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Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
Hier: Schülerbeträge und Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen) für allgemein bildende Schulen für das Schuljahr 2006/07
RdErl. d. MK v. 3.3.2006 - 24.2 - 81104/03 (09) - 06/07 (SVBl. 4/2006 S.116)

Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§ 149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2006/07 folgende Schülerbeträge und Verhältniszahlen zugrunde zu legen:

I. Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)

Grundschulen 2.005,37 Euro
Hauptschulen 2.871,95 Euro
Realschulen 2.488,44 Euro
Gymnasien 3.212,36 Euro
Förderschulen mit Schwerpunkt:
Lernen 5.091,01 Euro
Emotionale und soziale Entwicklung 8.576,83 Euro
Sprache 4.809,61 Euro
Geistige Entwicklung 14.041,87 Euro
Körperliche und motorische Entwicklung 11.449,50 Euro
Hören 9.183,96 Euro
Sehen 13.214,89 Euro

Die Schülerbeträge stehen unter dem Vorbehalt einer unveränderten Höhe der maßgeblichen Besoldung zum 1.6.2006.

II. Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen der öffentlichen Schulformen)

Grundschulen Lehrkräfte 23,00
Hauptschulen Lehrkräfte 16,06
Realschulen Lehrkräfte 20,52
Gymnasien Lehrkräfte 17,54
Förderschulen mit Schwerpunkt: :
Lernen Lehrkräfte 10,03
Emotionale und soziale Entwicklung Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
7,23
21,30
Sprache Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
10,69
979,89
Geistige Entwicklung Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskräfte
5,12
9,35
45,12
Körperliche und motorische Entwicklung Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskräfte
6,19
11,98
54,99
Hören Lehrkräfte 5,56
Sehen Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
5,01
10,67

III. Konkordatsschulen und Gymnasium Josephinum

Die für die Erstattung der persönlichen Kosten nach § 155 NSchG maßgeblichen Verhältniszahlen liegen noch nicht vor und werden nach der Ermittlung bekannt gemacht. [ Anm. d. Red.: s. unten Erl. vom 10.4.2006 ]


Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
Hier: Konkordatsschulen
RdErl. d. MK v. 10.4.2006 - 24.2 - 81104/03 (09) - 06/07 (SVBl. 5/2006 S.171)

Nachstehend werden die für die Erstattung der persönlichen Kosten nach § 155 Abs. 1 Satz 2 NSchG für das Schuljahr 2006/07 maßgeblichen Verhältniszahlen der entsprechenden öffentlichen Schulen bekannt gegeben.

Hauptschule 14,55
Realschule 18,91
Gymnasium 16,25
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