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Finanzhilfe für Schulen in freier Trägerschaft
Hier: Schülerbeträge für allgemein bildende Schulen für das Schuljahr 2003/04
RdErl. d. MK v. 15.5.2003 - 3062-81104/03 (09)-03/04 (SVBl. 7/2003 S.195)

Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2003/04 folgende Schülerbeträge zugrunde zu legen:

Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)

Grundschulen 2.025,31 Euro
Orientierungsstufen 2.393,25 Euro
Hauptschulen 2.687,55 Euro
Realschulen 2.459,57 Euro
Gymnasien 3.255,74 Euro
Sonderschulen:
Lernhilfe 4.888,77 Euro
Erziehungshilfe 8.702,19 Euro
Sprachbehinderte 4.603,22 Euro
Geistig Behinderte 14.227,65 Euro
Körperbehinderte 11.714,54 Euro
Gehörlose 10.357,90 Euro
Blinde 11.706,97 Euro
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)
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