Schule und Recht in Niedersachsen

Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare

Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Grundschule - Übersicht --- Schulanfangsaktion 2016

Schulanfangsaktion 2016
Gem. Bek. d. MI, MK und MW v. 30.3.2016 -24.2 - 30061/3

Die Schulanfangsaktion im Jahr 2016 setzt das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße“ unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine „Schulwegplan“ und „Bus auf Füßen“ fort. Ein konzentrierter Einsatz von Schulweglotsen zu Beginn des Schuljahres soll dies unterstützen. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte, aber auch die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ansprechen.

1. Öffentlichkeitsarbeit

Die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne.

1.1 „Fußgängerpass“ in Kindertagesstätten

Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem Kindertagesstätten als Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu soll für Eltern und Kinder durch den Erwerb eines „Fußgängerpasses” für Kindergartenkinder ein Anreiz geschaffen werden, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Das Ziel ist, Handlungssicherheit in Bezug auf den bald anstehenden Schulweg zu vermitteln und zum Schulweg zu Fuß zu motivieren. Die verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle eines „Fußgängerpasses“ können in die Kampagnen eingearbeitet werden. Die Verkehrswachten und die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei stehen Kindertagesstätten und Schulen unterstützend zur Seite. Weitere Informationen bietet ebenso der ADAC mit seinem Programm „Aufgepasst mit ADACUS“ unter https://www.adac.de/infotestrat/ratgeber-verkehr/verkehrserziehung/verkehrssicherheitsprogramme/aufgepasst-mit-adacus.

1.2 Film „Abenteuer Schulweg“ für Elternabend und Unterricht

Im Film „Abenteuer Schulweg“ wird vermittelt, wie gesund, bewegungs- und beziehungsfördernd sowie entspannend es ist, mit Kindern zu Fuß zur Schule zu gehen. Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder dann in der Unübersichtlichkeit durch das Fahrzeugaufkommen unweigerlich gefährdet sind. Der Film, das Schulweglied sowie eine Präsentation stehen für die vorbereitenden Einschulungselternabende sowie den ersten Elternabend nach Schulbeginn und den Unterricht unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulanfangsaktion) und www.mk.niedersachsen.de (Schule > Schülerinnen und Schüler/Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion 2016) zum Download zur Verfügung.

1.3 Elternbrief

Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule“, „Sicher mit dem Bus zur Schule“ und „Sicher mit dem Auto zur Schule“ zur Verfügung, der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann. Der „Elternbrief“ steht als schwarz/weiß-PDF-Dokument in deutscher, türkischer, russischer, polnischer und arabischer Sprache auf der Seite der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/schul-leitung/sicherheit/schulanfangsaktion und des Niedersächsischen Kultusministeriums unter www.mk.nieder-sachsen.de (Schule > Schülerinnen und Schüler/Eltern > Mobilität > Schulanfangsaktion 2016), im AFS-Konto der Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater sowie im polizeiinternen Informationssystem-Intranet (ISI) zum Download zur Verfügung.

1.4 Faltblatt, Flyer und Plakate

Die Materialien zur Kampagne (Faltblatt, Plakat im Format DIN A3 und evtl. Flyer) weisen auf die mit dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hin. Sie wenden sich vorrangig an die Erziehungsberechtigten sowie die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und beinhalten Hinweise zum sicherheitsfördernden Verhalten gegenüber Kindern im Straßenverkehr.

1.5 Malheft

Zu der Aktion wird ein Malheft als Download im NiBiS unter www.nibis.de (Bildungsthemen > Mobilität > Schulan-fangsaktion) angeboten. Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze“ in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.

2. Aktion „Kleine Füße auf dem Schulweg“

Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativer Ausrichtung umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schulweges:

Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden, um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die „Kleinen Füße“ in geschlossener Stellung in Höhe der Randsteine aufgebracht werden. Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur Fahrt mit dem Privat-PKW dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter www.busstop.de abrufbar.

2.1 Schulwegplan

Schulwegpläne stellen eine besonders geeignete Möglichkeit zur weiteren Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg dar. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine Füße“ sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße“ ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. So gewährleistet die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Praktische Gestaltungs- und Arbeitshinweise zur aufwandschonenden Erstellung eines Schulwegplanes mittels des GIS-gestützten Internetprogramms „Schulweg Planer“ finden sich auf der Internetseite www.schulweg-planer.de. Mit Hilfe dieses EDV-Programms können Schulwegpläne in einem selbsterklärenden Verfahren mit vergleichsweise geringem Aufwand, z. B. durch Eltern von Schulkindern mittels eines handelsüblichen PC inkl. Internetverbindung, erstellt werden. Auf den an die Polizeibehörden gerichteten Erlass des MI, P 24.2-81600 v. 8.10.2007, wird hingewiesen. Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u. a. unter www. landesverkehrswacht.de (Unser Angebot > für Kinder > SchulwegPlaner) und http://udv.de/de/strasse/wege-fuer-fussgaenger/mensch/kinder/schulweg-zu-fuss. Darüber hinaus stehen Tipps zur Vorbereitung auf den Schulweg auch im Schulwegratgeber unter https://www.adac.de/_mmm/pdf/Schulwegratgeber_79491.pdf

2.2 Schulweglotsen

Schüler- und Elternlotsen stellen als Verkehrshelferinnen und -helfer auf dem Schulweg, insbesondere an gefahrenträchtigen Querungsstellen, einen weiteren Garant für einen sicheren Schulweg dar. Eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Geschwistern und weiteren Erwachsenen engagieren sich bereits heute landesweit und sind als Lotsen aktiv.

Gerade im Zusammenhang mit Schulanfängerinnen und -anfängern und deren „neuem“ Schulweg entfalten Verkehrshelferinnen und -helfer einen hohen Wirkungsgrad im Straßenraum, bei allen Beteiligten und weiteren Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern.

Vor diesem Hintergrund sollten die niedersächsischen Grundschulen ein verstärktes Engagement zum Einsatz von Schulweglotsen zum Schuljahresbeginn vorsehen. Dabei können die weiterführenden Schulen unterstützend mitwirken. Die Polizei stellt weiterhin die Einweisung und Ausbildung im erforderlichen Umfang sicher. Zeitlich soll der Einsatz der Schulweglotsen sich vorrangig auf die Morgenstunden in der ersten Unterrichtswoche nach der Einschulung (32. Kalenderwoche bzw. 8.-12.8.2016) konzentrieren und kann, je nach Bedarf, entsprechend zeitlich ausgeweitet werden.

Auf den Gem. RdErlass des MK, d. MI und d. MW vom 5.11.2012, MK 34.4-83013 - Schulweglotsendienst; Verkehrshelfer i. Sinne des § 42 Abs. 7 StVO - Zeichen 356, wird hingewiesen. Weitere Hinweise finden sich unter http://www.landesverkehrswacht.de/wissenswertes/fuer-schulweglotsen.html.

2.3 „Bus auf Füßen“ (Walking Bus)

Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell „Bus auf Füßen“ (Walking Bus) dar. Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen den Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich dem „Bus auf Füßen“ an bedarfsgerecht festgelegten „Haltestellen“ anschließen und so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren. Beispiele für die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf Füßen“ finden sich unter www.walkingbus.de oder www.schulexpress.de.

Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.

3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise

3.1 In diesem Jahr besteht erneut die Absicht, dass sich Busunternehmen aus Niedersachsen an der Schulanfangsaktion 2016 beteiligen und den Schulweg zu Fuß unterstützen, indem auf der Rückseite der Busse für „Kleine Füße - sicherer Schulweg“ geworben wird.

3.2 Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag, den 4.8.2016, von 11 Uhr bis 12 Uhr in der Grundschule Bissendorf, Am Mühlenberg 17, 30900 Wedemark, unter Beteiligung von Herrn Minister Boris Pistorius und Vertretern des Niedersächsischen Kultusministeriums, des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e. V., der Versicherungsverbände, der Gemeinden sowie der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. mit den Schülerinnen und Schülern und ihren Erziehungsberechtigten sowie den Lehrkräften der Schule statt.

3.3 Die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege werden um ihr Einverständnis mit der Aufbringung der Markierungen der „Kleinen Füße“ auf diesen Wegen gebeten.

3.4 Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße“ auf die Gehwege erforderlichen Schablonen sind bei den Schulen bereits aus den letztjährigen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen. Ersatzschablonen und Informationen zum Einsatz des gelben Markierungssprays können über die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. bezogen werden.

3.5 Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauf folgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der polizeilichen Präventionspuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.

3.6 Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. gewährleistet die Verteilung der Aktionsmaterialien an die Polizeiinspektionen.

3.7 Die Polizeibehörden werden gebeten, dem Landespolizeipräsidium im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport zum 1.11.2016 einen kurzen Erfahrungsbericht zum Einsatz der Verkehrshelferinnen und -helfer zu übersenden. Sofern weiterführende anlassbezogene Erkenntnisse neuer Art gewonnen werden, sind auch diese aufzuführen.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)