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Schule und Recht
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Finanzhilfe
für Schulen in freier Trägerschaft
Hier: Schülerbeträge und
Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen) für
allgemein bildende Schulen für das Schuljahr 2006/07
RdErl.
d. MK v. 3.3.2006 - 24.2 - 81104/03 (09) - 06/07 (SVBl. 4/2006 S.116)
Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§ 149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2006/07 folgende Schülerbeträge und Verhältniszahlen zugrunde zu legen:
I. Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)
Grundschulen 2.005,37 Euro Hauptschulen 2.871,95 Euro Realschulen 2.488,44 Euro Gymnasien 3.212,36 Euro Förderschulen mit Schwerpunkt: Lernen 5.091,01 Euro Emotionale und soziale Entwicklung 8.576,83 Euro Sprache 4.809,61 Euro Geistige Entwicklung 14.041,87 Euro Körperliche und motorische Entwicklung 11.449,50 Euro Hören 9.183,96 Euro Sehen 13.214,89 Euro
Die Schülerbeträge stehen unter dem Vorbehalt einer unveränderten Höhe der maßgeblichen Besoldung zum 1.6.2006.
II. Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen der öffentlichen Schulformen)
Grundschulen Lehrkräfte 23,00 Hauptschulen Lehrkräfte 16,06 Realschulen Lehrkräfte 20,52 Gymnasien Lehrkräfte 17,54 Förderschulen mit Schwerpunkt: : Lernen Lehrkräfte 10,03 Emotionale und soziale Entwicklung Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter7,23
21,30Sprache Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter10,69
979,89Geistige Entwicklung Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskräfte5,12
9,35
45,12Körperliche und motorische Entwicklung Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskräfte6,19
11,98
54,99Hören Lehrkräfte 5,56 Sehen Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter5,01
10,67III. Konkordatsschulen und Gymnasium Josephinum
Die für die Erstattung der persönlichen Kosten nach § 155 NSchG maßgeblichen Verhältniszahlen liegen noch nicht vor und werden nach der Ermittlung bekannt gemacht. [ Anm. d. Red.: s. unten Erl. vom 10.4.2006 ]
Finanzhilfe
für Schulen in freier Trägerschaft
Hier: Konkordatsschulen
RdErl. d. MK v.
10.4.2006 - 24.2 - 81104/03 (09) - 06/07 (SVBl. 5/2006 S.171)
Nachstehend werden die für die Erstattung der persönlichen Kosten nach § 155 Abs. 1 Satz 2 NSchG für das Schuljahr 2006/07 maßgeblichen Verhältniszahlen der entsprechenden öffentlichen Schulen bekannt gegeben.
| Hauptschule | 14,55 |
| Realschule | 18,91 |
| Gymnasium | 16,25 |
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