Schule und Recht in Niedersachsen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht
Startseite --- Allgemeinbildende Schulen - Unterricht --- Schulorganisation / Unterrichtsversorgung / Statistik - Übersicht --- Erhebung von statistischen Daten in der ...

Erhebung von statistischen Daten in der Landesverwaltung für die Personalstrukturanalyse
Gem. RdErl. d. MI, d. StK u. d. übr. Ministerien v. 2.5.2013 - 12.PM1-03008 (Nds.MBl. Nr.23/2013 S.448) - VORIS 29000 -
Bezug:
a) RdErl. v. 15.4.2008 (Nds.MBl. S.836) - VORIS 29000 -
b) Beschl. d. LReg v. 30.10.2012 - MI-Z 12.10-PPM - (n.v.)

1. Anordnung

Für die obersten Landesbehörden werden zum Zweck der Personalplanung und Personalbedarfsberechungen statistische Daten über das Landespersonal erhoben und ausgewertet. Diese Personalstrukturanalyse (PSA) wird hiermit als eine Geschäftsstatistik gemäß Nummer 2 der Statistischen Ordnung (Bezugserlass zu a) angeordnet.

2. Datenschutz

Da Personaldaten verarbeitet werden, sind die Bestimmungen des NDSG und des NStatG sowie weitere datenschutzrechtliche Spezialnormen (z.B. des NBG) einzuhalten.

3. Datenquelle

Als Datenquelle für die PSA dient das aktuell eingesetzte Bezügeverfahren (KIDICAP PPay) der für die Auszahlung der Bezüge und Versorgung zuständigen Landesbehörde (OFD - Abteilung Landesweite Bezüge- und Versorgungsstelle - OFD-LBV). Die Daten werden an den LSKN als Landesstatistikbehörde übermittelt.

4. Datenstruktur

Die Datenstruktur orientiert sich an der Personalstandstatistik (FPStatG i.d.F. vom 22.2.2006, BGBl. I S.438, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.5.2013, BGBl. I S.1312); diese ist eine Bundesstatistik mit jährlichem Erhebungsstichtag (30. Juni). Zusätzlich ist die Erhebung von Veränderungsdaten vorgesehen. Dazu werden die monatlichen Veränderungen von Personaldaten und von Veränderungsgründen, wie z.B. Ruhestand, Kündigung, Unterbrechung, erfasst. Die Datenstruktur ist in der Anlage aufgeführt.

5. Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt durch den LSKN. Dort wird eine Datenbank aufgebaut und mithilfe der dort vorhandenen SAS-Programme bis zur Ebene der Kapitel ausgewertet. Die statistischen Ergebnisse werden in Tabellen zusammengefasst, auch soweit Tabellenfelder nur einen einzigen Fall ausweisen.

6. Bericht

Der LSKN erstellt zeitnah zum Stichtag 30. Juni eines Jahres einen Personalstrukturbericht für die obersten Landesbehörden. Gliederung und Tabellen des jährlichen Berichts legt das MI in Abstimmung mit dem LSKN fest. Die obersten Landesbehörden erhalten rechtzeitig vorher Gliederung und Liste der Tabellen zur Stellungnahme bis zum Stichtag.

Der Personalstrukturbericht und zusätzliche Auswertungen dürfen unter Beachtung der statistischen Geheimhaltung veröffentlicht werden.

7. Zusätzliche Auswertungen

Die obersten Landesbehörden können in Abstimmung mit dem MI zusätzliche Auswertungen anfordern. Die Personalvertretungen, die Richtervertretungen und die Staatsanwaltsvertretungen können ebenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zusätzliche Auswertungen in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium über das MI anfordern. Zusätzliche Auswertungen können auch unterhalb der Kapitelebene erfolgen.

8. Schlussbestimmung

Dieser RdErl. tritt am 1.7.2013 in Kraft.

________
An die
Dienststellen der Landesverwaltung


Anlage

Datenstruktur der Personalstrukturanalyse (PSA)

Der Satzaufbau orientiert sich an der Datensatzbeschreibung des Statistischen Bundesamtes (DSB-PS010-2011) für die Personalstandstatistik.

Datenfeld Feldname Typ/Stelligkeit Bemerkung Quelle, EF-Nr. in Personalstandstatistik
1 PersonalID Text (12) Lfd. Nummer der oder des Beschäftigten Text; aus EF 4
2a Berichtsstelle Text (7) Berichtsstellen-Nr. Text; aus EF 3
2b Dienstort Text (8) Regionalschlüssel der Dienststelle Text; aus EF 14
3 Geschlecht Text (1) Geschlecht (w, m) Schlüsseltabelle; aus EF 7
4 GebJG Text (4) Geburtsjahrgang (z.B. 1965) Text; aus EF 9
5 BeschUmfang Text (1) Beschäftigungsumfang Schlüsseltabelle; aus EF 10
6 BeschDauer Text (1) Beschäftigungsdauer Schlüsseltabelle; aus EF 11
7 BeschArt Text (2) Art des Beschäftigungsverhältnisses Text; aus EF 12
8 Einstufung Text (3) Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe
(z.B. BesGr. A 12/EntgeltGr. 11)
Text; aus EF 13
9 EplKap Text (4) Einzelplan/Kapitel (z.B. 03 01) Text; aus EF 16U1
10 ArbZeitIst Text (4) in Prozent (%) Text; aus EF 21
11 ArbZeitSoll Text (4) in Stunden (z.B. 39,8) Text; aus EF 47
121) Unterbrechung Text (2)   Schlüsseltabelle neu
131) Unterbrechung
- von
Datum   Freitext, aus KIDICAP
141) Unterbrechung
- bis
Datum   Freitext, aus KIDICAP
152) Abgang Text (2) endgültiger Abgang Schlüsseltabelle neu
163) Zugang Text (2) Zugang Schlüsseltabelle neu
_________________
1) Diese drei Felder können mehrfach aufgeführt werden (maximal für die zwölf zurückliegenden Monate). Der Schlüssel aus KIDICAP für Unterbrechungen wird durch die OFD-LBV exportiert und vom LSKN umgesetzt.
2) Der Schlüssel für Abgänge aus KIDICAP wird durch die OFD-LBV exportiert und vom LSKN umgesetzt.
3) Die Schlüsselvergabe für Zugänge erfolgt durch den LSKN.

Zum Seitenanfang

Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)