Schule und Recht in Niedersachsen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Kommunikation - Interaktion - Kooperation in Schule und Unterricht
Fortbildungslehrgang
Bek. d. MK v. 6.10.2011 - 34.2-81 410 (SVBl. 11/2011 S.444)

Vom 1.2.2012 bis 31.7.2013 können bis zu 24 Klassenlehrerinnen oder Klassenlehrer an der Fortbildung „Kommunikation - Interaktion - Kooperation” (KIK) teilnehmen.

Diese Fortbildung zur Kompetenzerweiterung von Klassenlehrkräften wird seit mehreren Jahren im Auftrag des Niedersächsischen Kultusministeriums von der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) in Kooperation der Universität Hildesheim durchgeführt und wurde bereits mehrfach erfolgreich evaluiert. Die Fortbildung erfolgt in regionalen Studienzirkeln und wird von einer schulpsychologischen Dezernentin oder einem schulpsychologischen Dezernenten geleitet.

Klassenlehrkräfte werden in dieser Fortbildung qualifiziert, um Möglichkeiten der positiven Gestaltung der Zusammenarbeit mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrkräften theoretisch zu reflektieren, praktisch zu erproben, zu dokumentieren und auszuwerten.

Kommunikation bezieht sich auf die Verbesserung der Alltagsgespräche von Lehrkräften mit Schülerinnen und Schülern, Eltern und Kolleginnen und Kollegen,

Interaktion meint die konstruktive Gestaltung der sozialen Beziehungen der Schülerinnen und Schüler untereinander und der Lehrer-Schülerbeziehung,

Kooperation steht für die Verbesserung der Zusammenarbeit im Kollegium, mit Eltern und Elternvertretern und den Schülerinnen und Schülern.

Ziel ist darüber hinaus, das Programm systematisch und nachhaltig in das Konzept der Schule zum sozialen Lernen und im Schulprogramm zu verankern.

Zielgruppe

Insgesamt bis zu zwölf Schulen können mit mindestens je zwei Klassenlehrkräften ab Klasse 3 (möglichst Jahrgangsteams) teilnehmen. Wie die Evaluationsstudien zeigen, werden die größten Erfolge in neu gebildeten Klassen erreicht. Deshalb werden Klassenlehrkräfte bevorzugt aufgenommen, die im Schuljahr 2011/2012 eine neue Klasse übernehmen.

Laufzeit

1.2.2012 bis 31.7.2013

Einführungskurs

2.2.2012 bis 4.2.2012

Qualifizierungsbausteine

21 Ganztagsveranstaltungen in der Unterrichtszeit, in denen theoretische und praktische Kompetenzen vermittelt und praktische Projekte für die Arbeit in der eigenen Klasse vorbereitet werden. Die Umsetzung wird durch Hospitationen und Supervision begleitet.

4 Halbwochenkurse in der unterrichtsfreien Zeit

Arbeit in regionalen, Schulform gemischten Gruppen (ca. zehn bis 14 Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer, mind. zwei aus einer Schule) unter der Leitung einer schulpsychologischen Dezernentin oder eines schulpsychologischen Dezernenten.

Kosten

Die Kosten für die Kompaktkurse sowie das Material trägt das Land; die für die Teilnahme an den Studienzirkelsitzungen (sieben Sitzungen/Halbjahr) anfallenden Kosten sind aus dem Schulbudget zu tragen.

Bewerbungs- und Auswahlverfahren

Das Angebot der KIK-Fortbildung richtet sich vorrangig an Schulen, die in ihrem Schulprogramm einen besonderen Schwerpunkt im Bereich der Erziehung zum sozialen Lernen setzen und die Kompetenz der teilnehmenden Kolleginnen und Kollegen für die Schulentwicklung nutzen wollen.

Deshalb werden bei der Auswahl die folgenden Kriterien besonders berücksichtigt:

- Breiter Konsens im Kollegium
- Bereitstellung einer Verfügungsstunde pro Klasse für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Praxisphase (Schuljahr 2012/2013)
- Verpflichtung der Schule, zum Thema „Klassenklima” eine schulinterne Fortbildung durchzuführen, in deren Rahmen die Erfahrungen der teilnehmenden Lehrkräfte ausgewertet werden.

Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl werden die Studienzirkel in folgenden Regionen eingerichtet:

Regionalabteilung Braunschweig

Studienzirkel Braunschweig: Salzgitter und Wolfenbüttel.

Regionalabteilung Hannover

Studienzirkel Hannover: Stadt und Region Hannover

Regionale Informationsveranstaltungen für interessierte Schulen finden voraussichtlich am 8.12.2011 (Studienzirkel Salzgitter) und am 30.11.2011 (Studienzirkel Hannover) statt. Die Teilnahme der Schulleiterinnen und Schulleiter der interessierten Schulen an dieser Veranstaltung wird wegen der grundsätzlichen Bedeutung für die Schulentwicklung erwartet.

Die Schulleiterin oder der Schulleiter sendet die Bewerbung bis zum 16.12.2011 auf dem Dienstweg an das Dezernat 5 der für die Schule zuständigen Regionalabteilung der NLSchB. Die Schulleitung begründet den Antrag und fügt eine Stellungnahme bei, in der die Vorstellungen der Schule zur Verankerung von KIK im Schulalltag erläutert werden. Die Auswahl und die Zuordnung zu einem Studienzirkel erfolgt durch die NLSchB.

Weitere Auskünfte erteilen

PsychOR'n Ingrid Neumann, NLSchB RegAbt. Braunschweig, Tel.: 0531-4843234, E-Mail: Ingrid.Neumann@nlschb.niedersachsen.de

PsychR'n Plasse, NLSchB Reg.Abt. Hannover, Tel.: 0511-106-7175, E-Mail: Gertrud.Plasse@nlschb.niedersachsen.de

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)