Schule und Recht in Niedersachsen
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Gewalt in der Schule
Erl. d. MK - 305 - 82104 vom 29.08.2003 (Email an die Schulen 1.9.2003)

Aus gegebenem Anlass bitte ich alle Schulen, am Montag, 01.September 2003, oder an den folgenden Tagen mit den Schülerinnen und Schülern über das Thema "Gewalt in der Schule" zu sprechen. In diesem Zusammenhang weise ich mit Nachdruck auf den Erlass über das Verbot des Mitbringens von Waffen in Schulen hin, der aus dem Jahre 1977 stammt, aber immer noch gültig ist. Ich erinnere daran, dass der Inhalt dieses Erlasses jeweils zu Beginn eines Schuljahres allen Schülerinnen und Schülern zur Kenntnis zu bringen ist. Beim Wechsel der Schulformen ist ein Abdruck des Erlasses den Erziehungsberechtigten auszuhändigen.

Das Thema "Gewalt" bitte ich auch bei Elternversammlungen zur Sprache zu bringen. Dabei sind alle Formen der Gewalt von Drogen über Nötigung bis hin zu Schutzgelderpressung in den Blick zu nehmen.

Es geht darum, Wege zu finden, um im Zusammenwirken von Schüler- und Elternschaft, Lehrkräften und ggf. außerschulischen Einrichtungen wie Jugendamt, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Polizei Mauern des Schweigens zu durchbrechen.

An alle Beteiligten richte ich die Aufforderung, hinzuschauen statt wegzuschauen. Insbesondere muss den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, dass sie sich jederzeit Lehrkräften anvertrauen können, wenn sie sich selbst von Gewalt bedroht sehen.

Das Kultusministerium beschäftigt sich seit längerem mit diesem Thema und hat u.a. folgende Initiativen ergriffen:

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