schure.de
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Deutsch-französischer Schüleraustausch - VOLTAIRE-Programm
Bek. d. MK v. 14.7.2011 - 44-50 122-17/1 (SVBl.9/2011 S.312)

Wie in den vorausgegangenen Jahren wird auch im Jahre 2012 niedersächsischen Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an dem Programm VOLTAIRE angeboten.

Ziel ist es, dass bis zu 300 deutsche und französische Schülerinnen und Schüler an dem Programm teilnehmen können. Die Mittel werden durch das Deutsch-Französische Jugendwerk (DFJW) und durch Förderer aus der Wirtschaft bzw. durch Stiftungen bereitgestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einen pauschalen Fahrtkostenzuschuss und ein Kulturportfolio in Höhe von 250 Euro, die nach Abschluss der Maßnahme ausgezahlt werden. Die französischen Schülerinnen und Schüler sollen von Anfang März 2012 für sechs Monate nach Deutschland kommen, die deutschen Schülerinnen und Schüler sollen vom Beginn des französischen Schuljahres im September 2012 für sechs Monate nach Frankreich fahren.

In Niedersachsen können sich Schülerinnen und Schüler der 9. Klassenstufe an Gymnasien und Gesamtschulen bewerben. In Einzelfällen können sich auch Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse an Realschulen und Schülerinnen und Schüler an beruflichen Vollzeitschulen (Sekundarstufe II) bewerben. Voraussetzung für eine Vermittlung ist dabei, dass auf beiden Seiten Bewerbungen von Schülerinnen und Schülern mit vergleichbarer Alters- und Ausbildungsstruktur vorliegen. Das Auswahlverfahren wird Anfang Januar 2012 stattfinden, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erst Ende Januar 2012 benachrichtigt werden können.

Die VOLTAIRE-Schülerinnen und -Schüler erhalten zum Abschluss ihres Aufenthaltes ein Zeugnis der Schule. Grundsätzlich soll dieses Zeugnis dem regulären Zeugnis der Schule entsprechen. Falls die Deutschkenntnisse zur regulären Teilnahme am Unterricht und an den Leistungsnachweisen nicht ausreichen, ist ein Wortzeugnis denkbar, das den Einsatz und den Fortschritt der Schülerin bzw. des Schülers in den einzelnen Fächern würdigt.

Alle notwendigen Informationen für Interessenten sowie Schulen sowie die erforderlichen Antragsformulare (verfügbar ab sofort) sind im Internet unter den folgenden Adressen abrufbar:

PAD:
http://www.kmk-pad.org/de/Programme/stipendienprogramm-voltaire.html

Zentralstelle Voltaire:
http://www.centre-francais.de/seiten/d/ voltaire.html

Die Anträge sind in dreifacher Ausfertigung von den Schulen auf dem Dienstweg bei der zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde bis zum 10.10.2011vorzulegen. Direkt beim Niedersächsischen Kultusministerium eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. Aus den Einzugsgebieten der vier Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde kann folgende Anzahl an Bewerbungen vorgelegt werden:

Regionalabteilung Braunschweig 12 Bewerbungen,
Regionalabteilung Hannover 12 Bewerbungen,
Regionalabteilung Lüneburg 12 Bewerbungen,
Regionalabteilung Osnabrück 12 Bewerbungen.

Die Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde führen eine Vorauswahl der eingehenden Bewerbungen durch.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)