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Hospitation
deutscher Lehrerinnen und Lehrer an spanischen Schulen im Schuljahr 2011/2012
Bek. d. MK v. 20.7.2011 - 44 -
50121/1-15 Spanien (SVBl. 9/2011 S.313)
Im Schuljahr 2011/2012 wird Lehrerinnen und Lehrern aus den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland wieder die Möglichkeit geboten, zwei oder drei Wochen an einer spanischen Schule zu hospitieren und sich damit sowohl sprachlich als auch landeskundlich weiterzubilden. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den spanischen Kolleginnen und Kollegen sollen E-Mail-Kontakte, gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften durch das Programm angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an spanischen Schulen durch die Anwesenheit eines Muttersprachlers und authentischen Repräsentanten für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden.
Nach den Erfahrungen des erstmals im Schuljahr 2009/2010 durchgeführten Programms wird auf folgende Besonderheiten hingewiesen:
| - | Das deutsch-spanische Hospitationsprogramm beruht prioritär auf Gegenseitigkeit, die Schulleitungen der deutschen Interessenten müssen sich bereiterklären, ihrerseits eine spanische Lehrkraft zur Hospitation an der Heimatschule aufzunehmen. |
| - | Hospitationen ohne Gegenseitigkeit sind in der Regel an Kontakt- oder Partnerschulen möglich. In diesen Fällen muss der Bewerbung eine schriftliche Zustimmung (ggf. per E-Mail) der spanischen Schulleitung beigefügt werden. |
| - | Es ist davon auszugehen, dass nicht mehr als 20 Hospitationsplätze auf Gegenseitigkeit zur Verfügung stehen werden. |
| - | Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern individuell im Kontakt zwischen dem deutschen Interessenten und der spanischen Gastschule festgelegt. |
| - | Es besteht die Wahl zwischen einem Aufenthalt von zwei oder drei Wochen, der nur für das 1. Halbjahr 2012 vereinbart werden kann. |
Zur Teilnahme an dem Programm können sich erfahrene und engagierte Lehrkräfte der Sekundarbereiche I und / oder II bewerben, die die Lehrbefähigung für das Fach Spanisch besitzen. Voraussetzung für eine Bewerbung ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen (Lehramtsprüfung).
Die Dienstbezüge werden von den Heimatbehörden weitergezahlt.
Jede/r Teilnehmerin/Teilnehmer muss ihre/seine Reise nach Spanien individuell durchführen. Die Kosten für Reise und Aufenthalt in Spanien müssen selbst getragen werden. Nach S 98 Abs. 1 NBG i.V.m. § 11 Abs. 4 BRKG können jedoch die Auslagen bis zu 100 Euro erstattet werden, sofern im Haushaltsplan Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist formlos an die zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu richten. Dabei ist die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 1 S. 2 BRKG zu beachten; unbeschadet dieser sechsmonatigen Frist sollen aus haushaltswirtschaftlichen Gründen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Auslagenerstattung so bald wie möglich nach Beendigung des Hospitationsaufenthaltes beantragen.
Nach der offiziellen Mitteilung über die Hospitationsschule und der Einigung auf einen Hospitationstermin muss die Beurlaubung unter Weiterzahlung der Bezüge von den Lehrkräften selbst bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
Der Bewerbungsbogen und das Informationsblatt können bei den zuständigen Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde angefordert oder im Internet unter www.kmk-pad.org/programme/hospitation-von-fremdssprachenlehrkraeften-in-spanien.html abgerufen werden. Auch eine Anforderung beim Pädagogischen Austauschdienst in Bonn per E-Mail unter elke.ebers@kmk.org ist möglich.
Die Bewerbung muss auf dem Dienstweg (Schulleitung, zuständige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde) bis zum 2.11.2011 in dreifacher Ausfertigung bei der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorgelegt werden.
Nach dem Hospitationsaufenthalt ist dem Pädagogischen Austauschdienst ein Erfahrungsbericht einzureichen. Die Lehrkräfte erklären sich bereit, dass ihre Berichte - ggf. auszugsweise - unter Beachtung des Datenschutzes für Publikationen, zur Weitergabe an die Partnerorganisation oder zur Information von künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |