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Aufgaben und Strukturen der Kooperativen Migrationsarbeit in Niedersachsen (KMN)
Erl. d. MS v. 11.9.2012 - 301-04011.1 (Nds.MBl. Nr.33/2012 S.730) - VORIS 27400 -
Bezug:
a) Bek. d. MI v. 20.9.2006 (Nds.MBl. S.970)
b) Erl. v. 15.5.2012 (Nds.MBl. S.350) - VORIS 27400 -

1. Die Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen (KMN) als Teil des „Handlungsprogramms Integration” der LReg hat zum Ziel, die Integration von Migrantinnen und Migranten in Niedersachsen zu verbessern und strukturelle Benachteiligungen abzubauen. Dieser Erl. regelt die Aufgaben und die Strukturen der KMN sowie der Koordinierungsstelle.

Die KMN umfasst als landesweites Verbundsystem insbesondere die bestehenden Beratungsdienste für Menschen mit Migrationshintergrund. Eingebunden in das Netz werden alle Maßnahmen, Projekte und Programme auf kommunaler, regionaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene, die die gesellschaftliche, insbesondere die soziale und berufliche Integration von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben.

Die KMN optimiert die Integrationsstrukturen in Niedersachsen und unterstützt die Qualitätssicherung. Erfolgreiche Integration entscheidet sich letztlich auf lokaler Ebene. Durch die bestehenden Regionalverbünde verbessert die KMN die Integrationsaktivitäten vor Ort und bringt die Erfahrungen in die überregionalen Gestaltungsprozesse mit ein.

Die folgenden Eckpunkte bilden den Rahmen der KMN:

- Die Arbeit muss auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten abgestimmt sein sowie vorhandene Ansätze einer Kooperation weiterentwickeln.
- Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes ist Integration eine gesetzlich verankerte Aufgabe geworden.
- Die Richtlinie Integration (siehe Bezugserlass zu b) sieht grundsätzlich die Beratung aller Migrantinnen und Migranten vor.
- Durch die Zusammenführung der Dienste auf Bundes- und Landesebene stehen die Beratungsdienste auch Aussiedlerinnen und Aussiedlern offen.
- Die Migrationsarbeit ist Bestandteil des „Handlungsprogramms Integration” der Landesregierung zur Integration von in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten und Deutschen ausländischer Herkunft.
- Die Träger bilden regionale Verbünde, die über eine enge Zusammenarbeit und Vernetzung eine möglichst flächendeckende Beratung der Migrantinnen und Migranten sicherstellen. Eine Kooperation zwischen Trägern und Kommunen ist anzustreben oder zu verstärken und soll soweit wie möglich verbindlich geregelt werden.
- Die Regionalverbünde benennen zur Organisation und Durchführung ihrer periodischen Sitzungen sog. Federführende, die diese in der Regel auch bei den landesweiten Vernetzungstreffen der KMN vertreten.

Die Migrationsarbeit ist verstärkt durch Eigenmittel der Träger sowie durch Drittmittel, insbesondere der Gebietskörperschaften, um deren Verantwortung vor Ort Rechnung zu tragen, mit zu finanzieren. Um die erfolgreiche Arbeit der KMN fortzusetzen, bedarf es einer aktiven Beteiligung der verantwortlichen Institutionen, Träger und Gebietskörperschaften, um die gewachsenen Netzwerkstrukturen zu erhalten und weiter auszubauen. Das Land fördert diesen Prozess im Rahmen des „Handlungsprogramms Integration” sowie der Richtlinie Integration.

Die landesweite Koordination der KMN erfolgt durch das MS. Die Aufgaben dieser Koordinierungsstelle sind insbesondere:

- Unterstützung der Aufgaben nach der Richtlinie Integration,
- Organisation und Gestaltung der landesweiten Vernetzungstreffen der KMN,
- fachliche und konzeptionelle Beratung der Stellen und Träger der KMN,
- Unterstützung der Regionalverbünde bei der Organisation der Verbundarbeit, insbesondere bei der Initiierung und Organisation eines überörtlichen Erfahrungsaustausches für die Stellen des Verbundmanagements,
- Durchführung von landesweiten Informations- und Fortbildungsveranstaltungen unter Einbeziehung aller in den Verbünden organisierten Stellen und Träger sowie die Zusammenstellung und Weitergabe von Fachinformationen über einen Informationsdienst,
- Unterstützung bei der Vernetzung der KMN mit anderen Programmen auf kommunaler, regionaler, Landes-, Bundes- und EU-Ebene,
- Auswertung und Bewertung der Sachberichte und Unterstützung bei der Erfolgskontrolle (Evaluierung),
- Öffentlichkeitsarbeit für das Gesamtprojekt und dessen Vertretung nach außen.

2. Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 1.1.2012 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2016 außer Kraft. Er löst die Bezugsbekanntmachung zu a ab.

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An das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

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