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29. Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) 2012/2013
RdErl. d. MK v. 1.6.2011 - 44 - 50 122-51 USA (SVBl. 7/2011 S.229)

Im Rahmen des Parlamentarischen Patenschafts-Programms werden im Programmjahr 2012/2013 wieder ca. 360 Schülerinnen und Schüler im Alter zwischen 15 und 17 Jahren bzw. junge Berufstätige im Alter bis 24 Jahren mit Hilfe eines Stipendiums des Deutschen Bundestages ein Austauschjahr in den USA verbringen können.

Teilnehmen können

- Schülerinnen und Schüler mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland und guten Schulleistungen; die Schülerinnen und Schüler müssen zum Zeitpunkt der Ausreise (Stichtag: 31.7.2012) mindestens 15 und dürfen höchstens 17 Jahre alt sein (Geburtstage vom 1.8.1994 bis 31.7.1997)
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junge Berufstätige/Auszubildende mit erstem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die zum Zeitpunkt der Ausreise (31.7.2012) ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und höchstens 24 Jahre alt sind (Geburtstage nach dem 31.7.1987); teilnahmeberechtigt sind auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung.

Geleisteter Grundwehrdienst oder Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.

Einige Berufe (zum Beispiel Heilberufe) können in den USA nur mit einer Lizenz ausgeübt werden. Angehörige dieser Berufsgruppen sind daher von der Teilnahme am PPP ausgeschlossen. Genauere Informationen erteilt die für die Berufstätigen zuständige Austauschorganisation Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).

Bereits geleisteter Wehr- oder Zivildienst

Jugendliche, die beabsichtigen, einen freiwilligen Wehr-, Zivildienst oder anderen Freiwilligendienst zu leisten, haben sicherzustellen, dass dieser Dienst nicht in die Zeit des Auslandsaufenthaltes fällt. Geleisteter Grundwehrdienst, Zivildienst sowie ein geleistetes freiwilliges soziales, ökologisches oder entwicklungspolitisches Jahr erhöhen die obere Altersgrenze entsprechend.

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Kinder und Pflegekinder von Bundestagsabgeordneten, Jugendliche mit US-Staatsangehörigkeit (auch mit deutsch-amerikanischer Doppelstaatsangehörigkeit) und Inhaber einer Green Card.

Für die Bewerbung zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm 2012/2013 benötigen die Jugendlichen eine Bewerbungskarte. Diese Karte kann aus dem Faltblatt zum Parlamentarischen Patenschafts-Programm entnommen werden. Das Faltblatt kann unter folgender Adresse kostenlos angefordert werden: Deutscher Bundestag, Referat Internationale Austauschprogramme, WI 4, Platz der Republik 1, 11011 Berlin, Tel.: 030 227 39336. Die Bewerbungskarte kann auch von der Internetseite (s. u.) ausgedruckt werden. Beide Bewerbungskartenvordrucke sind vollkommen gleichwertig.

Ausführliche Informationen sowie Bewerbungsunterlagen zum PPP sind im Internet unter www.bundestag.de/ppp zu finden.

Die ausgefüllten Bewerbungskarten müssen bei der jeweils zuständigen Austauschorganisation bis spätestens 2.9.2011 (Eingangsdatum, nicht Poststempel) eingegangen sein, damit die Bewerbungsfrist gewahrt ist.

Die Schulen werden gebeten, die Initiative des Deutschen Bundestages nach Kräften zu unterstützen.

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