Finanzhilfe
für Schulen in freier Trägerschaft
Hier:
Schülerbeträge für allgemein bildende Schulen für das
Schuljahr 2003/04
RdErl. d. MK v.
15.5.2003 - 3062-81104/03 (09)-03/04 (SVBl. 7/2003 S.195)
Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2003/04 folgende Schülerbeträge zugrunde zu legen:
Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)
Grundschulen 2.025,31 Euro Orientierungsstufen 2.393,25 Euro Hauptschulen 2.687,55 Euro Realschulen 2.459,57 Euro Gymnasien 3.255,74 Euro Sonderschulen: Lernhilfe 4.888,77 Euro Erziehungshilfe 8.702,19 Euro Sprachbehinderte 4.603,22 Euro Geistig Behinderte 14.227,65 Euro Körperbehinderte 11.714,54 Euro Gehörlose 10.357,90 Euro Blinde 11.706,97 Euro
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