Finanzhilfe
für Schulen in freier Trägerschaft
Hier:
Schülerbeträge und Verhältniszahlen
(Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen) für allgemein bildende
Schulen für das Schuljahr 2003/04
RdErl. d. MK v. 15.5.2003 - 3062-81104/03 (09)-03/04
(SVBl. 7/2003 S.195)
Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2003/04 folgende Schülerbeträge und Verhältniszahlen zugrunde zu legen:
I. Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)
Die Schülerbeträge können erst dann festgesetzt werden, wenn die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen (Stichtag 1.6.2003) für die Berechnung der Jahresmittelgehälter endgültig feststehen.
II. Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen der öffentlichen Schulformen)
Grundschulen Lehrkräfte 22,97 Orientierungsstufen Lehrkräfte 21,51 Hauptschulen Lehrkräfte 17,31 Realschulen Lehrkräfte 20,93 Gymnasien Lehrkräfte 17,44 Sonderschulen: Lernhilfe Lehrkräfte 10,53 Erziehungshilfe Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter7,44
18,52Sprachbehinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter11,21
3.002,08Geistig Behinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskraft5,39
8,49
36,29Körperbehinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskraft6,17
12,24
42,44Gehörlose Lehrkräfte 4,97 Blinde Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter5,68
12,49III. Konkordatsschulen und Gymnasium Josephinum (Schüler-Lehrer-Relationen)
Schulform Schüler VZLE(brutto) S-L-R
Orientierungsstufe 150.115 7.985,20 18,80 Hauptschule 87.118 5.514,21 15,80 Realschule 113.703 5.968,76 19,05 Gymn. Josephinum 137.354 8.601,91 15,97
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