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Hospitation
deutscher Lehrerinnen und Lehrer an französischen Schulen im Schuljahr
2011/2012
RdErl. d. MK v. 6.1.2011 -
44 - 50 121/1-7 F. (SVBl 2/2011 S.33)
Im Schuljahr 2011/2012 wird Lehrerinnen und Lehrern aus den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit geboten, zwei oder drei Wochen an französischen Schulen zu hospitieren und so das Schulwesen des anderen Landes kennenzulernen und sich über schul- und bildungsrelevante Themen auszutauschen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den französischen Kolleginnen und Kollegen sollen E-Mail-Kontakte, gemeinsame Projekte, Schüleraustausch und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an französischen Schulen durch die Anwesenheit eines Muttersprachlers und authentischen Repräsentanten für deutsche Landeskunde, Geschichte, aktuelles Tagesgeschehen, Kultur etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden. Darüber hinaus sollen fächerübergreifend die Motivation und das interkulturelle Lernen der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden.
Gegenüber den Vorjahren ergeben sich folgende Änderungen:
Da es sich um ein Mobilitätsprogramm der französischen Regierung handelt, das diese mit sieben EU-Staaten durchführt, gilt auf französischer Seite das strikte Prinzip der laïcité: Vom Centre international detudes pédagogiques (CIEP) in Sèvres werden keine Bewerbungen von französischen Lehrkräften an Einrichtungen oder von Gastschulen in kirchlicher oder privater Trägerschaft akzeptiert. Daraus folgt, dass gegenseitige Hospitationen nur mit französischen Kolleginnen und Kollegen von staatlichen Collèges/Lycèes realisiert werden können. Nur Letztere stehen als Gastschulen für deutsche Interessenten zur Verfügung. Außerhalb dieses offiziellen Programms kann der Pädagogische Austauschdienst (PAD) in Bonn deutsche Interessenten an Partner- oder Kontaktschulen in kirchlicher Trägerschaft oder an écoles élémentaires vermitteln, sofern eine eindeutige Zusage der französischen Schulleitung der Bewerbung beigefügt ist.
Folgende Vereinbarungen mit dem Centre international détudes pédagogiques (CIEP) gelten weiterhin:
| - | Ein Termin wird nicht vorgegeben, sondern individuell zwischen der deutschen Interessentin oder dem Interessenten und der französischen Gastschule festgelegt. |
| - | Es besteht die Wahl zwischen einem Aufenthalt von zwei oder drei Wochen. |
| - | Der Besuch muss im Laufe des Schuljahrs 2011/2012 stattfinden. |
| - | Falls die Bereitschaft besteht, eine französische Lehrkraft zur Hospitation aufzunehmen, muss von der deutschen Schule ein Meldebogen im Hospitationsprogramm für französische Lehrkräfte ausgefüllt und eingereicht werden. |
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Programm ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen (Lehramtsprüfung). Es können sich erfahrene und engagierte Lehrkräfte der Sekundarbereiche I und II - auch von Berufs- und Hauptschulen - mit der Lehrbefähigung für das Fach Französisch sowie Lehrkräfte aus dem Grundschulbereich, die Frühunterricht Französisch erteilen, bewerben. Letztere müssen allerdings damit rechnen, dass sie an ein Collége vermittelt werden. Es können aber auch Lehrkräfte mit anderen Fächern an dem Programm teilnehmen, sofern sie an einer Partner- oder Kontaktschule hospitieren möchten; sie müssen jedoch über so gute französische Sprachkenntnisse verfügen, dass sie dem Unterricht ohne Schwierigkeiten folgen und diesen auch bereichern können.
Die Dienstbezüge werden von den Heimatbehörden weitergezahlt.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer muss die Reise nach Frankreich individuell durchführen. Die Kosten für Reise und Aufenthalt in Frankreich müssen selbst getragen werden. Nach § 98 Abs. 1 NBG i.V.m. § 11 Abs. 4 BRKG können jedoch die Auslagen bis zu 100 Euro erstattet werden, sofern im Haushaltsplan Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Antrag ist formlos an den zuständigen Standort der Niedersächsischen Landesschulbehörde zu richten. Dabei ist die Ausschlussfrist des § 3 Abs. 1 S. 2 BRKG zu beachten; unbeschadet dieser sechsmonatigen Frist sollen aus haushaltswirtschaftlichen Gründen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Auslagenerstattung so bald wie möglich nach Beendigung des Hospitationsaufenthaltes beantragen.
Nach der offiziellen Mitteilung über die Hospitationsschule und der Einigung auf einen Hospitationstermin müssen die Lehrkräfte umgehend ihre Dienstreise unter Beachtung der entsprechenden Vorschriften beantragen, da die Bewerbung diesen Antrag nicht beinhaltet.
Der Bewerbungsbogen und das Informationsblatt können bei den zuständigen Standorten der Niedersächsischen Landesschulbehörde angefordert oder auf der Homepage des Pädagogischen Austauschdienstes in Bonn http://www.kmk-pad.org/Programme/hospitation-von-fremdsprachenlehrkraeften-in-frankreich-html abgerufen werden. Auch eine Anforderung per E-Mail unter elke.ebers@kmk.org ist möglich.
Die Bewerbung muss auf dem Dienstweg bis zum 1.4.2011 in dreifacher Ausfertigung beim zuständigen Standort der Niedersächsischen Landesschulbehörde vorgelegt werden.
Nach dem Hospitationsaufenthalt ist dem Pädagogischen Austauschdienst ein Erfahrungsbericht einzureichen. Die Lehrkräfte erklären sich bereit, dass ihre Berichte - ggf. auszugsweise - unter Beachtung des Datenschutzes für Publikationen, zur Weitergabe an die Partnerorganisation oder zur Information von künftigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern genutzt werden können.
| Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |