufgabe, Kindern und Jugendlichen, die in den letzten Wochen und Monaten als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind, Teilhabe und Partizipation zu ermöglichen und interkulturelle Lernprozesse zu initiieren, stellt sich den Schulen in besonderer Weise. Beiträge zu diesem Themenkomplex sind daher besonders erwünscht und sollen das hier bereits vorhandene herausragende Engagement würdigen.

Die neu zusammengestellte und hochrangig besetzte Jury setzt sich aus Mitgliedern aus der Politik, der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie zwei Schülerinnen oder Schülern zusammen.

Mit den jeweiligen Preisen sind finanzielle und weitere Auszeichnungen sowie die Einladung der Gewinner zur feierlichen öffentlichen Würdigung verbunden.

Ebenso ist die Ausstellung und öffentliche Präsentation, auch in digitaler Form, der ausgezeichneten Projekte vorgesehen.

Auf die „Richtlinien für die Verleihung des Schülerfriedenspreises des Landes Niedersachsen“ (RdErl. d. MK. v. 7.7.2011 - VORIS 22410 - Bezug: RdErl. d. MK v. 1.9.2004 - VORIS 22410 -) wird hingewiesen.

Die Beiträge der Schulen sind über die Schulleitung bis zum 1.11.2016 beim Niedersächsischen Kultusministerium, Referat 23, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, einzureichen.

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