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Fremdsprachenassistentinnen
und Fremdsprachenassistenten an Schulen in Niedersachsen im Schuljahr 2012/2013
Bek. d. MK v. 21.11.2011 - 44-50
123/2-1 (SVBl. 1/2012 S.37)
Im Schuljahr 2012/2013 werden voraussichtlich insgesamt 107 Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten nach Niedersachsen kommen, und zwar im Wesentlichen für Englisch und Französisch, in geringerer Anzahl für Spanisch, Italienisch, Niederländisch und Chinesisch.
Die Assistenzzeit beginnt mit der jeweiligen Einführungstagung im September bzw. Oktober 2012. Ausnahme: Zweitjahreskandidaten - diese beginnen ihre Assistenzzeit gemäß Absprache mit der zuständigen Behörde.
Das Assistenzjahr endet für FSA aus den USA am 30.6.2013, für FSA aus UK am 31.5.2013 oder 28.2.2013, für FSA aus Frankreich am 31.5.2013 oder 31.3.2013, und für alle anderen FSA am 31.5.2013.
Die ausländischen Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten erteilen keinen eigenverantwortlichen Unterricht. Sie sollen als Helfer der Fremdsprachenlehrkraft der Schule zur Belebung und Förderung des Unterrichts beitragen, um die Schülerinnen und Schüler in ihrer Sprechfertigkeit zu fördern. Dazu bieten sich in erster Linie, dem Alter der Schülerinnen und Schüler angemessen, Sprechübungen und Konversation in kleinen Gruppen an. Die Arbeit der Assistentinnen und Assistenten erfolgt in enger Absprache mit der verantwortlichen Lehrkraft der betreffenden Fremdsprache. Es ist dringend erforderlich, dass ein Mitglied des Lehrerkollegiums die Betreuung des ausländischen Gastes übernimmt und ihn in allen auftretenden Fragen berät.
Der Einsatz der Fremdsprachenassistentin oder des Fremdsprachenassistenten darf zwölf Wochenstunden nicht überschreiten. Die Assistentinnen und Assistenten erhalten aus Landesmitteln einen monatlichen Zuschuss von zurzeit 800 Euro (netto).
Die Schulen werden gebeten, den zuständigen Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde bis zum 1.4.2012 zu melden, ob sie eine Fremdsprachenassistentin oder einen Fremdsprachenassistenten aufnehmen wollen. Dabei wird um folgende Angaben gebeten:
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- getrennt für Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch, Niederländisch, Chinesisch und nach Schulform unterteilt; |
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vollständige Anschrift der Schule (einschließlich Telefon, E-Mail und Fax); |
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- Angabe, ob eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt ist; |
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- Angabe, ob und wann bereits früher Fremdsprachenassistentinnen oder Fremdsprachenassistenten an der Schule tätig waren; |
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- ggf. Angabe des weiteren Faches, für das eine Fremdsprachenassistentin oder ein Fremdsprachenassistent gewünscht wird. |
Auf jeden Fall ist auch anzugeben, ob im Falle eines Rücktritts eine Ersatzkandidatin oder ein Ersatzkandidat gewünscht wird.
Fremdsprachenassistentinnen und Fremdsprachenassistenten, die einen Unterhaltszuschuss vom Land Niedersachsen oder vom Auswärtigen Amt erhalten, können Schulen in freier Trägerschaft nicht zugewiesen werden. Falls diese Schulen dennoch an der Zuweisung einer Fremdsprachenassistentin oder eines Fremdsprachenassistenten interessiert sind, muss der jeweilige Schulträger die Zahlung des Unterhaltszuschusses übernehmen. Die Schulen können dann wie öffentliche Schulen die Zuweisung einer Fremdsprachenassistentin oder eines Fremdsprachenassistenten beantragen. Dabei müssen sie erklären, dass der Unterhaltszuschuss vom Schulträger gezahlt wird. Ein entsprechender Antrag ist ebenfalls bis zum 1.4.2012 direkt an das Niedersächsische Kultusministerium zu richten.
Die Verteilung der Assistentinnen und Assistenten wird erfolgen, sobald die Bewerbungen im Niedersächsischen Kultusministerium vorliegen (voraussichtlich Ende Mai 2012).
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[ alter Erl: Schulassistenz 2011/2012 ]
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