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Unfallverhütungsvorschriften der Landesunfallkasse Niedersachsen
Bek. d. MS v 12.11.2003 - (Nds.MBl. Nr.38/2003 S.757)

  1. Folgende Unfallverhütungsvorschriften wurden vom MS genehmigt:

    a) 2. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz" (GUV-V A8) (bisher GUV 0.7),
    b) 5. Nachtrag zur Unfallverhütungsvorschrift "Krane" (GUV-V D6) (bisher GUV 4.1)
    c) Unfallverhütungsvorschrift "Schulen" (GUV-V S1) (bisher GUV 6.3)

    Die vorgenannten Unfallverhütungsvorschriften sind am 1.10.2003 in Kraft getreten und wurden im Mitteilungsblatt der Landesunfallkasse Niedersachsen, Ausgabe 1/2003, vom 30.9.2003, veröffentlicht.

  2. Die Unfallverhütungsvorschriften können bei der Landesunfallkasse Niedersachsen, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover, bezogen werden.
  3. Folgende Unfallverhütungsvorschrift wurde vom MS mit Wirkung vom 1.10.2003 außer Kraft gesetzt:

    Unfallverhütungsvorschrift "Gartenanlagen" (GUV-V C50) (bisher GUV 1.11).

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