Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare |
Berufsbegleitende
Qualifizierung zum 1.2.2016 für Lehrkräfte, die in der
sonderpädagogischen Förderung tätig sind und nicht über die
Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik
verfügen
Bek. d. MK v. 4.8.2015
- 35 - 84 112 / 211 (SVBl. 9/2015 S. 424)
Beschreibung
Die berufsbegleitende Qualifizierung richtet sich an Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung, die an öffentlichen Förderschulen oder in der sonderpädagogischen Förderung an anderen öffentlichen allgemeinen oder berufsbildenden Schulen tätig sind und nicht über eine Lehrbefähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik verfügen. Eine mindestens einjährige Berufserfahrung in der Förderung von Schülerinnen oder Schülern, für die ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde, ist erforderlich.
Nicht im Landesdienst stehende Lehrkräfte werden im Auswahlverfahren um Teilnahme an der berufsbegleitenden Qualifizierung nachrangig berücksichtigt.
Die berufsbegleitende Qualifizierung wird in den Studienseminaren für das Lehramt für Sonderpädagogik durchgeführt. Die Studienseminare befinden sich an folgenden Standorten: Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Osnabrück. Je Studienseminar stehen 20 Teilnehmerplätze zur Verfügung.
Mit der berufsbegleitenden Qualifizierung können interessierte Lehrkräfte Kompetenzen in der sonderpädagogischen Förderung erwerben. Die berufsbegleitende Qualifizierung gliedert sich in zwei Teilleistungen, die Qualifizierung an den Studienseminaren und die Qualifizierung an den Schulen, und umfasst insgesamt drei Schuljahre. Alternativ zu Nr. 4.3 des RdErl. d. MK v. 28.8.2012 (SVBl. S. 509) Qualifizierungen gemäß § 13 Abs. 1 und 2 der Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung (NLVO-Bildung) und Erwerb einer Ergänzungsqualifikation für ein Lehramt wird durch Erbringen beider Teilleistungen die Ergänzungsqualifikation für das Lehramt für Sonderpädagogik erworben.
Die Qualifizierung an den Studienseminaren umfasst im Allgemeinen die Teilnahme an einmal wöchentlich stattfindenden Veranstaltungen der Studienseminare für das Lehramt für Sonderpädagogik. Abweichende Regelungen sind möglich. Für diese Veranstaltungen gilt eine Präsenzpflicht. Sie beinhaltet aufbauend drei Module mit Modulprüfungen:
Einer der Förderschwerpunkte muss Pädagogik bei der Beeinträchtigung des schulischen Lernens (LE) oder Pädagogik bei der Beeinträchtigung der emotionalen und sozialen Entwicklung (ES) sein.
Modulprüfungen, die endgültig nicht bestanden werden, führen zur Beendigung der berufsbegleitenden Qualifizierung.
Für die Dauer der Teilnahme an der ersten Teilleistung der Qualifizierung wird in entsprechender Anwendung des § 18 Nds. ArbZVO-Schule eine Freistellung im Umfang von fünf Unterrichtsstunden wöchentlich gewährt.
Voraussetzung für die Teilnahme an der Qualifizierung an den Schulen ist die erfolgreiche Beendigung der 18-monatigen Qualifizierung an den Studienseminaren.
In der berufsbegleitenden Qualifizierung an den Schulen, die sich im Allgemeinen über weitere 18 Monate erstreckt, werden die erworbenen sonderpädagogischen Kompetenzen in der dauerhaften Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule oder in der sonderpädagogischen Förderung einer anderen allgemeinen oder berufsbildenden Schule praktisch angewendet. Pro Schulhalbjahr findet ein Studientag statt. Zudem sind Hospitationen und Unterrichtsbesichtigungen vorgesehen.
Bewerbung
Die Bewerbungen um Teilnahme an dieser Qualifizierung sind unter Angabe der Dienst- und Privatanschrift (bitte auch private E-Mail-Adresse angeben) auf dem Dienstweg (über Schulleitung und Niedersächsische Landesschulbehörde) an das Niedersächsische Kultusministerium, Referat 35, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, zu richten. In der Bewerbung ist unbedingt anzugeben, an welchem Studienseminar die Qualifizierung erfolgen soll. Wenn möglich, wird um Angabe eines zweiten Standorts gebeten.
Eine Kopie der Bewerbung ist zeitgleich direkt an das Niedersächsische Kultusministerium - Referat 35 - zu senden.
Der schriftlichen Bewerbung sind beizufügen:
Darüber hinaus ist Voraussetzung für die Zulassung zur Qualifizierung die Vorlage einer anlassbezogenen dienstlichen Beurteilung nach Nr. 1 Buchstabe e des Gem. RdErl d. MK u. d. MS Dienstliche Beurteilung der Lehrkräfte, die mindestens mit der Rangstufe entspricht voll den Anforderungen abschließt. Eine Beurteilung wird bei vorliegender Bewerbungsfähigkeit durch das Niedersächsische Kultusministerium angefordert.
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungsschluss ist der 16.10.2015 (Poststempel für Ausfertigung an MK).
Rückfragen sind zu richten an Frau Struck, Tel.: 0511 1207267, E-Mail: wiebke.struck@mk.niedersachsen.de, oder Frau Köster, Tel.: 0511 1207277, E-Mail: jutta.koester@mk.niedersachsen.de.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |