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Schulanfangsaktion 2012
Gem. Bek. d. MW, MI und MK v. 2.4.2012 - 43.1 - 30061/ 0012/2012 (SVBl. 6/2012 S.309 )

Die Schulanfangsaktion im Jahr 2012 setzt das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt „Kleine Füße” unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine „Schulwegplan” und „Bus auf Füßen” fort. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Erstklässler und deren Eltern als auch die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer ansprechen.

1. Die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer können mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Gefahren sensibilisiert werden. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind insoweit ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne.

1.1 Das diesjährige Schwerpunktthema steht ebenfalls wie im letzten Jahr unter dem Motto „Zur Schule - möglichst zu Fuß”. Der „Schulweg zu Fuß” genießt absolute Priorität und ist deshalb zu unterstützen. In diesem Jahr soll deshalb ein „Zu-Fuß-zur-Schule-Tagebuch” zum Einsatz kommen. Die Führung dieses Tagebuchs ist als Anreiz gedacht, dass die Kinder ihren Schulweg wenigstens zu einem Teil zu Fuß zurücklegen.

Die Eltern sollen bereits bei den vorbereitenden Einschulungselternabenden hierüber informiert und um Unterstützung des Anliegens gebeten werden. Die Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei werden gebeten, die Schulen bei den vorbereitenden Elternabenden zu unterstützen.

Die Tagebücher und Aufkleber können bei den zuständigen Verkehrssicherheitsberaterinnen und -beratern über die Kontaktbeamten angefordert werden. Die Abgabe der Tagebücher und Aufkleber an die Schulen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Bestellung.

Als Anreiz für die Aktion werden Schulen mit den meisten Zu-Fuß-geh-Tagen (im Verhältnis zur Schülerzahl) prämiert. Der Wettbewerbszeitraum ist auf die Zeit vom 17.9.2012 bis zum 19.10.2012 festgelegt. Als Preise sind Materialien / Geräte zur Bewegungsförderung vorgesehen. Die Zahl der Zu-Fuß-geh-Tage wird in ein auf dem Server der Landesverkehrswacht abgelegtes Formular eingetragen. Meldeschluss hier ist der 15.11.2012.

Wie im vergangenen Jahr steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den Themen „Sicher zu Fuß zur Schule”, „Sicher mit dem Bus zur Schule” und „Sicher mit dem Auto zur Schule”, der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann, zur Verfügung.

Der „Elternbrief“ steht als schwarz / weiß-PDF-Dokument in mehreren Sprachen auf der Seite www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de im Materialbereich des Niedersächsischen Bildungsservers NiBiS www.nibis.de, im AFS-Konto der Verkehrssicherheitsberater sowie im Informationssystem-Intranet (ISI) zum Download zur Verfügung.

1.2 Die Kampagnenmaterialien (Faltblatt [Flyer], Plakat) weisen auf die mit dem Schulanfang verbundenen Verkehrsgefahren hin.

1.2.1 Der Flyer wendet sich vorrangig an die Eltern sowie die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer und gibt Hinweise zum sicherheitsfördernden Verhalten gegenüber Kindern im Straßenverkehr. Er steht in ausreichender Stückzahl zur Verfügung und kann zur Unterstützung einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit dienen.

1.2.2 Die Plakate sind im Format DIN A3 ausgeführt und sprechen ebenfalls vorrangig die Eltern und die Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer an.

1.2.3 Zu der Aktion wird weiterhin ein Malheft als Download im NiBiS unter http://www.nibis.de angeboten. Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur „Matze” in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitsarbeit geeignet.

2. Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativem Charakter umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schulweges:

2.1 Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden, um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die „Kleinen Füße” in geschlossener Stellung in Höhe der Randsteine aufgebracht werden.

Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Elternhaus der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zum Privat-PKW dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter www.lernwerkstadt.de/schulbus.html abrufbar.

2.2 Schulwegpläne stellen eine besonders geeignete Möglichkeit zur weiteren Erhöhung der Sicherheit auf dem Schulweg dar. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm „Kleine Füße” sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm „Kleine Füße” ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. So gewährleistet die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache.

Praktische Gestaltungs- und Arbeitshinweise zur aufwandschonenden Erstellung eines Schulwegplanes mittels des GIS-gestützten Internetprogramms „SchulwegPlaner” finden sich auf der Internetseite www.schulwegplaner.de. Mit Hilfe dieses EDV-Programms können Schulwegpläne in einem selbsterklärenden Verfahren mit vergleichsweise geringem Aufwand, z.B. durch Eltern von Schulkindern mittels eines handelsüblichen PC's inkl. Internetverbindung erstellt werden.

Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u.a. unter www.landesverkehrswacht.de/angebote/kinderund-eltern/schulwegplan.html und http://www.udv.de/verkehrsverhalten-und paedagogik/schulwegsicherung/schulweg-zu fuss/.

2.3 An gefahrenträchtigen Querungsstellen können Schüler- und Elternlotsen als Verkehrshelfer eingesetzt werden. Hinweise finden sich unter www.landesverkehrswacht.de.

2.4 Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell „Bus auf Füßen” (Walking Bus) dar.

Dabei legen Schülerinnen und Schüler der 1. und 2. Klassen den Schulweg gemeinsam zurück. Schulkinder können sich dem „Bus auf Füßen” an bedarfsgerecht festgelegten „Haltestellen” anschließen und so den Schulweg in einem sicherheitsfördernden Rahmen absolvieren. Beispiele für die praktische Gestaltung des Modells des „Bus auf Füßen” finden sich unter www.walkingbus.de oder www.schulexpress.de/index.htm.

2.5 Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.

3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise:

3.1 Die zentrale Auftaktveranstaltung findet am Donnerstag, den 30.8.2012, unter Beteiligung von Herrn Minister Bode statt.

3.2 Die als Symbol für die Schulanfangsaktion „Kleine Füße” eingeführte Sympathiefigur „Matze, das Zebra mit den gelben Füßen” wird im Rahmen der Auftaktveranstaltung durch kostümierte Personen in Lebensgröße dargestellt. „Matze” soll als Identifikationsfigur das sichere Verhalten im Straßenverkehr gegenüber den Medien verdeutlichen.

3.3 Die Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege werden um ihr Einverständnis mit der Aufbringung der Markierungen der „Kleinen Füße” auf diesen Wegen gebeten.

3.4 Die zum Aufbringen der „Kleinen Füße” auf die Gehwege erforderlichen Schablonen sind bei den Schulen bereits aus den letztjährigen Aktionen vorhanden.

Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen.

3.5 Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauf folgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der Polizeipuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.

Die Aktionsplakate und Flyer sowie das Schulwegtagebuch werden der Koordinierungsstelle für polizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit in Niedersachsen übersandt. Die Koordinierungsstelle gewährleistet deren Verteilung an die Polizeiinspektionen.

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