Finanzhilfe
für Schulen in freier Trägerschaft
Hier:
Schülerbeträge für allgemein bildende Schulen für das
Schuljahr 2002/03
RdErl. d. MK v.
27.12.2002 - 3061-81104/03 (08) (SVBl. 2/2003 S.35
Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2001/02 folgende Schülerbeträge und Verhältniszahlen zugrunde zu legen:
I. Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)
Grundschulen 2.025,31 Euro Orientierungsstufen 2.393,25 Euro Hauptschulen 2.687,55 Euro Realschulen 2.459,57 Euro Gymnasien 3.255,74 Euro Sonderschulen: Lernhilfe 4.888,77 Euro Erziehungshilfe 8.660,82 Euro Sprachbehinderte 4.602,96 Euro Geistig Behinderte 14.119,30 Euro Körperbehinderte 11.636,45 Euro Gehörlose 10.357,90 Euro Blinde 11.645,63 Euro
II. Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen der öffentlichen Schulformen)
Grundschulen Lehrkräfte 22,97 Orientierungsstufen Lehrkräfte 21,51 Hauptschulen Lehrkräfte 17,31 Realschulen Lehrkräfte 20,93 Gymnasien Lehrkräfte 17,44 Sonderschulen: Lernhilfe Lehrkräfte 10,53 Erziehungshilfe Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter7,44
18,52Sprachbehinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter11,21
3.002,08Geistig Behinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskraft5,39
8,49
36,29Körperbehinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskraft6,17
12,24
42,44Gehörlose Lehrkräfte 4,97 Blinde Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter5,68
12,49
Die weiteren Parameter zur Berechnung der Schülerbeträge und der Verhältniszahlen liegen den Bezirksregierungen vor. Darüber hinaus werden die Parameter zur Berechnung der Verhältniszahlen in Tabelle 18 der Broschüre "Die niedersächsischen allgemein bildenderi Schulen in Zahlen" - Stand: Schuljahr 2002/03 - veröffentlicht.