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Kommunale Doppik in Niedersachsen
Bek. d. LSN v. 6. 6. 2014 - 43-19718 (Nds.MBl. Nr.23/2014 S.450)

Für das Haushaltsjahr 2015 werden der verbindliche Kontenrahmen für Niedersachsen, die verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen, die Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen sowie der verbindliche Produktrahmen in Niedersachsen und die verbindlichen Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen Niedersachsen in geänderter Form bekannt gemacht. Die Änderungen im Einzelnen sind in der Datei

„Änderungsbekanntmachung vom 6.6.2014”

nachzulesen. Diese Datei und die geänderten Dateien mit den Bezeichnungen

a) „Verbindlicher Kontenrahmen für Niedersachsen“,
b) „Verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Kontenrahmen in Niedersachsen“,
c) „Zuordnungsvorschriften zur Bereichsabgrenzung in Niedersachsen“,
d) „Verbindlicher Produktrahmen in Niedersachsen und verbindliche Zuordnungsvorschriften zum Produktrahmen“

stehen als Excel-Dokumente und alternativ im PDF-Format auf der Internetseite des LSN zur Verfügung und können unter

http://www.lskn.niedersachsen.de/live/live.php

über die Rubrik „Kommunale Haushaltssystematik und Doppik in Niedersachsen“ unter Nummer 3 „Umstellung von der Kameralistik auf die Doppik in Niedersachsen“ in Buchstabe c „Bekanntmachungen des LSN“ bei „Verbindlich für das Haushaltsjahr 2015 anzuwendende Vorschriften“ heruntergeladen werden.

Kommunen ohne Zugriff auf das Internet können die Dateien beim

Landesamt für Statistik Niedersachsen,
Dezernat 43 - Staats- und Kommunalfinanzen -,
Göttinger Chaussee 76,
30453 Hannover,
Tel. 0511 9898-3242,

anfordern.

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An die
Region Hannover, Landkreise, Gemeinden, Samtgemeinden und Zweckverbände

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