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Förderkriterien zur Gewährung von Zuwendungen im Rahmen des Masterplans Digitalisierung - 2.7 Digitale Bildung; Projekt: Mensch-Roboter-Kollaboration - Robonatives
Bek. d. MK v. 26.8.2020 - 54 -80009-2 (SVBl. 9/2020 S. 405)

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

Die Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V. (n-21) gewährt zur Umsetzung der Strategie des Landes Niedersachsen zur digitalen Transformation im Rahmen des Masterplans Digitalisierung Zuwendungen für die Ausstattung von Technologielaboren an weiterführenden allgemein bildenden Schulen (ABS) mit Leichtbaurobotern sowie von Innovations- und Zukunftszentren (IuZ) an berufsbildenden Schulen (BBS)

Der kompetente, kritische, kooperative und gestalterische Umgang mit digitalen Technologien ist zu einer Grundvoraussetzung für die Teilhabe an der Gesellschaft und am Berufsleben geworden. Ein Beispiel dafür ist die Mensch-Roboter-Kollaboration (MRK), die in der Industrie zunehmend in Verbindung mit Cobots (kollaborierenden Robotern) realisiert wird. Unter MRK versteht man die Zusammenarbeit von Mensch und Robotern zur Erfüllung einer Arbeitsaufgabe ohne trennende Schutzeinrichtung bzw. im gleichen Arbeitsraum (DIN EN ISO 10218-1).

Ziel des Projektes „Mensch-Roboter-Kollaboration – Robonatives“ ist es, durch die Ausstattung der niedersächsischen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen mit Robotern und der notwendigen digitalen Infrastruktur eine MINT-Orientierung der Lernenden zu fördern und diese angemessen auf die Arbeitswelt in der Industrie 4.0 vorzubereiten. Der Begriff Industrie 4.0 steht für die intelligente Vernetzung von Produktentwicklung, Produktion, Logistik und Kunden. Aufgrund des zunehmenden Verbreitungsgrades in der Wirtschaft besteht ein hohes Interesse, dass Schülerinnen und Schüler und Auszubildende verschiedener Berufe fachspezifische als auch systemische Kompetenzen erwerben.

1.2 Die Zuwendungen werden nach Maßgabe dieser Förderkriterien unter Beachtung der Fördergrundsätze des Niedersächsischen Kultusministeriums und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Niedersächsische Landeshaushaltsordnung (LHO) in entsprechender Anwendung gewährt.

1.3 Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht, vielmehr entscheidet die zuständige Bewilligungsstelle n-21 auf der Grundlage dieser Förderkriterien im Rahmen der verfügbaren Projektmittel.

2. Gegenstand der Förderung

2.1 Gefördert werden Investitionen zur Einrichtung von

2.2 Technologielabore an allgemein bildenden Schulen

An allgemein bildenden Schulen werden je nach vorhandenem Reifegrad die Anschaffung von Leichtbaurobotern, Anwendungsszenarien und Robotik-Simulationssystemen gefördert. Die Bewerberschulen ordnen sich einem der nachfolgend genannten Reifegrade zu:

Die Förderung der Ausstattung an allgemein bildenden Schulen bezieht sich auf jeweils mindestens sechs Desktop- Roboter oder 1-2 kollaborierende Roboter. Es wird allgemein bildenden Schulen mit niedrigem Reifegrad die Anschaffung von Desktop-Robotern empfohlen.

2.2.1 Die anzuschaffenden Desktop-Roboter müssen

Die für die Anwendungsszenarien erforderlichen Geräte und Materialien unterliegen ebenfalls der Förderung.

2.2.2 Die anzuschaffenden kollaborierenden Roboter müssen mindestens folgenden Anforderungen genügen:

Nach der Anschaffung muss der Roboter einer EG-Konformitätsprüfung unterzogen werden. Die für die Anwendungsszenarien erforderlichen Geräte und Materialien unterliegen ebenfalls der Förderung.

2.3 Innovations- und Zukunftszentren Robotik an berufsbildenden Schulen

An berufsbildenden Schulen in den Berufsbereichen Elektro- und Metalltechnik werden je Schule die Anschaffung von mindestens sechs Cobots, Anwendungsszenarien und Robotik-Simulationssysteme gefördert.

Die anzuschaffenden Roboter müssen mindestens folgenden Anforderungen genügen:

Nach der Anschaffung muss der Roboter einer EG-Konformitätsprüfung unterzogen werden. Die für die Anwendungsszenarien erforderlichen Geräte, ggf. Tische für die Montage und Materialien unterliegen ebenfalls der Förderung.

2.4 Innovations- und Zukunftszentren Pflege an berufsbildenden Schulen

An berufsbildenden Schulen in dem Berufsbereich Gesundheit- Pflege werden je Schule die Anschaffung von technischen Assistenzsystemen aus den Bereichen Robotik, Verwaltung / Dokumentation, Ambient Assisted Living (AAL) und Telemedizin, sowie notwendiges Pflegemobiliar und Videotechnik zur Aufzeichnung der Pflegehandlung gefördert. Auch die Anschaffung von Cobots wie in Nr. 2.3 beschrieben, wird für geeignete Einsatzgebiete im Berufsbereich Gesundheit-Pflege gefördert.

Die anzuschaffenden Systeme können z. B.

Die für die zu simulierenden Pflegehandlungen erforderlichen Geräte und Materialien unterliegen ebenfalls der Förderung.

2.5 Zu der jeweiligen Investition sowohl an den allgemein bildenden als auch an den berufsbildenden Schulen gehören die erforderlichen Neu- oder Ergänzungsanschaffungen (Roboter, Assistenzsysteme, Einrichtung mit Zubehör, Notebooks, Software, ggf. Whiteboard) sowie die mit der Investition verbundenen Dienstleistungen (z. B. Aufbau und Installation der Geräte und Maschinen, Software- Installation, Inbetriebnahme, Geräteunterweisungen, Schulungen).

2.6 Nicht gefördert werden die durch die Installation erforderlichen Bau-, Umbau, Betriebs- und Unterhaltungsausgaben sowie Personalausgaben (ausgenommen Schulungen nach Nr. 2.5) und Verwaltungsausgaben.

3. Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger (Nrn. 2.2, 2.3 und 2.4) sind Träger von öffentlichen allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen und finanzhilfeberechtigte Träger von allgemein bildenden und berufsbildenden anerkannten Ersatzschulen i. S. der §§ 149, 154 NSchG.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Technologielabore für Robotik an allgemein bildenden Schulen

4.1.1
4.1.2
Dem Antrag auf Zuwendung ist ein Entwicklungskonzept beizufügen. Dies beinhaltet: Zusätzlich sollten Schulen mit hohem Reifegrad die Bearbeitung komplexer Anwendungsprobleme aus dem Bereich Robotik mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI) beschreiben.

4.2 Innovations- und Zukunftszentren an berufsbildenden Schulen

4.2.1
Zuwendungen werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die berufsbildende Schule, an die ein Innovations- und Zukunftszentrum angegliedert werden soll, grundsätzlich einen der unter Nr. 2.1 genannten Berufsbereiche als einen Schwerpunkt führt und bereits bestehende Strukturen aufweist, durch die besondere Anstrengungen in einem der oben genannten Berufsbereiche deutlich werden.
Kriterien, die eine positive Ausgangssituation beschreiben, sind u. a.
4.2.2
Dem Antrag auf Zuwendung für ein Innovations- und Zukunftszentrum Robotik ist ein Entwicklungskonzept beizufügen. Dies beinhaltet:
4.2.3
Dem Antrag auf Zuwendung für ein Innovations- und Zukunftszentrum Pflege ist ein Entwicklungskonzept beizufügen. Dies beinhaltet:

4.3 Die Zuwendung wird unter der Voraussetzung gewährt, dass die Schulen mit dem eigenen Schulträger vereinbaren,

4.4 Die Zuwendung wird vom Schulträger beantragt. Für jede Schule, die eine Projektteilnahme beabsichtigt, ist ein gesonderter Antrag zu stellen.

4.5 Gefördert werden ausschließlich Vorhaben, die nach dem rechtswirksamen Abschluss des Zuwendungsvertrages begonnen werden. Als Vorhabenbeginn ist der rechtswirksame Abschluss des Kaufvertrags bzw. Dienstleistungsvertrags (Datum der Unterschrift beider Vertragsparteien) zu werten.

4.6 Vorhaben können nur gefördert werden, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist.

4.7 Die Bewilligungsstelle erstellt eine Rangliste, der für die Förderung in Betracht kommenden Bewerberschulen als Projektschulen nach folgenden Kriterien:

4.7 Die Bewilligungsstelle erstellt eine Rangliste der für die Förderung in Betracht kommenden Bewerberschulen, die die Zuwendungsvoraussetzungen nach Nr. 4.1 erfüllen, nach folgenden Scoring-Kriterien:

Allgemein bildende Schulen

Ausgangssituation der ABS zum Antragszeitpunkt (maximal 20 Scoring-Punkte)
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die in dem Bereich Robotik beschult werden oder werden sollen (AGs, Technikunterricht, Informatik)
  • Aktivitäten im Bereich Technik (Unterrichtsprojekte, AGs, Wettbewerbe, Qualifizierungsveranstaltungen für Lehrkräfte)
  • Raumsituation und technische Ausstattung (integrierte Fachräume, Geräte, Roboter)
  • Anzahl der geeigneten Lehrerkräfte, die qualitativ und quantitativ einen nachhaltigen Auf- und Ausbau des Technologielabors gewährleisten können
  • Regionale Besonderheiten
Entwicklungskonzept (maximal 60 Scoring-Punkte)
  • Didaktisches Konzept
  • Auflistung und Anzahl der schulformbezogenen Jahrgänge, die von der Ausstattung mit Robotern profitieren
  • Raumkonzept
  • Unterstützungsmaßnahmen für die eingesetzten Lehrkräften
  • Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen für am Projekt beteiligte Lehrkräfte
  • Kooperation mit allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen
  • Planung von Robotik-Wettbewerben
Nachhaltige Entwicklung (maximal 20 Scoring-Punkte)
  • Vereinbarung mit dem Schulträger, die sich auf die Nutzung der Roboterausstattung nach Projektende bezieht
  • Kooperation mit der regionalen Wirtschaft und außerschulischen Partnern

Berufsbildende Schulen

Ausgangssituation der ABS zum Antragszeitpunkt (maximal 20 Scoring-Punkte)
  • Anzahl der Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen der angegebenen Technikfelder / des Berufsbereichs Gesundheit-Pflege
  • Aktivitäten in den o. g. Bildungsgängen (Ausbildungs-/ Weiterbildungs- und Unterrichtsprojekte) und Projekten
  • Raumsituation und technische Ausstattung (integrierte Fachräume, Geräte, Roboter)
  • Anzahl der geeigneten Lehrerkräfte, die qualitativ und quantitativ einen nachhaltigen Auf- und Ausbau des Zentrums gewährleisten können
  • Regionale Besonderheiten
Entwicklungskonzept (maximal 60 Scoring-Punkte)
  • Didaktisches Konzept
  • Auflistung und Anzahl der Bildungsgänge, die von einer Ausstattung mit Robotern profitieren
  • Raumkonzept
  • Kooperation mit allgemein bildenden Schulen
  • Unterstützungsmaßnahmen für die eingesetzten Lehrkräfte
  • Durchführung von Qualifizierungsveranstaltungen für die am Projekt beteiligten Lehrkräfte
  • Zusage, mit anderen IuZ für Robotik und allgemein bildenden Schulen zu kooperieren
Nachhaltige Entwicklung (maximal 20 Scoring-Punkte)
  • Vereinbarung mit dem Schulträger, die sich auf die Nutzung der Roboterausstattung nach Projektende bezieht
  • Fortbildungs- und Transferkonzept
  • Kooperation mit der regionalen Wirtschaft und außerschulischen Partnern

Von dem jeweiligen Scoring-Modell kann abgewichen werden, wenn sich eine regionale Unausgewogenheit zeigt.

4.8 Die geförderten allgemein bildenden Schulen sichern zu, dass sie im Rahmen der Konzeption der Technologielabore arbeiten werden.

4.9 Die geförderten berufsbildenden Schulen sichern zu, dass sie im Rahmen der Konzeption der Innovations- und Zukunftszentren arbeiten werden.

5. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

5.1 Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

5.2 Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die unter Nr. 2 genannten Gegenstände der Förderung.

5.3 Höhe der Zuwendung

Pro Projektschule im allgemein bildenden Bereich (Technologielabor) werden höchstens 50.000 Euro, pro Projektschule im berufsbildenden Bereich (Innovations- und Zukunftszentrum) im Bereich Technik höchstens 530.000 Euro, im Bereich Gesundheit-Pflege höchstens 400.000 Euro vergeben. Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben.

5.4 Der Zuwendungsempfänger hat, auch bei zusätzlicher Finanzierung Dritter, mindestens 10 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben als Eigenanteil selbst zu tragen. Der Eigenanteil des Zuwendungsempfängers darf nicht durch EU-Mittel oder aus den Investitionspauschalen nach dem Niedersächsischen Zukunftsinvestitionsgesetz (NZuInvG) ersetzt werden.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Die Zuwendungen sind wirtschaftlich und sparsam zu verwenden. Sie dürfen nur für zusätzliche Anschaffungen, deren längerfristige Nutzung gesichert ist, verwendet werden. Die Zusätzlichkeit ist gegeben, wenn die Zuwendung zur Finanzierung eines Vorhabens eingesetzt wird, dessen Gesamtfinanzierung nicht bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan der kommunalen Körperschaft gesichert ist. Bei der Einschätzung über die längerfristige Nutzung sind die absehbaren demografischen Entwicklungen zu berücksichtigen (Nachhaltigkeit).

6.2 Die Zuwendung darf nur für solche Anschaffungen genutzt werden, die nicht gleichzeitig nach anderen Gesetzen und Verwaltungsvereinbarungen als Anteilfinanzierung nach Artikel 104b des Grundgesetzes und nach dem bis 31.8.2006 gültigen Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes oder nach Artikel 91a und nach Artikel 91b des Grundgesetzes oder mit KfW-Darlehensprogrammen mit Ausnahme der KfW-Programme „Investitionsoffensive Infrastruktur“ gefördert werden.

6.3 Die mit Hilfe der Zuwendungen erworbenen Geräte sind mindestens für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Anschaffung oder Fertigstellung für den Zuwendungszweck zu verwenden, sofern sie nicht vorher durch eine vergleichbare Ausstattung ersetzt werden. Ausnahmen sind mit Zustimmung der Bewilligungsstelle möglich.

6.4 Eine Förderung nach diesen Förderkriterien begründet keinen Anspruch auf eine zusätzliche Personalausstattung.

7. Anweisungen zum Verfahren

7.1 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendungen sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und für den Fall einer etwaigen Rückforderung der gewährten Zuwendungen gelten die VV/VV-Gk zu § 44 LHO entsprechend.

7.2 Bewilligungsstelle ist die Landesinitiative n-21: Schulen in Niedersachsen online e. V., Schiffgraben 27, 30159 Hannover.

7.3 Anträge sind spätestens zwei Monate nach dem Tag der Veröffentlichung dieser Förderkriterien bei der Bewilligungsstelle zu stellen. Es zählt der Eingangsstempel der Bewilligungsstelle.

7.4 Den Anträgen sind Beschreibung und Konzeption des Vorhabens bezogen auf die in Nr. 4.7 dargelegten Scoring- Kriterien beizufügen. Dazu sind vorzulegen:

7.5 Abweichend von Nr. 5 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften (ANBest-Gk) und Nr. 6 der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) ist der Verwendungsnachweis entsprechend dem zur Verfügung gestellten Vordruck spätestens drei Monate nach Zuweisung des Förderbetrags vorzulegen.

7.6 Die für die Antragstellung und den Nachweis der Verwendung erforderlichen Vordrucke werden von der Bewilligungsstelle zur Verfügung gestellt unter:
https://www.n-21.de/masterplan/zuwendung.
Die Bewerbungsunterlagen sind n-21 darüber als Dateien im pdf-Format zuzusenden.

7.7 Der LRH ist berechtigt, bei den Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfängern zu prüfen.

8. Geltungsdauer

Diese Förderkriterien gelten für den Zeitraum vom 1.9.2020 bis 31.7.2023.

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