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Kommunale
Doppik in Niedersachsen
Bek. d.
LSKN v. 8.3.2011 - 333-19718 (Nds.MBl. Nr.12/2011 S.237)
Für das Haushaltsjahr 2012 werden der verbindliche Kontenrahmen für Niedersachsen, die verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, die Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen, die Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen und der verbindliche Produktrahmen in Niedersachsen mit den verbindlichen Zuordnungsvorschriften in geänderter Form bekannt gemacht. Die Änderungen im Einzelnen sind in der Datei
Änderungsbekanntmachung vom 8.3.2011
nachzulesen. Diese Datei und die geänderten Dateien mit den Bezeichnungen
| a) | Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen |
| b) | Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen |
| c) | Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen |
| d) | Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen |
| e) | Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen |
stehen als Excel-Dokumente und alternativ im PDF-Format auf der Internetseite des LSKN zur Verfügung und können unter
http://www.lskn.niedersachsen.de/live/live.php
über die Rubrik Kommunale Haushaltssystematik und Doppik in Niedersachsen unter Nummer 3 Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik in Niedersachsen in Buchstabe c Bekanntmachungen des LSKN bei Verbindlich für das Haushaltsjahr 2012 anzuwendende Vorschriften heruntergeladen werden.
Kommunen ohne Zugriff auf das Internet können die Dateien
beim
Landesbetrieb für Statistik und Kommunikationstechnologie
Niedersachsen,
Fachgebiet 333 - Staats- und Kommunalfinanzen
-,
Göttinger Chaussee 76,
30453 Hannover,
Tel. 0511
9898-3242
anfordern.
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An die
Region Hannover,
Landkreise, Gemeinden, Samtgemeinden und Zweckverbände
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