Schule und Recht in Niedersachsen
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Landesturnier der Schulen im Basketball
RdErl. d. MK v 5.2.2011 - 34.6- 52 101/51 (SVBl. 3/2011 S.65)

In Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Basketballverband (NBV) und dem Deutschen Sportlehrerverband - Landesverband Niedersachsen - (DSLV) wird im Schuljahr 2011/2012 für die gymnasiale Oberstufe und für die berufsbildenden Schulen ein Wettbewerb im Basketball durchgeführt. Dieses Turnier ist für gemischte Mannschaften ausgeschrieben. Folgender Verlauf ist vorgesehen:

- Kreisgruppenentscheide bis zum 24.6.2011,
- Bezirksentscheide bis zum 7.10.2011,
- Landesentscheid am 16.11.2011. Der Austragungsort wird nach den Bezirksentscheiden bekannt gegeben.

Allgemeines

a) Spielberechtigt in einer Mannschaft sind alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1992 und jünger, die derselben Schule angehören.
b) Eine Mannschaft besteht einschließlich der Ersatzspielerinnen und Ersatzspieler aus maximal zehn Spielerinnen und Spielern. Pro Mannschaft müssen sich mindestens zwei Mädchen auf dem Spielfeld befinden.
c) Jede meldende Schule muss grundsätzlich bereit sein, ein Turnier auszurichten.
d) Bis zu den Kreisgruppenentscheiden stellen die teilnehmenden Schulen jeweils mindestens eine Schiedsrichterin oder einen Schiedsrichter.
e) Die von den Regeln des Deutschen Basketball Bundes abweichenden Bestimmungen werden den Schulen nach Abgabe der Meldung bekannt gegeben.

Meldungen

Die am Landesturnier teilnehmenden Schulmannschaften sind von ihren Schulen bis zum 8.4.2011, über die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (in Braunschweig, Hannover, Lüneburg oder Osnabrück) an den Deutschen Sportlehrerverband - Landesverband Niedersachsen - ,Geschäftsstelle, Gneisenaustraße 5, 30175 Hannover, zu melden. Die Meldung muss enthalten

- Name,
- Anschrift,
- Telefonnummer sowie ggf. Telefaxnummer,
- E-Mail-Adresse
a) der Schule und
b) der verantwortlichen, begleitenden Lehrkraft.

Der DSLV entscheidet in Zusammenarbeit mit dem NBV auf Grund des Meldeergebnisses über die Durchführung von Vorentscheidungen. Die Schulen erhalten nach Abschluss des Meldeverfahrens alle notwendigen Informationen über die Durchführung des Landesturniers.

Die Kostenerstattung richtet sich nach Nr. 3.8 der „Grundsätze zum Schulsport”. Die Kosten für den Landesentscheid - mit Ausnahme der Fahrtkosten - trägt der Niedersächsische Basketballverband.

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