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EU-Programm (Erasmus+): Förderung von Fortbildungsmaßnahmen für Schulpersonal
Hier: Fördermaßnahmen für das Schuljahr 2018/2019
Bek. d. MK vom 4.8.2017 – 44-46520 / E+-P (SVBl. 9/2017 S. 499)

Im Rahmen des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Erasmus+) werden auch im Schuljahr 2018/2019 in der Leitaktion 1 sog. Mobilitätsprojekte gefördert, d. h. Fortbildungsmaßnahmen für Schulpersonal im europäischen Ausland. Die Leitaktion 1 bietet Schulen aller Schulformen ein strategisches Instrument für die Weiterentwicklung und Internationalisierung der eigenen Einrichtung. Das zur Verfügung stehende Budget wird gegenüber dem laufenden Programmjahr weiter merklich steigen und damit auch die Aussicht auf eine Förderung.

Folgende Fortbildungsmaßnahmen mit einer Dauer von zwei bis 60 Tagen - ohne Reisezeit - können im Rahmen eines Mobilitätsprojekts gefördert werden:

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Job Shadowing oder Hospitation in einer anderen Schule oder einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung
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Teilnahme an einem strukturierten Kurs oder einer euro - päischen Konferenz
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eigener Unterricht an einer anderen Schule.

Die Maßnahmen können in folgenden Programmstaaten stattfinden: die 28 Mitgliedsstaaten der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien. Ein Mobilitätsprojekt kann für die Dauer von zwölf bis 24 Monaten beantragt werden. Projektbeginn ist frühestens der 1.6.2018.

Voraussichtlicher Antragstermin ist der 2.2.2018.

Detaillierte Informationen für deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller finden sich ebenso wie weitere aktuelle und hilfreiche Hinweise auf der Homepage der Nationalen Agentur für EU-Programme im Schulbereich, dem Pädagogischen Austauschdienst in Bonn (PAD), unter folgender Adresse: https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus/ leitaktion-1-fortbildung.html.

Das Niedersächsische Kultusministerium bietet in Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) und dem PAD eine Informationsveranstaltung zu Erasmus+ Leitaktion 1 am 25.9.2017 in Hannover an. Der PAD bietet da rüber hinaus Seminare mit Kompaktinformationen für Schulleitungen u. a. am 13.9.2017 in Berlin, am 14.9.2017 in Hamburg und am 27.9.2017 in Köln an. Die Ausschreibung dieser sowie weiterer Veranstaltungen mit Anmeldeoption finden Sie hier: https://www.kmk-pad.org/veranstaltungen/aktuelle-veranstaltungen-suche.html.

Schulen, die beabsichtigen, die Förderung eines Mobilitätsprojekts im Rahmen der Leitaktion 1 zu beantragen, können sich vor der Antragstellung beraten lassen. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der NLSchB sind:

Herr Tobias Woithe,
NLSchB, Regionalabteilung Braunschweig,
Wilhelmstraße 62-69, 38100 Braunschweig,
Tel.: 0531 484-3363, E-Mail: tobias.woithe@nlschb.niedersachsen.de

Frau Dagmar Kiesling,
NLSchB, Regionalabteilung Hannover,
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover,
Tel.: 0511 106-2459, E-Mail: dagmar.kiesling@nlschb.niedersachsen.de

Frau Sylvia Onstein
NLSchB, Regionalabteilung Lüneburg,
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
Tel.: 04131 15-2849, E-Mail: sylvia.onstein@nlschb.niedersachsen.de

Herr Dr. Ulrich Schulte-Wieschen
NLSchB, Regionalabteilung Osnabrück,
Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück,
Tel.: 0541 314-466, E-Mail: ulrich.schulte-wieschen@nlschb.niedersachsen.de

Information und Beratung können auch über das Onlineportal Beratung und Unterstützung der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen angefordert werden.

Schulen haben eine Kopie ihres Antrags bei der zuständigen Regionalabteilung der NLSchB vorzulegen.

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