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EU-Programm für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Erasmus+): Fördermaßnahmen im Schulbereich
Hier: Fördermaßnahmen für das Schuljahr 2018/2019
Bek. d. MK vom 3.11.2017 - 44-46520 / E+-P (SVBl. 12/2017 S. 676)

Die Europäische Kommission hat die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen 2018 im Rahmen des EU-Programms für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport (Erasmus+) veröffentlicht (Amtsblatt der Europäischen Union vom 25.10.2017 C 361/32). Der Programmleitfaden 2018 gibt Informationen über Ziele und Zielgruppen, wichtige Themen, Förderrichtlinien und das Antragsverfahren.

Die o. a. Unterlagen, detaillierte Informationen für deutsche Antragstellerinnen und Antragsteller und weitere aktuelle und hilfreiche Hinweise werden fortlaufend auf der Homepage der Nationalen Agentur für EU-Programme im Schulbereich, dem Pädagogischen Austauschdienst in Bonn (PAD), unter folgender Adresse veröffentlicht:
https://www.kmk-pad.org/programme/erasmusplus.html

Im Programmjahr 2018 stehen für den Schulbereich erheblich mehr Mittel im Rahmen des EU-Programms Erasmus+ zur Verfügung als im Programmjahr 2017. Damit können wesentlich mehr Mobilitätsprojekte (Leitaktion 1) und strategische Partnerschaften (Leitaktion 2), insbesondere Schulpartnerschaften, gefördert werden.

Im Rahmen der Leitaktion 1 können Schulen Fortbildungsmaßnahmen für ihr Personal unter Vorlage eines European Development Plan beantragen. Im Rahmen der Leitaktion 2 gelten für Schulpartnerschaften ab dem Programmjahr 2018 vereinfachte Antragsbedingungen.

Mit der o. a. Aufforderung hat die EU-Kommission die europaweit geltenden Antragstermine für die einzelnen Förderbereiche bekannt gegeben:

-
Leitaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen 1.2.2018
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Leitaktion 2: Strategische Partnerschaften 21.3.2018

Die genannten Fristen enden um 12.00 Uhr (mittags) Brüsseler Ortszeit.

Schulen haben eine Kopie ihrer Anträge (Leitaktion 1 und / oder Leitaktion 2) bei der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) vorzulegen.

Schulen, die beabsichtigen, die Förderung eines Mobilitätsprojekts im Rahmen der Leitaktion 1 und / oder eine Schulpartnerschaft im Rahmen der Leitaktion 2 zu beantragen, wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig vor der Antragstellung beraten zu lassen. Sofern nicht bereits erfolgt, sollte eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Ansprechpartnerin oder dem Ansprechpartner in der NLSchB umgehend erfolgen.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in der NLSchB sind:

Herr Tobias Woithe,
NLSchB, Regionalabteilung Braunschweig,
Wilhelmstraße 62-69, 38100 Braunschweig,
Tel.: 0531 484-3363, E-Mail: tobias.woithe@nlschb.niedersachsen.de

Frau Dagmar Kiesling,
NLSchB, Regionalabteilung Hannover,
Am Waterlooplatz 11, 30169 Hannover,
Tel.: 0511 106-2459, E-Mail: dagmar.kiesling@nlschb.niedersachsen.de

Frau Sylvia Onstein
NLSchB, Regionalabteilung Lüneburg,
Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg,
Tel.: 04131 15-2849, E-Mail: sylvia.onstein@nlschb.niedersachsen.de

Herr Dr. Ulrich Schulte-Wieschen
NLSchB, Regionalabteilung Osnabrück,
Mühleneschweg 8, 49090 Osnabrück,
Tel.: 0541 314-466, E-Mail: ulrich.schulte-wieschen@nlschb.niedersachsen.de

Information und Beratung können auch über das Onlineportal Beratung und Unterstützung der Niedersächsischen Landesschulbehörde unter http://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/bu/schulen angefordert werden.

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