schure.de
Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
Schure.de - Schule und Recht

Deutsch-französischer Schüleraustausch über drei Monate
RdErl. d. MK v. 10.8.2010 - 50122-17/2 (SVBl. 9/2010 S.318)

Zur Förderung der jeweiligen Sprache des Partnerlandes sowie der Kontakte von Schülerinnen und Schülern aus Deutschland und Frankreich organisieren das Niedersächsische Kultusministerium, die Académie de Rouen (Haute-Normandie), die Académie de Reims (Champagne), die Académie de Toulouse (Midi-Pyrénées) sowie die Académie d Aix-Marseille (Bouchesdu-Rhône) gemeinsam Schüleraustausche von mittlerer Dauer (drei Monaten) in ihren Regionen. Die Maßnahme findet als Gruppenaustausch im Rahmen des Programms „Brigitte Sauzay” des Deutsch-Französischen Jugendwerks statt.

Die Anzahl der möglichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist für Niedersachsen zunächst auf maximal 100 Jugendliche, für die jeweiligen französischen Zielregionen auf ca. 25 Jugendliche begrenzt. Die beteiligten Schulbehörden ordnen in einem gemeinsamen Matching-Verfahren deutsche und französische Interessenten zu.

Gehen mehr Bewerbungen ein als Plätze vorhanden sind, entscheidet das Losverfahren.

Je nach den organisatorischen Erfordernissen der Schuljahrsplanung auf deutscher bzw. französischer Seite kann die Aufenthaltsdauer zwischen der im Programm „Brigitte Sauzay” vorgesehenen Mindestdauer (acht Wochen) und der Höchstdauer (zwölf Wochen) schwanken. Sie wird für jedes Austauschjahr in gegenseitiger Abstimmung festgelegt.

Die französischen Schülerinnen und Schüler aus den Gebieten Haute-Normandie, Champagne sowie Bouches-du-Rhônes kommen voraussichtlich im Austauschzeitraum 30.4.2011 bis 7.7.2011 und die Schülerinnen und Schüler aus dem Gebiet Midi-Pyrénées voraussichtlich vom 6.5.2011 bis 13.7.2011 nach Niedersachsen. Niedersächsische Bewerberinnen und Bewerber müssen zu beiden Terminen in der Lage sein, eine französische Austauschschülerin bzw. einen französischen Austauschschüler aufzunehmen.

Der Austauschzeitraum für niedersächsische Schülerinnen und Schüler in Frankreich ist voraussichtlich vom 10.9.2011 bis 5.11.2011.

Bei diesem Schüleraustausch handelt es sich um eine Maßnahme auf Gegenseitigkeit zwischen den entsendenden und aufnehmenden Schulen einerseits sowie den Familien der beteiligten Schülerinnen und Schüler andererseits. Die beteiligten Schulbehörden haben lediglich Mittlerfunktion und sind nicht Vertragspartner.

Die Jugendlichen nehmen am Unterricht der Gastschulen teil (mindestens sechs Wochen) und besitzen für die Dauer des Aufenthalts den Status von Gastschülerinnen und Gastschülern.

Die aufnehmenden Schulen beauftragen eine Lehrkraft mit der schulischen Betreuung der beteiligten Jugendlichen und stellen am Ende der Maßnahme eine Bescheinigung über Art, Umfang und Qualität der Teilnahme der Gastschülerinnen und Gastschüler an Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen aus.

Die Gastfamilien gewährleisten angemessene Unterkunft/Verpflegung sowie die Betreuung der Austauschpartnerinnen und Austauschpartner. Auftretende Probleme im schulischen und persönlichen Bereich werden von den beteiligten Schulen und Familien (Erziehungsberechtigten) direkt und einvernehmlich geregelt. Die benannten betreuenden Lehrkräfte unterstützen die Beteiligten bei den Problemlösungen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten in der Regel aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerkes (DFJW), Programm Brigitte Sauzay, einen entfernungsabhängigen Fahrtkostenzuschuss (Pauschalbetrag). Die Zuschussanträge der niedersächsischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen spätestens am 30.6.2011 im Niedersächsischen Kultusministerium vorliegen (Anschrift siehe unten). Die Zuschüsse werden vom DFJW gegen einen entsprechenden Verwendungsnachweis nach Abschluss der Maßnahme direkt an die Antragsteller gezahlt.

Antragsverfahren:

- Antragsberechtigt sind Schülerinnen und Schüler der Klasse 9 an weiterführenden Schulen, mit mindestens drei Jahren Französischunterricht und guten Sprachkenntnissen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer müssen in der Lage sein, dem Unterricht im Gastland zu folgen. Die sozialen Kompetenzen müssen in einem Maße ausgeprägt sein, dass eine Integration in die Gastschule sowie in die Gastfamilie erwartet werden kann.
- In der Bewerbung ist zwingend eine E-Mail-Adresse anzugeben, die von den Bewerberinnen und Bewerbern regelmäßig eingesehen wird und die über den Zeitraum der Austauschmaßnahme Bestand hat. Über diese E-Mail-Adresse erfolgt die Teilnahmebestätigung sowie der Versand aller erforderlichen Unterlagen.
- Bewerbungsfrist für interessierte Jugendliche ist der 15.11.2011. (Später eingehende Bewerbungen können in der Regel nicht berücksichtigt werden.)
- Die Auswahl der Bewerber erfolgt voraussichtlich bis Ende Januar 2011. Bei erfolgreicher Vermittlung erfolgt eine erste Benachrichtigung auf elektronischem Wege (E-Mail).
- Die Teilnahmebestätigung an die Schulen und Erziehungsberechtigten erfolgt voraussichtlich bis Ende Februar 2011.
- Die Anträge sind ab dem 1.10.2010 in elektronischer Form im Internet unter der Adresse http://www.echanges.nibis.de (->Partnersuche) zu stellen. Ein Ausdruck ist durch die entsendende Schule im Original (mit Foto) mit schulischem Gutachten und Unterschrift der Schulleitung an die folgende Adresse einzureichen: Niedersächsisches Kultusministerium, Referat 44, Frau Christeleit, Schiffgraben 12, 30159 Hannover.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von
Herrn Ritter, Tel.: 0511 120-7395, E-Mail: werner.ritter@mk.niedersachsen.de oder
Frau Christeleit, Tel.: 0511 120-7354, E-Mail: ulrike.christeleit@mk.niedersachsen.de.

Zum Seitenanfang
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)