Schule und Recht
 in Niedersachsen
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Kommunale Doppik in Niedersachsen
Bek. d. NLS v. 27.4.2006 - 43-19718 (Nds.MBl. Nr.19/2006 S.579)

Nach § 142 Abs. 4 NGO ist das NLS ermächtigt einen Kontenrahmen und einen Produktrahmen aufzustellen und die dazu erforderlichen Zuordnungskriterien zu benennen. Für die NLO gelten die Übergangsregelungen für die NGO entsprechend (§ 81 Satz 2 NLO).

Der verbindliche Kontenrahmen für Niedersachsen, die verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, die Übersicht über die Bereichsabgrenzung zum Kontenrahmen in Niedersachsen und der verbindliche Produktrahmen in Niedersachsen mit den verbindlichen Zuordnungsvorschriften stehen als Word- bzw. Excel-Dokumente und alternativ im PDF-Format auf der Internetseite des NLS zur Verfügung.

Die Dateien können unter www.nls.niedersachsen.de/html/haushaltssystematik.html, Nummer 3 „Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik in Niedersachsen” heruntergeladen werden.

Kommunen ohne Zugriff auf das Internet können die Dateien beim

Niedersächsisches Landesamt für Statistik
- Referat 43 -
Göttinger Chaussee 76
30453 Hannover,
Tel. (05 11) 98 98-32 41,

anfordern.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)