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Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Verwaltungsvorschriften
zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
RdErl.
d. MF v. 1. 7. 2001 11-1005 (2) TV1-1131 (Nds.MBl. Nr.24/2001 S.503),
zuletzt geändert durch RdErl. vom 7.9.2009 (Nds.MBl. Nr. 38/2009 S.841),
vom 12.10.2009 (Nds.MBl. Nr.42/2009 S.904) und vom
9.2.2010 (Nds.MBl. Nr.8/2010
S.242) - VORIS 64100
Bezug: RdErl. v. 14.5.1993 (Nds.MBl.
S.540) - VORIS 64000 03 00 00 038 -
1. In der Anlage werden die aufgrund des § 5 LHO erlassenen VV-HNds zu § 13 Abs. 2 und 3 sowie § 14 Abs. 2 LHO bekannt gegeben.
2. Die Vorschriften sind erstmals bei der Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2002 anzuwenden.
Eine moderne öffentliche Haushaltswirtschaft bedarf eines flexiblen haushaltsrechtlichen Instrumentariums. Unter dieser Zielsetzung wurden im Jahr 1999 Möglichkeiten einer Neugestaltung der 1969 eingeführten Haushaltssystematik geprüft. Dabei hat sich gezeigt, dass die bisherige Haushaltssystematik mit der Gliederung der Einnahmen und Ausgaben zwar überarbeitet, aber nicht durch ein anderes System ersetzt werden kann.
In einem föderativen Finanzsystem müssen die Haushaltsstrukturen zwischen den Ebenen und innerhalb der Ebenen vergleichbar sein. Ohne eine einheitliche Haushaltssystematik ist eine abgestimmte Finanzplanung und Haushaltswirtschaft über alle Ebenen der Gebietskörperschaften hinweg nicht möglich.
Zentrale Elemente der Haushaltssystematik sind der Gruppierungsplan und der Funktionenplan. Die Aufstellung der Haushalte nach der Ordnung des Gruppierungs- und Funktionenplans soll zum einen den ökonomischen Gehalt des Haushalts widerspiegeln und zum anderen erkennen lassen, welche Mittel für die Erfüllung der einzelnen öffentlichen Aufgaben eingesetzt werden.
Der ökonomische Gehalt eines Haushalts und seine gesamtwirtschaftlichen Wirkungen lassen sich durch die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach ökonomischen Arten nachvollziehen. Diese Systematisierung nach ökonomischen Arten erfüllt der Gruppierungsplan, der an die Gliederung des Staatskontos in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen anknüpft.
Die Systematisierung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten leistet der Funktionenplan. Die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte nach den Regeln des Funktionenplans gibt Auskunft über den Mitteleinsatz zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben unabhängig von der institutionellen Darstellungsweise der Haushalte.
Im Zuge der europäischen Einigung hat die internationale Koordination der Finanzpolitik ein immer größeres Gewicht bekommen. Zur Vermeidung übermäßiger Defizite im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion sind die EU-rechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen, insbesondere die im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts getroffenen Vereinbarungen über den Ausbau der haushaltspolitischen Überwachung und der Überwachung und Koordinierung der Wirtschaftspolitiken.
3. Die Neufassung wird alsbald in die Loseblattausgabe Haushaltsrecht des Landes Niedersachsen aufgenommen.
4. Der Bezugserlass wird aufgehoben.
______
An die
Dienststellen der
Landesverwaltung
Verwaltungsvorschriften zur Haushaltssystematik des Landes Niedersachsen (VV-HNds)
I. Allgemeine Hinweise zum Gruppierungsplan und zum Funktionenplan (AH-GF)
1. Bedeutung und Rechtsgrundlagen der Haushaltssystematik
1.1 Die VV-HNds regeln im Rahmen der LHO und in Ergänzung der VV-LHO die formale Gestaltung des Landeshaushalts.
1.2 Nach § 13 Abs. 2 Satz 3 LHO richtet sich die Einteilung der Titel nach Verwaltungsvorschriften über die Gruppierung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Arten (GPl). Dabei sind mindestens die in § 13 Abs. 3 LHO festgelegten Einnahme- und Ausgabearten gesondert darzustellen. Über diese gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden die Einnahme- und Ausgabearten für Bund und Länder unter Berücksichtigung ökonomischer Erfordernisse im GPl einheitlich bis auf Gruppenebene gegliedert. Sofern Haushaltspläne nicht in dieser Gliederungstiefe aufgestellt werden, muss sichergestellt sein, dass die aufgrund gesetzlicher Auskunftspflichten über Solldaten (Plandaten) notwendigen Angaben gemacht werden können. Die Istdaten sind entsprechend der einheitlichen Gliederung des GPl zur Verfügung zu stellen.
1.3 Nach § 14 LHO ist dem Haushaltsplan eine Darstellung der Einnahmen und Ausgaben in einer Gliederung nach bestimmten Aufgabengebieten als Anlage beizufügen (Funktionenübersicht). Die Funktionenübersicht richtet sich nach Verwaltungsvorschriften über die Gliederung der Einnahmen und Ausgaben des Haushaltsplans nach Aufgabengebieten (FPl). Die Funktionen sind für Bund und Länder einheitlich festgelegt.
1.4 An die Haushaltssystematik sind drei Grundforderungen zu stellen. Die Darstellung soll
| a) | die haushaltsmäßigen Erfordernisse bei Aufstellung, Ausführung und Abschluss des Haushalts berücksichtigen, wobei auf ein möglichst einfaches und wirtschaftliches Verfahren zu achten ist, |
| b) | den wirtschaftspolitischen Gehalt des Haushalts und die Wirkungen der finanzpolitischen Entscheidungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung und auf den Konjunkturablauf ausweisen sowie zeigen, in welchen Größenordnungen sich die Verflechtungen mit der Volkswirtschaft bewegen, |
| c) | Auskunft darüber geben, mit welchem Mitteleinsatz einzelne öffentliche Aufgaben (Funktionen) erfüllt werden. |
1.5 Die haushaltsmäßigen Grundsätze sind bei der Haushaltssystematik gewahrt. Dies bedeutet vornehmlich, dass das institutionelle Prinzip die Grundlage des formalen Aufbaus des Haushaltsplans ist. Ohne eine solche Gliederung des Haushaltsplans lässt sich die Verantwortung der einzelnen Dienststellen bei Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans nicht klar erkennen. Überdies wäre die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Mittel erheblich erschwert. Die Einzelpläne sind in Kapitel und Titel gegliedert. Bei der Gestaltung der Titel haben Bewirtschaftungsgrundsätze Vorrang. Die Titel sind also mit einer haushaltsmäßig aussagefähigen Zweckbestimmung zu versehen.
1.6 Die Ordnung der Einnahme- und Ausgabearten nach dem GPl orientiert sich in erster Linie an Kriterien der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für die Darstellung wirtschaftlicher Vorgänge und ermöglicht damit die Bereitstellung von Grunddaten für die Berechnung des Staatskontos.
1.7 Da sich die Gestaltung des Haushaltsplans nach dem institutionellen Prinzip richtet, muss eine Gliederung der Einnahmen und Ausgaben nach Aufgabengebieten (Funktionen) nach einer anderen Systematik vorgenommen werden. Diese Gliederung richtet sich nach dem FPl. Der FPl gliedert die Einnahmen und Ausgaben nach funktionalen Gesichtspunkten. Funktionen sind z.B. Bildungswesen, Wissenschaft, kulturelle Angelegenheiten, soziale Sicherung sowie Verkehrs- und Nachrichtenwesen. Die Verbindung mit den Ansätzen des Haushaltsplans wird durch eine zusätzliche, von der Gruppierung des Haushaltsplans unabhängige Funktionskennziffer (im Folgenden: FKZ) erreicht. Die FKZ berührt den Aufbau des Haushaltsplans nicht. So werden z. B. die Ausgaben für das Bildungswesen mit einer einheitlichen FKZ versehen, unabhängig davon, in welchem Einzelplan sie veranschlagt sind.
1.8 Die zusätzliche FKZ ermöglicht es, ohne großen Verwaltungsaufwand den Inhalt des Haushaltsplans nach Funktionen zu gliedern und damit die Durchsichtigkeit des Haushalts wesentlich zu erhöhen. Da die funktionale Zuordnung zudem weitestgehend dem System der Finanzstatistik entspricht, können den Haushaltsdaten auch unmittelbar die Angaben für die Finanzstatistik entnommen werden, ohne dass es größerer Umrechnungen bedarf. Die Finanzstatistik ist dadurch in der Lage, die Finanzen des Bundes und der Länder ohne wesentlichen zusätzlichen Aufwand vergleichbar zu erfassen und zu einem Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen (Öffentlicher Gesamthaushalt) nach Aufgabengebieten zu aggregieren.
1.9 Zuordnungshinweise zum GPl und zum FPl erläutern die den einzelnen Gruppen und Funktionen zuzuordnenden Ausgaben.
1.10 Dem Haushaltsplan wird eine Gruppierungsübersicht, eine Funktionenübersicht und ein Haushaltsquerschnitt beigefügt (§ 14 Abs. 1 Nr. 1 LHO). Die Einnahmen und Ausgaben sind in der Gruppierungsübersicht nach Einnahme- und Ausgabearten und in der Funktionenübersicht nach Aufgabengebieten gegliedert. Im Haushaltsquerschnitt werden Einnahmen und Ausgaben der Aufgabengebiete den Einnahme- und Ausgabearten zugeordnet.
2.1 Die Gruppierung geht von folgenden Hauptgruppen aus:
| a) | auf der Einnahmeseite | ||||||||||||
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|||||||||||||
| b) | auf der Ausgabeseite | ||||||||||||
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2.2 Innerhalb dieser Hauptgruppen werden entsprechend dem Dezimalsystem durch Anhängen einer zusätzlichen Stelle so genannte Obergruppen mit gleichem ökonomischen Gehalt geschaffen. Die in ihnen zusammengefassten Einnahme- oder Ausgabearten können einheitlich beurteilt und bei einer wirtschaftspolitischen Analyse des Haushalts zusammen behandelt werden.
Durch Anhängen dieser zweiten Stelle entstehen z.B. bei den Personalausgaben (Hauptgruppe 4) die Obergruppen:
| 41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige |
| 42 | Bezüge und Nebenleistungen |
| 43 | Versorgungsbezüge und dergleichen |
| 44 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen |
| 45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben |
| 46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben. |
2.3 Der GPl schreibt für Bund und Länder eine übereinstimmende Gruppierung der ersten drei Stellen (so genannte Gruppe) verbindlich vor, z.B. bei Obergruppe 42 (Bezüge und Nebenleistungen):
| 421 | Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister |
| 422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter |
| 424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage |
| 427 | Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige |
| 428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
| 429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben. |
2.4 Eine weitere Aufteilung der Einnahmen und Ausgaben im Haushaltsplan ist in das Ermessen des Landes gestellt. In Niedersachsen besteht eine Titelnummer aus insgesamt fünf Stellen. Zur Bildung der Titelnummer ist die dreistellige Gruppe des GPl um eine vierte und fünfte Stelle aufzufüllen.
Darüber hinaus ist eine weitere Untergliederung unzulässig.
Bei Einzeltiteln sind die vierte und die fünfte Stelle - vorbehaltlich spezieller Regelungen im Rahmen der Haushaltsaufstellung - durch die Zahlen 10 bis 59 zu belegen. Die Ziffern 01 bis 09 sind für Festtitel oder durch das MF für spezielle Auswertungszwecke vorgegebene Titel und die Zahlen 61 bis 99 für Titelgruppen reserviert (siehe Nrn. 2.5 und 2.6).
Die Gruppennummern sind abschließend aufgezählt. Die Bildung von Titelnummern aus Gruppen, die im GPl nicht vorgesehen sind, ist daher nicht zulässig, auch wenn innerhalb des Dezimalsystems noch freie Gruppen vorhanden sind.
2.5 Zur Erleichterung der Verwaltungsarbeit sind in der ZR-GPl fünfstellige Titel ausgewiesen, die in allen fünf Stellen verbindlich sind (Festtitel).
Diese Titel sind ohne Änderung der vorgesehenen Titelnummer und der Zweckbestimmung in den Haushalt einzustellen, sofern bei ihnen Einnahmen oder Ausgaben darzustellen sind.
Die Absätze 1 und 2 finden auf Titel, die zu Titelgruppen zusammengefasst werden, keine Anwendung.
2.6.1 Soweit der GPl die Zuordnung der Einnahmen oder Ausgaben bei einer Maßnahme zu verschiedenen Gruppen oder Funktionen fordert, können die betroffenen Titel zu Titelgruppen zusammengefasst werden. Sie sind jeweils nach den Einnahme-Einzeltiteln oder Ausgabe-Einzeltiteln am Schluss des Kapitels darzustellen. Dabei ist die gemeinsame Zweckbestimmung als Überschrift der Titelgruppe anzugeben. Die Einzeltitel der Titelgruppe sind, wie sie sich aus dem GPl ergeben, in systematischer Reihenfolge und mit den entsprechenden Einzelbeträgen auszubringen. Für Titelgruppen sind die Endzahlen 61 bis 99 (vierte und fünfte Stelle) reserviert.
2.6.2 Festtitelgruppen
Für bestimmte Zwecke können einheitliche Titelgruppennummern eingerichtet werden. Bei Bedarf wird Näheres im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs geregelt.
Wenn es aus besonderen Gründen, insbesondere wegen unterschiedlicher funktionaler Zuordnung erforderlich ist, in einer Titelgruppe zwei Titel mit gleicher Gruppe auszubringen, ist die Titelgruppe als gemischte Titelgruppe darzustellen (z.B. Endzahlen 61/62).
2.7 Sollen Einnahmen oder Ausgaben verschiedener Funktionen oder Arten in einem Titel zusammengefasst werden, weil eine Aufteilung nicht vertretbar ist, so ist der Titel nach dem Schwerpunkt zuzuordnen.
2.8 Wegen der überragenden finanz- und wirtschaftspolitischen Bedeutung der Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind diese in besonderen Hauptgruppen zusammengefasst. Es handelt sich dabei um Ausgaben, die bei makroökonomischer Betrachtung die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten, vergrößern oder verbessern.
Nach dem GPl zählen dazu:
| Hauptgruppe 7 | Baumaßnahmen |
| Hauptgruppe 8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
| Obergruppe 81 | Erwerb von beweglichen Sachen |
| Obergruppe 82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen |
| Obergruppe 83 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen |
| Obergruppe 85 | Darlehen an den öffentlichen Bereich |
| Obergruppe 86 | Darlehen an sonstige Bereiche |
| Obergruppe 87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen |
| Obergruppe 88 | Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich |
| Obergruppe 89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche. |
Die Summe der eigenfinanzierten Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen ist für die Kreditobergrenze nach Artikel 71 der Niedersächsischen Verfassung von Bedeutung.
2.9 Bei den Übertragungsleistungen wird zwischen dem öffentlichen Bereich (z.B. Bund, Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände - im Folgenden: GV -; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.1) und den sonstigen Bereichen (z.B. private und öffentliche Unternehmen; siehe im Einzelnen Nr. 2.9.2) unterschieden.
Übertragungsleistungen sind insbesondere:
| - | Zinseinnahmen oder -ausgaben, |
| - | Darlehensrückflüsse oder Gewährung von Darlehen, |
| - | Tilgungsausgaben, |
| - | Zuweisungen, Zuschüsse und Schuldenaufnahme. |
Übertragungsleistungen sind nicht: Zahlungen, die ein marktübliches oder marktähnliches Entgelt oder eine öffentliche Abgabe darstellen.
Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen innerhalb des öffentlichen Bereichs. Zuschüsse sind Geldleistungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen.1) Hierzu gehören auch Erstattungen innerhalb des öffentlichen Bereichs oder zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen insbesondere als Ersatz für entstandene Ausgaben.
Die Zuordnung des Zahlungsverkehrs von Bund, Ländern und Gemeinden oder GV richtet sich nach dem Fallgruppenschema (vgl. A n l a g e).
2.9.1 Bei Zahlungen innerhalb des öffentlichen Bereichs ist wie folgt zuzuordnen:
| a) | Einnahmen: | Obergruppen oder Gruppen 15, 17, 21 bis 23, 291 bis 293, 31, 33, |
| b) | Ausgaben: | Obergruppen oder Gruppen 56, 58, 61 bis 63, 691 bis 693, 85, 88. |
Zum öffentlichen Bereich i.S. des GPl gehören:
| a) | die Gebietskörperschaften: Bund, Länder, Gemeinden und GV; | ||||||||||||
| b) | die Sondervermögen des Bundes und der Länder, soweit nicht mit unternehmerischer Aufgabenstellung, z.B. Lastenausgleichsfonds, ERP-Sondervermögen, Fonds Deutsche Einheit (Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung; vgl. Nr. 2.9.2); | ||||||||||||
| c) | die Sozialversicherungsträger: z.B. gesetzliche Rentenversicherung, gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung, soziale Pflegeversicherung sowie die Bundesanstalt für Arbeit (öffentliche Zusatzversorgungskassen, wie z.B. die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, gehören zu den öffentlichen Unternehmen; vgl. Nr. 2.9.2); | ||||||||||||
| d) | die Zweckverbände: Verbände und sonstige Organisationen, die kommunale Aufgaben erfüllen, rechtlich selbständig sind und mindestens eine kommunale Gebietskörperschaft (Gemeinde oder GV) zum Mitglied haben. Insbesondere gehören dazu: | ||||||||||||
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2.9.2 Bei Zahlungen zwischen dem öffentlichen Bereich und den sonstigen Bereichen im Inland ist wie folgt zuzuordnen:
| a) | Einnahmen: | Obergruppen oder Gruppen 14, 16, 18, 26 bis 28, 297 bis 299, 32, 34, |
| b) | Ausgaben: | Obergruppen oder Gruppen 57, 59, 66 bis 68, 697 bis 699, 86, 87, 89. |
Bei den sonstigen Bereichen ist in der Regel nach der Herkunft der Mittel oder nach dem Empfänger der Zahlungen zuzuordnen. Als Empfänger gelten juristische oder natürliche Personen, denen Geldleistungen aus den staatlichen Haushalten zufließen. Falls der Empfänger die öffentlichen Mittel nur verwaltet oder weiterleitet, kann auch eine Zuordnung nach den Begünstigten in Betracht kommen, z.B. Subventionen, die zwar an wirtschaftliche Organisationen ausgezahlt, von diesen aber an begünstigte Unternehmen weitergeleitet werden.
Zu den sonstigen Bereichen gehören u. a. private und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen.
Zu den Unternehmen rechnen alle wirtschaftlichen Institutionen, die vorwiegend Waren und Dienstleistungen produzieren oder erbringen und diese gegen spezielles Entgelt verkaufen, das in der Regel Überschüsse abwirft oder mindestens die Kosten deckt. Hierzu gehören u. a. auch landwirtschaftliche Betriebe, Handwerksbetriebe, Ein- und Verkaufsvereinigungen (auch in genossenschaftlicher Form) sowie Arbeitsstätten der freien Berufe. Einrichtungen sind demgegenüber Institutionen ohne unternehmerische Aufgabenstellung.
Öffentliche Unternehmen sind:
| - | eigene Betriebe des Bundes und der Länder i. S. des § 26 BHO/LHO, |
| - | Sondervermögen mit unternehmerischer Aufgabenstellung und eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung, |
| - | Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, |
| - | Unternehmen des privaten Rechts (z. B. AG, GmbH, eGmbH), wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind. |
Öffentliche Einrichtungen sind:
| - | juristische Personen des öffentlichen Rechts (soweit nicht in Nr. 2.9.1 genannt), die keine Unternehmen sind, |
| - | juristische Personen des privaten Rechts ohne unternehmerische Aufgabenstellung, wenn Bund, Länder und Gemeinden oder GV überwiegend, d.h. mit mehr als 50 v.H. am Nennkapital (Grund- und Stammkapital) unmittelbar oder mittelbar (z.B. über eine Holding) beteiligt sind, |
| - | juristische Personen des privaten Rechts in der Form von Stiftungen und Vereinen sowie Gesellschaften des privaten Rechts, bei denen die öffentliche Hand aufgrund der Satzung o.Ä. beherrschenden Einfluss ausübt. |
Als öffentliche Einrichtungen gelten nicht Wirtschafts- und Berufsvertretungen sowie Kirchen.
2.10 Bei Zahlungen zwischen Inland und Ausland ist wie folgt zuzuordnen:
| a) | Einnahmen: | Obergruppen 14, 16, 18, 26 bis 29, 32, 34, |
| b) | Ausgaben: | Obergruppen 57, 59, 66 bis 69, 83, 86, 89. |
Für den Zahlungsverkehr mit der EU sind in den relevanten Obergruppen eigene Gruppierungsnummern vorgesehen. Ein separater Nachweis erfolgt bei folgenden Gruppen:
| a) | Einnahmen: | Obergruppe 27, Gruppe 346, |
| b) | Ausgaben: | Gruppe 688. |
Für die Behandlung von Inlands- und Auslandszahlungen ist in der Regel von dem Einzahler oder von dem Erstempfänger auszugehen. Bei Zahlungen an und von Vermittlungsstellen mit Sitz im Inland kann jedoch auch eine Zahlung vom oder an das Ausland in Betracht kommen, z.B.
| - | Zahlungen an ausländische Staaten, juristische oder natürliche Personen im Ausland durch Vermittlung von Banken, |
| - | Abwicklung von Lieferungen und Leistungen über inländische Vertreter von Unternehmen im Ausland, |
| - | Zahlungen von Renten und anderen Geldleistungen an im Ausland wohnende Personen auf Konten bei Inlandsbanken, z.B. Wiedergutmachungsleistungen, Zahlungen aus Lieferungsverträgen. |
Dagegen ist die Übertragung von Geldmitteln an die Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verwendung für Entwicklungshilfe als Zahlung im Inland zu behandeln.
2.11 Wertgrenzen (Ausgaben) sind wie folgt zuzuordnen:
Gruppen 511, 514, 519, 521, 523, Hauptgruppe 7, Obergruppe 81, Gruppe 812.
Für die Wertgrenzen sind die um etwaige Rabatt- und Skontobeträge gekürzten Kaufpreise (einschließlich Mehrwertsteuer) maßgebend. Fracht- und andere Beförderungskosten, Aufstellungs- und Anschlusskosten sind mit den Kosten der Hauptsache zu veranschlagen und nachzuweisen.
2.11.1 Die Wertgrenzen für die Beschaffung von beweglichen Sachen gelten grundsätzlich für den Einzelfall (Erwerb je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf). Liegt der Anschaffungswert im Einzelfall über der Wertgrenze von 5000 Euro, so ist die Ausgabe in jedem Fall der Hauptgruppe 8 zuzuordnen (zur Abgrenzung im Einzelnen vgl. Zuordnungsrichtlinie zu den Gruppen 511, 514, 519, 521 und 523 sowie zur Obergruppe 81 und zur Gruppe 812).
Ausgaben zur Beschaffung von Fahrzeugen, für Erstausstattungen und für Maßnahmen im Rahmen von besonderen und als solche im Haushaltsplan ausgewiesenen Beschaffungs- und Ausrüstungsprogrammen sind unabhängig vom Anschaffungswert stets der Hauptgruppe 8 zuzuordnen.
Erstausstattungen sind die Beschaffungen bei Einrichtung neuer oder dieser vergleichbaren Ausweitung bestehender Dienststellen oder beim Wechsel des Dienstgebäudes für die Ausstattung des neuen Gebäudes, soweit die Ausstattung mit den vorhandenen Ausstattungsgegenständen der umziehenden Dienststelle nicht möglich ist. Als Erstausstattung gilt auch die Beschaffung von Sachen bisher nicht vorhandener Art, die eine Dienststelle benötigt, um eine neue Aufgabe erfüllen zu können. Die erstmalige Anschaffung einer Sache erfüllt für sich allein das Merkmal der Erstausstattung nicht.
2.11.2 Die für Baumaßnahmen geltenden Wertgrenzen ergeben sich aus den VV zu den §§ 24, 54 LHO und den besonderen baufachlichen Bestimmungen.
3.1 Der FPl enthält die Gliederungsmerkmale für eine systematische Darstellung der Einnahmen und Ausgaben nach einzelnen Aufgabenbereichen.
Die Aufschlüsselung nach funktionalen Gesichtspunkten erfolgt durch eine dreistellige Zahl:
| - | Hauptfunktion | Gliederungseinheit mit einer einstelligen Zahl, |
| - | Oberfunktion | Gliederungseinheit mit einer zweistelligen Zahl, |
| - | Funktion | Gliederungseinheit mit einer dreistelligen Zahl. |
Die Untergliederung nach Oberfunktionen oder Funktionen beginnt mit der Ziffer 1 in der zweiten oder dritten Stelle. Die Ziffer 0 ist in der zweiten und dritten Stelle für die Summierung der Oberfunktionen zur Hauptfunktion oder der Funktionen zur Oberfunktion vorgesehen.
Beispiele:
| 0(00) | Allgemeine Dienste ............................ | Hauptfunktion ..... |
| 01(0) | Politische Führung und zentrale Verwaltung ............................. | Oberfunktion ........ |
| 011 | Politische Führung ............................ | Funktion ............... |
| 012 | Innere Verwaltung ............................ | Funktion ............... |
| 02(0) | Auswärtige Angelegenheiten ............. | Oberfunktion ........ |
3.2 Der FPl geht grundsätzlich davon aus, die im Dispositiv des Haushaltsplans enthaltenen Zweckbestimmungen weitgehend als einheitliche Funktionen zu behandeln und unaufgeteilt einer Einheit des Gliederungsschemas zuzuordnen. In einer Anzahl von Fällen können - teils, weil sie geschlossene Funktionen bilden, teils aus praktischen Gründen - auch einzelne Kapitel ohne weitere Aufteilung funktional zugeordnet werden.
3.3 Schließt eine Zweckbestimmung mehrere vollständige Funktionen verschiedener Art ein, vgl. Nr. 1.7.
3.4 Der FPl sieht für bestimmte Aufgabengebiete (vgl. z.B. 031, 111, 188, 21, 311, 421, 51, 61, 71) eine Trennung der Verwaltung von den Fachaufgaben und Förderungsmaßnahmen vor. Der Verwaltung sind im allgemeinen Behörden und Ämter der Gebietskörperschaften mit ihren
| - | Verwaltungseinnahmen | (Obergruppe 11), |
| - | Personalausgaben | (Hauptgruppe 4), |
| - | sächlichen Verwaltungsausgaben | (Obergruppen 51/54), |
| - | Erstattungen von Verwaltungsausgaben | (Obergruppen 23, 26 und 63), |
| - | Ausgaben für Investitionen, soweit sie Verwaltungsgebäude betreffen | (aus Hauptgruppen 7 und 8) |
zuzuordnen. Eine solche Trennung ist bei anderen Aufgabengebieten nicht vorgesehen. Hier werden Ämter, Anstalten und Einrichtungen ohne Aufteilung Funktionen zugeordnet, die den von ihnen wahrgenommenen Fachaufgaben entsprechen (z.B. 254 Arbeitsschutz einschließlich Gewerbeaufsichtsämter).
3.5 Die Zahlungsbeziehungen zu den öffentlichen Unternehmen (vgl. Nr. 2.9.2) werden grundsätzlich unter der Hauptfunktion 8 nachgewiesen (Ausnahmen vgl. Zuordnungshinweise zur Hauptfunktion 8).
3.6 In Sonderrechnungen und anderen Nebenrechnungen, die für die finanzstatistische Erfassung in Betracht kommen, sind die einzelnen Zweckbestimmungen gleichfalls nach dem FPl zuzuordnen.
| 0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel |
| 01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage |
| 011 | Lohnsteuer |
| 012 | Veranlagte Einkommensteuer |
| 013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) |
| 014 | Körperschaftsteuer |
| 015 | Umsatzsteuer |
| 016 | Einfuhrumsatzsteuer |
| 017 | Gewerbesteuerumlage |
| 018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge |
| 05/06 | Landessteuern |
| 051 | Vermögensteuer |
| 052 | Erbschaftsteuer |
| 053 | Grunderwerbsteuer |
| 055 | Totalisatorsteuer |
| 056 | Andere Rennwettsteuern |
| 057 | Lotteriesteuer |
| 058 | (aufgehoben; das bisher hier erfasste Aufkommen wird der Gruppe 057 zugeordnet) |
| 059 | Feuerschutzsteuer |
| 061 | Biersteuer |
| 062 | Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer oder Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) |
| 069 | Sonstige |
| 09 | Steuerähnliche Abgaben |
| 093 | Abgaben von Spielbanken |
| 099 | Sonstige |
| 1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen |
| 11 | Verwaltungseinnahmen |
| 111 | Gebühren, sonstige Entgelte |
| 112 | Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) |
| 119 | Sonstige |
| 12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) |
| 121 | Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen |
| 122 | Konzessionsabgaben |
| 123 | Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto |
| 124 | Mieten und Pachten |
| 125 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit |
| 129 | Sonstige |
| 13 | Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen |
| 131 | Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen |
| 132 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (soweit nicht bei Gruppe 119 und 125) |
| 133 | Erlöse aus der Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen |
| 134 | Kapitalrückzahlungen |
| 14 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen |
| 141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland |
| 146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland |
| 15 | Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich |
| 151 | Zinseinnahmen vom Bund |
| 152 | Zinseinnahmen von Ländern |
| 153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 154 | Zinseinnahmen von Sondervermögen |
| 156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden |
| 16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen |
| 161 | Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen |
| 162 | Sonstige Zinseinnahmen aus dem Inland |
| 166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland |
| 17 | Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich |
| 171 | Darlehensrückflüsse vom Bund |
| 172 | Darlehensrückflüsse von Ländern |
| 173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 174 | Darlehensrückflüsse von Sondervermögen |
| 176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden |
| 18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen |
| 181 | Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen |
| 182 | Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland |
| 186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland |
| 2 | Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen |
| 21 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich |
| 211 | Allgemeine Zuweisungen vom Bund |
| 212 | Allgemeine Zuweisungen von Ländern |
| 213 | Allgemeine Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 214 | Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen |
| 216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden |
| 22 | Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich |
| 221 | Schuldendiensthilfen vom Bund |
| 222 | Schuldendiensthilfen von Ländern |
| 223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 224 | Schuldendiensthilfen von Sondervermögen |
| 226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden |
| 23 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich |
| 231 | Sonstige Zuweisungen vom Bund |
| 232 | Sonstige Zuweisungen von Ländern |
| 233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 234 | Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen |
| 235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 237 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden |
| 26 | Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen |
| 261 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland |
| 266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland |
| 27 | Zuschüsse von der EU |
| 271 | Erstattungen von der EU |
| 272 | Sonstige Zuschüsse von der EU |
| 28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen |
| 281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland |
| 282 | Sonstige Zuschüsse aus dem Inland |
| 286 | Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) |
| 287 | Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) |
| 29 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen |
| 291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen |
| 292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen |
| 293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen |
| 297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse |
| 298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
| 299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
| 3 | Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen |
| 31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen |
| 311 | Schuldenaufnahmen beim Bund |
| 312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern |
| 313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 314 | Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen |
| 317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden |
| 32 | Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt |
| 321 | Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen |
| 322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit |
| 325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt |
| 326 | Schuldenaufnahmen im Ausland |
| 33 | Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich |
| 331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund |
| 332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern |
| 333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden |
| 334 | Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen |
| 336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit |
| 337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden |
| 34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen |
| 341 | Beiträge |
| 342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland |
| 346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU |
| 347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) |
| 35 | Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken |
| 351 | Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage |
| 352 | Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage |
| 353 | Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage |
| 354 | Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage |
| 355 | Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage |
| 356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken |
| 359 | Sonstige |
| 36 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre |
| 361 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre |
| 37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen |
| 371 | Globale Mehreinnahmen |
| 372 | Globale Mindereinnahmen |
| 38 | Haushaltstechnische Verrechnungen |
| 381 | Verrechnungen zwischen Kapiteln |
| 382 | Durchlaufende Posten |
| 389 | Sonstige |
| 4 | Personalausgaben |
| 41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige |
| 411 | Aufwendungen für Abgeordnete |
| 412 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige |
| 42 | Bezüge und Nebenleistungen |
| 421 | Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister |
| 422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter |
| 424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage |
| 427 | Beschäftigungsentgelte, Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige |
| 428 | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
| 429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben nur in Titelgruppen |
| 43 | Versorgungsbezüge und dergleichen |
| 431 | Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen |
| 432 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen |
| 434 | Zuführung an die Versorgungsrücklage |
| 435 | Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen |
| 436 | Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen |
| 437 | Versorgungsbezüge nach dem G 131 |
| 438 | Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
| 439 | Sonstige |
| 44 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen |
| 441 | Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und dergleichen |
| 443 | Fürsorgeleistungen und Unterstützungen |
| 446 | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen |
| 45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben |
| 451 | Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen |
| 452 | Personalbezogene Zahlungen an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44 erfasst) |
| 453 | Trennungsentschädigung, Umzugskostenvergütung |
| 459 | Sonstige |
| 46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben |
| 461 | Globale Mehrausgaben für Personalausgaben |
| 462 | Globale Minderausgaben für Personalausgaben |
| 5 | Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst |
| 51/54 | Sächliche Verwaltungsausgaben |
| 511 | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände |
| 514 | Verbrauchsmittel, Haltung von Fahrzeugen und dergleichen |
| 517 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume |
| 518 | Mieten und Pachten |
| 519 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen |
| 520 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten |
| 521 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens |
| 523 | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken |
| 525 | Aus- und Fortbildung |
| 526 | Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten |
| 527 | Dienstreisen |
| 529 | Verfügungsmittel |
| 531 | Ausgaben für Veröffentlichungen und Dokumentationen |
| 532 | Auslagen in Rechtssachen |
| 534 | Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit |
| 536 | Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung |
| 537 | Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten) |
| 538 | Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) |
| 539 | Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten |
| 541 | Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen |
| 542 | Ausgleichsabgaben |
| 546 | Sonstige |
| 547 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben |
| 548 | Globale Mehrausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben |
| 549 | Globale Minderausgaben für sächliche Verwaltungsausgaben |
| 56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse |
| 561 | Zinsausgaben an den Bund |
| 562 | Zinsausgaben an Länder |
| 563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 564 | Zinsausgaben an das Sondervermögen |
| 567 | Zinsausgaben an Zweckverbände |
| 57 | Zinsausgaben an den Kreditmarkt |
| 571 | Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen |
| 572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen |
| 575 | Zinsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt |
| 576 | Zinsausgaben an das Ausland |
| 58 | Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse |
| 581 | Tilgungsausgaben an den Bund |
| 582 | Tilgungsausgaben an Länder |
| 583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 584 | Tilgungsausgaben an das Sondervermögen |
| 587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände |
| 59 | Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt |
| 591 | Tilgungsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen |
| 592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 593 | Tilgungsausgaben für Ausgleichsforderungen |
| 595 | Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt |
| 596 | Tilgungsausgaben an das Ausland |
| 6 | Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen |
| 61 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich |
| 611 | Allgemeine Zuweisungen an den Bund |
| 612 | Allgemeine Zuweisungen an Länder |
| 613 | Allgemeine Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 614 | Allgemeine Zuweisungen an das Sondervermögen |
| 616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände |
| 62 | Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich |
| 621 | Schuldendiensthilfen an den Bund |
| 622 | Schuldendiensthilfen an Länder |
| 623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 624 | Schuldendiensthilfen an das Sondervermögen |
| 626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände |
| 63 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich |
| 631 | Sonstige Zuweisungen an den Bund |
| 632 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen an Länder |
| 633 | Sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 634 | Sonstige Zuweisungen an das Sondervermögen |
| 636 | Sonstige Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände |
| 66 | Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche |
| 661 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Unternehmen |
| 662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen |
| 663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland |
| 664 | Schuldendiensthilfen an öffentliche Einrichtungen |
| 666 | Schuldendiensthilfen an das Ausland |
| 67 | Erstattungen an sonstige Bereiche |
| 671 | Erstattungen an das Inland |
| 676 | Erstattungen an das Ausland |
| 68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche |
| 681 | Renten, Unterstützungen und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen |
| 682 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen |
| 683 | Zuschüsse für laufende Zwecke an private Unternehmen |
| 684 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) |
| 685 | Zuschüsse für laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen |
| 686 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland |
| 687 | Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688) |
| 688 | Abführung der Eigenmittel an die EU |
| 69 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen |
| 691 | Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen |
| 692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen |
| 693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen |
| 697 | Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse |
| 698 | Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
| 699 | Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse |
| 7 | Baumaßnahmen |
| 711 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten |
| 712/799 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten |
| 712/729 | Hochbaumaßnahmen |
| 731/739 | Straßenbaumaßnahmen |
| 741/759 | Hafenbaumaßnahmen |
| 761/779 | Sonstige Tiefbaumaßnahmen |
| 8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen |
| 81 | Erwerb von beweglichen Sachen |
| 811 | Erwerb von Fahrzeugen |
| 812 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen |
| 813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen |
| 82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen |
| 821 | Grunderwerb |
| 823 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen |
| 83 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen |
| 831 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland |
| 836 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland |
| 85 | Darlehen an den öffentlichen Bereich |
| 851 | Darlehen an den Bund |
| 852 | Darlehen an Länder |
| 853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 854 | Darlehen an das Sondervermögen |
| 856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 857 | Darlehen an Zweckverbände |
| 86 | Darlehen an sonstige Bereiche |
| 861 | Darlehen an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen |
| 862 | Darlehen an private Unternehmen |
| 863 | Darlehen an Sonstige im Inland |
| 866 | Darlehen an das Ausland |
| 87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen |
| 88 | Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich |
| 881 | Zuweisungen für Investitionen an den Bund |
| 882 | Zuweisungen für Investitionen an Länder |
| 883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände |
| 884 | Zuweisungen für Investitionen an das Sondervermögen |
| 886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit |
| 887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände |
| 89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche |
| 891 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Unternehmen |
| 892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen |
| 893 | Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland |
| 894 | Zuschüsse für Investitionen an öffentliche Einrichtungen |
| 896 | Zuschüsse für Investitionen an das Ausland |
| 9 | Besondere Finanzierungsausgaben |
| 91 | Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke |
| 911 | Zuführungen an die Ausgleichsrücklage |
| 912 | Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage |
| 913 | Zuführungen an die Schuldendienstrücklage |
| 914 | Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage |
| 915 | Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage |
| 916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke |
| 919 | Sonstige |
| 96 | Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren |
| 97 | Globale Mehr- und Minderausgaben |
| 971 | Globale Mehrausgaben |
| 972 | Globale Minderausgaben |
| 98 | Haushaltstechnische Verrechnungen |
| 981 | Verrechnungen zwischen Kapiteln |
| 982 | Durchlaufende Posten |
| 989 | Sonstige |
III. Zuordnungsrichtlinie zum Gruppierungsplan (ZR-GPl)
Erläuterung: "F" = Festtitel
| 0 | Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sowie EU-Eigenmittel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 01 | Gemeinschaftsteuern und Gewerbesteuerumlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 011 | Lohnsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 012 | Veranlagte Einkommensteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 013 | Nicht veranlagte Steuern vom Ertrag (ohne Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 014 | Körperschaftsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 015 | Umsatzsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 016 | Einfuhrumsatzsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 017 | Gewerbesteuerumlage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 018 | Abgeltungsteuer auf Zins- und Veräußerungserträge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Einnahmen aus dem bis 31.12.2008 geltenden Zinsabschlag. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Einnahmen aus der ab 1.1.2009 geltenden Kapitalertragsteuer i.S. des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 6, 7 und 8 bis 12 sowie Satz 2 EStG i.d.F. vom 14.8.2007 (BGBl. I S.1912) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 05/06 | Landessteuern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 051 | Vermögensteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 052 | Erbschaftsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 053 | Grunderwerbsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 055 | Totalisatorsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 056 | Andere Rennwettsteuern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 057 | Lotteriesteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 058 | (aufgehoben; das bisher hier erfasste Aufkommen wird der Gruppe 057 zugeordnet)) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 059 | Feuerschutzsteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 061 | Biersteuer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 062 | Gewerbesteuer im niedersächsischen Küstengewässer/Festlandsockel (abzüglich Gewerbesteuerumlage) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 069 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 09 | Steuerähnliche Abgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 093 | Abgaben von Spielbanken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 099 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 1 | Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Schuldendienst und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 11 | Verwaltungseinnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 111 | Gebühren, sonstige Entgelte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 111 01 "F" | Gebühren und tarifliche Entgelte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 112 | Geldstrafen und Geldbußen (einschließlich der damit zusammenhängenden Gerichts- und Verwaltungskosten) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Geldstrafen für gerichtlich oder sonst erkannte Strafen, Ordnungsstrafen, Disziplinarstrafen, Sühnegelder und Geldbußen einschließlich damit zusammenhängender Prozesskosten usw., Erzwingungsgelder. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 112 01 "F" | Geldstrafen, Geldbußen, Gerichtskosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 119 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Einnahmen für die Inanspruchnahme dienstlicher Fernmeldeanlagen durch Dritte sind bei den entsprechenden Titeln von der Ausgabe abzusetzen (vgl. VV zu den §§ 15 und 35 LHO). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 119 01 "F" | Vermischte Einnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 119 02 "F" | Einnahmen aus Veröffentlichungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 119 03 "F" | Einnahmen aus Nebentätigkeiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 119 04 "F" | Einnahmen aus dem Verkauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen an Landesbedienstete | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 12 | Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (ohne Zinsen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Als wirtschaftliche
Tätigkeit i. S. dieser Obergruppe ist zu verstehen:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 121 | Gewinne aus Unternehmen und Beteiligungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Ablieferungen eigener
Unternehmen ohne Rücksicht auf die Rechtsform sowie aus Beteiligungen an
Unternehmen, und zwar:
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Einnahmen im Haushaltsplan brutto veranschlagter Unternehmen sind nach ihrer Zweckbestimmung den entsprechenden Gruppen zuzuordnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 122 | Konzessionsabgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vertragsmäßige,
periodisch gewöhnlich jährlich wiederkehrende Abgaben von Unternehmen
für die Einräumung eines bevorzugten Nutzungsrechts am
öffentlichen Eigentum, z.B.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 123 | Einnahmen aus Lotterie, Lotto und Toto | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Gewinnablieferungen aus den staatlichen Lotterien, dem Zahlenlotto und dem Fußballtoto | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 124 | Mieten und Pachten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einnahmen aus Vermietung,
Verpachtung und Nutzung von Grundstücken, Gebäuden, Wohnungen,
Anlagen und Geräten, z.B.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 124 01 "F" | Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 125 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen und Diensten aus wirtschaftlicher Tätigkeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 129 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Frei für Einnahmen, die den Gruppen 121 bis 125 nicht zugeordnet werden können | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 13 | Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen, Kapitalrückzahlungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 131 | Erlöse aus der Veräußerung von unbeweglichen Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erlöse aus der Veräußerung von Grundstücken, Grundstücksbestandteilen (z. B. Gebäude, Bauwerke zu Abbrucharbeiten) und beschränkt dinglichen Rechten (Nutzungs-, Verwertungs- und Sicherungs- bzw. Erwerbsrechte). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 132 | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen (soweit nicht bei Gruppe 119 und 125) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 132 01 "F" | Erlöse aus der Veräußerung von beweglichen Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 133 | Erlöse aus der
Veräußerung von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 134 | Kapitalrückzahlungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 14 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Rückflüsse und andere Einnahmen aus der Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 141 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 146 | Einnahmen aus der Inanspruchnahme von Gewährleistungen aus dem Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 15 | Zinseinnahmen aus dem öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zinseinnahmen aus Darlehensgewährung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 151 | Zinseinnahmen vom Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 152 | Zinseinnahmen von Ländern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 153 | Zinseinnahmen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 154 | Zinseinnahmen von Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 156 | Zinseinnahmen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 157 | Zinseinnahmen von Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 16 | Zinseinnahmen aus sonstigen Bereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 161 | Zinseinnahmen von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 162 | Sonstige Zinseinnahmen aus
dem Inland
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 166 | Zinseinnahmen aus dem Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 17 | Darlehensrückflüsse aus dem öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 171 | Darlehensrückflüsse vom Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 172 | Darlehensrückflüsse von Ländern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 173 | Darlehensrückflüsse von Gemeinden und Gemeindeverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 174 | Darlehensrückflüsse von Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 176 | Darlehensrückflüsse von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 177 | Darlehensrückflüsse von Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 18 | Darlehensrückflüsse aus sonstigen Bereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 181 | Darlehensrückflüsse von öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 182 | Sonstige Darlehensrückflüsse aus dem Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Darlehensrückflüsse von z. B.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 186 | Darlehensrückflüsse aus dem Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 2 | Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüssen vgl. Nr. 2.9 AH-GF; zur Abgrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen vgl. Hauptgruppe 3. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 21 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuweisungen, die ohne Zweckbindung an einen Aufgabenbereich (Funktion) dem Gesamthaushalt als allgemeine Deckungsmittel zugeführt werden, insbesondere Zuweisungen im Rahmen des gesetzlich geregelten Finanzausgleichs zwischen den Gebietskörperschaften. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 211 | Allgemeine Zuweisungen vom
Bund z.B. Ergänzungszuweisungen des Bundes für leistungsschwache Länder |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 212 | Allgemeine Zuweisungen von
Ländern z.B. Zuweisungen im Rahmen des Länderfinanzausgleichs |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 213 | Allgemeine Zuweisungen von
Gemeinden und Gemeindeverbänden z.B. Landesumlagen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 214 | Allgemeine Zuweisungen von Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 216 | Allgemeine Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 217 | Allgemeine Zuweisungen von Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 22 | Schuldendiensthilfen aus dem öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuweisungen (öffentlicher Bereich) oder Zuschüsse (privater Bereich) zur Erleichterung des Schuldendienstes für auf dem Kapitalmarkt aufgenommene Darlehen und Anleihen, insbesondere zur Verbilligung der Zinsleistungen; vgl. auch Obergruppe 26. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 221 | Schuldendiensthilfen vom Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 222 | Schuldendiensthilfen von Ländern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 223 | Schuldendiensthilfen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 224 | Schuldendiensthilfen von Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 226 | Schuldendiensthilfen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 227 | Schuldendiensthilfen von Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 23 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen aus dem öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
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| 231 | Sonstige Zuweisungen vom
Bund z.B. Erstattung
|
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| 232 | Sonstige Zuweisungen von Ländern z.B. Erstattung für gemeinsame Verwaltungseinrichtungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 233 | Sonstige Zuweisungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 234 | Sonstige Zuweisungen von Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 235 | Sonstige Zuweisungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 235 01 "F" | Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 236 | Erstattungen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 237 | Sonstige Zuweisungen und Erstattungen von Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 26 | Schuldendiensthilfen von Verwaltungsausgaben aus sonstigen Bereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu Schuldendiensthilfen vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 261 | Schuldendiensthilfen und
Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Inland z.B. Erstattungen von Verwaltungsausgaben durch
|
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| 266 | Schuldendiensthilfen und Erstattungen von Verwaltungsausgaben aus dem Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 27 | Zuschüsse von der EU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 271 | Erstattungen von der EU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 272 | Sonstige Zuschüsse von der EU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 28 | Sonstige Zuschüsse aus sonstigen Bereichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 281 | Sonstige Erstattungen aus dem Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 282 | Sonstige Zuschüsse aus
dem Inland z.B. Förderungs- und Kostenbeiträge Dritter (Körperschaften, Verbände, Stiftungen, Vereine, Private), Spenden |
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| 286 | Sonstige Erstattungen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Erstattungen von der EU sind bei Gruppe 271 nachzuweisen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 287 | Sonstige Zuschüsse aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) Sonstige Zuschüsse von der EU sind bei Gruppe 272 nachzuweisen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 29 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 69. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 291 | Vermögensübertragungen vom Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 292 | Vermögensübertragungen von Ländern, soweit nicht Investitionszuweisungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 293 | Vermögensübertragungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden, soweit nicht Investitionszuweisungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 297 | Vermögensübertragungen von Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 298 | Vermögensübertragungen von Sonstigen aus dem Inland, soweit nicht Investitionszuschüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 299 | Vermögensübertragungen aus dem Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 3 | Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen, besondere Finanzierungseinnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 31 | Schuldenaufnahmen bei Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftlichen Zusammenschlüssen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 311 | Schuldenaufnahmen beim Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 312 | Schuldenaufnahmen bei Ländern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 313 | Schuldenaufnahmen bei Gemeinden und Gemeindeverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 314 | Schuldenaufnahmen bei Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 317 | Schuldenaufnahmen bei Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 32 | Schuldenaufnahmen am Kreditmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Der Kreditmarkt ist im weitesten Sinne zu verstehen, d.h. ohne Rücksicht auf die Verschuldungsform und auf die Unternehmensform des Kreditgebers. Hierzu gehören neben Anleihen, Kassenobligationen und Schuldbuchforderungen die Schuldenaufnahmen bei Banken, Sparkassen, sonstigen Geldinstituten und Versicherungen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 321 | Schuldenaufnahmen bei öffentlichen Unternehmen und Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 322 | Schuldenaufnahmen bei Sozialversicherungsträgern und bei der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 325 | Schuldenaufnahmen auf dem sonstigen inländischen Kreditmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 326 | Schuldenaufnahmen im Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 33 | Zuweisungen für Investitionen aus dem öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 331 | Zuweisungen für Investitionen vom Bund z. B. Wohnungsbauprämien | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 332 | Zuweisungen für Investitionen von Ländern | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 333 | Zuweisungen für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 334 | Zuweisungen für Investitionen von Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 336 | Zuweisungen für Investitionen von Sozialversicherungsträgern sowie von der Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 337 | Zuweisungen für Investitionen von Zweckverbänden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 34 | Beiträge und sonstige Zuschüsse für Investitionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 341 | Beiträge
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| 342 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 346 | Zuschüsse für Investitionen von der EU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 347 | Sonstige Zuschüsse für Investitionen aus dem Ausland (soweit nicht von der EU) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 35 | Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Allgemeine und zweckgebundene, d.h. für Einzelzwecke gebildete eigene Rücklagen, Fonds, Stöcke und andere Vermögensbestände mit besonderen Zweckbestimmungen, z.B. Grundstock. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 351 | Entnahmen aus der
Ausgleichsrücklage z.B. aus der allgemeinen Rücklage |
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| 352 | Entnahmen aus der Betriebsmittelrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 353 | Entnahmen aus der Schuldendienstrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 354 | Entnahmen aus der Bürgschaftssicherungsrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 355 | Entnahmen aus der Konjunkturausgleichsrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 356 | Entnahmen aus Fonds und Stöcken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 359 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 36 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 361 | Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Haushalts- und rechnungsmäßiger Nachweis der Übertragung von Überschüssen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 37 | Globale Mehr- und Mindereinnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Einnahmen sind bei den Einnahmearten zu buchen, die nach dem GPl für die niedersächsische Landesverwaltung jeweils in Betracht kommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 371 | Globale Mehreinnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zum Ausgleich des Haushaltsplans veranschlagte globale Mehreinnahmen, die für den Gesamthaushalt erwartet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 372 | Globale Mindereinnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Veranschlagung von Mindereinnahmen, wenn in verschiedenen Bereichen des Haushalts die veranschlagten Einnahmen nicht in voller Höhe erwartet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 38 | Haushaltstechnische Verrechnungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Einnahmen der Obergruppe 38 müssen den Ausgaben der Obergruppe 98 entsprechen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 381 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Verrechnungen zwischen Einzelplänen und Kapiteln sowie Verrechnungen anteiliger Einnahmen und Ausgaben an zentral veranschlagten Einnahmen und Ausgaben (z.B. Versorgungsausgaben) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 382 | Durchlaufende Posten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Durchlaufende Posten sind im allgemeinen Beträge, die für andere vereinnahmt und in gleicher Höhe an diese weitergeleitet werden, ohne dass die Gebietskörperschaft an der Bewirtschaftung beteiligt ist bzw. bei der Verwendung der Mittel in irgendeiner Form mitwirkt (z.B. Durchlaufspenden). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 389 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Sonstige haushaltstechnische Verrechnungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 4 | Personalausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 41 | Aufwendungen für Abgeordnete und ehrenamtlich Tätige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 411 | Aufwendungen für Abgeordnete | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufwendungen für
Abgeordnete des niedersächsischen Landtags, z.B.
|
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| 412 | Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Entschädigungen
für ehrenamtliche und nebenberufliche Tätigkeit im öffentlichen
Dienst, z.B.
|
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| 42 | Bezüge und Nebenleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 421 | Bezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen und Minister | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 421 01 "F" | Bezüge
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||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 421 02 "F" | Bezüge
|
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| Übergangsgeld | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 422 | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
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| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 422 01 "F" | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter bei der Veranschlagung: Personalkostenbudgets | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 422 04 "F" | Bezüge und Nebenleistungen der Beamtinnen und Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 422 06 "F" | Mehrarbeitsvergütungen für Beamtinnen und Beamte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 422 11 | Bezüge und Nebenleistungen der beamteten Lehrerinnen und Lehrer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 424 | Zuführung an die Versorgungsrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Besoldungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 427 | Beschäftigungsentgelte,
Aufwendungen für nebenamtlich und nebenberuflich Tätige
|
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| 427 01 "F" | Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 427 02 "F" | Beschäftigungsentgelte an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Rahmen von Maßnahmen zur Arbeitsbeschaffung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 428 | Entgelte der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| PKB-Titel (vgl. jeweiliges HG) dürfen nicht anderweitig verwendet werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 428 01 "F" | Entgelte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In Kapiteln, in denen PKB angewandt wird, sind hier nur Ausgaben im Rahmen des Personalkostenbudgets (vgl. Regelung im jeweiligen HG) aufzunehmen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 428 04 "F" | Entgelte für Auszubildende | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 428 06 "F" | Mehrarbeits- und Überstundenentgelt sowie Zeitzuschläge für Überstunden | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 441 05 "F" | Beihilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 429 | Nicht aufteilbare Personalausgaben nur in Titelgruppen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vergütungen von Angestellten und Löhne von Arbeiterinnen und Arbeitern, die nicht auf die Gruppen 425 bis 427 aufgeteilt werden können | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 43 | Versorgungsbezüge und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
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| 431 | Versorgungsbezüge der Ministerpräsidentin, des Ministerpräsidenten, der Ministerinnen, Minister und deren Hinterbliebenen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 432 | Versorgungsbezüge der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen, Richter und deren Hinterbliebenen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 434 | Zuführung an die Versorgungsrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuführung an das Sondervermögen des Landes aus der Verminderung der Versorgungsanpassungen zur Bildung einer Landesversorgungsrücklage | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 435 | Versorgungsbezüge der Angestellten und deren Hinterbliebenen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 436 | Versorgungsbezüge der Arbeiterinnen, Arbeiter und deren Hinterbliebenen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 437 | Versorgungsbezüge nach dem G 131 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 438 | Versorgungsbezüge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 439 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bezüge der emeritierten Professorinnen und Professoren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 44 | Beihilfen, Unterstützungen und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 441 | Beihilfen, soweit nicht für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beihilfen an Beamtinnen, Beamte, Richterinnen, Richter, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften) und aufgrund tarifrechtlicher Regelungen sowie an Sonstige | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 441 01 "F" | Beihilfen für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 441 04 "F" | Beihilfen für
Sonstige z.B. Abgeordnete, Ministerinnen und Minister. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 443 | Fürsorgeleistungen und
Unterstützungen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 443 01 "F" | Fürsorgeleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 443 02 "F" | Unterstützungen aufgrund der Unterstützungsgrundsätze | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 443 03 "F" | Leistungen nach § 17 SGB V | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 446 | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beihilfen an Versorgungsempfängerinnen, Versorgungsempfänger und Hinterbliebene aufgrund der Vorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 446 01 "F" | Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 45 | Sonstige personalbezogene Ausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 451 | Zuschüsse zur Gemeinschaftsverpflegung und zu Gemeinschaftsveranstaltungen sowie für soziale Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 451 01 "F" | Zuschüsse zur Betreuung von Bediensteten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 451 02 "F" | Zuschüsse zu Gemeinschaftsveranstaltungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 452 | Personalbezogene Zahlungen
an die Sozialversicherungsträger (soweit nicht unter Obergruppen 41 bis 44
erfasst) z.B. Zahlungen an Rentenversicherungsträger im Zusammenhang mit Versorgungsausgleich |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 453 | Trennungsentschädigung,
Umzugskostenvergütung
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 453 01 "F" | Trennungsentschädigung und Umzugskostenvergütung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 459 | Sonstige
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 46 | Globale Mehr- und Minderausgaben für Personalausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Veranschlagung von Ausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Ausgabearten aufgeteilt werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Anfallende Ausgaben sind bei den Ausgabearten zu buchen, die nach dem GPl jeweils in Betracht kommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 461 | Globale Mehrausgaben für Personalausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 462 | Globale Minderausgaben für Personalausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 5 | Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung gegenüber Investitionen vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 8. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 51/54 | Sächliche Verwaltungsausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 511 | Geschäftsbedarf und
Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 511 01 "F" | Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 514 | Verbrauchsmittel, Haltung
von Fahrzeugen und dergleichen
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 514 01 "F" | Haltung von Dienstfahrzeugen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 517 | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bewirtschaftung verwaltungseigener, gepachteter und gemieteter Gebäude und Räume | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siehe Zusatz bei Gruppe 518. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 517 01 "F" | Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 518 | Mieten und Pachten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu den Mieten zählen auch vertraglich dem Vermieter zu zahlende wiederkehrende Nebenkosten (z.B. Reinigung, Wartung, Heizung usw.). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 518 01 "F" | Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 518 02 "F" | Mieten und Pachten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 519 | Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Ausgaben für die kleinere Bauunterhaltung werden in dem jeweils zutreffenden Einzelplan, die Ausgaben für die größere Bauunterhaltung werden zentral im Einzelplan 20 veranschlagt. Ausnahmen bedürfen der Einwilligung des MF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 519 01 "F" | Kleinere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 519 02 "F" | Größere Unterhaltungsarbeiten an Grundstücken, Gebäuden und Räumen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 520 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben bei ÖPP-Projekten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 521 | Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
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| 523 | Kunst- und wissenschaftliche Sammlungen und Bibliotheken | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 525 | Aus- und Fortbildung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
|
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| 525 01 "F" | Aus- und Fortbildung der Bediensteten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 526 | Sachverständige; Gerichts- und ähnliche Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Soweit sie als Bestandteile von Hauptausgaben und Pauschalabfindungen aufgrund von Urteilen und Vergleichen gezahlt werden, sind sie der entsprechenden Ausgabeart zuzuordnen (z. B. Beurkundung von Grunderwerb bei Obergruppe 82). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Soweit das Land nicht als Partei auftritt, sind Gerichtskosten und diesen ähnliche Kosten bei Gruppe 532 zu buchen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 526 01 "F" | Sachverständige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 526 02 "F" | Gerichts- und ähnliche Kosten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 527 | Dienstreisen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Reisekosten für Dienstreisen, Dienstgänge, Vorstellungsreisen, Dienstantrittsreisen usw. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 527 01 "F" | Reisekostenvergütungen für Dienstreisen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 527 02 "F" | Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungsangelegenheiten und in Angelegenheiten schwerbehinderter Menschen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 529 | Verfügungsmittel | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ausgaben ohne nähere Zweckbindung nur zugunsten der Leiterinnen und Leiter oberster Landesbehörden sowie bestimmter anderer Behörden und Gerichte für außergewöhnlichen Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen; Verfügungsmittel dürfen nur im Rahmen der geltenden Richtlinien in Anspruch genommen werden und nur dann, wenn die Ausgaben keinem anderen Ausgabetitel zugeordnet werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Ausgaben sind einzeln zu belegen, eine pauschale Auszahlung ist nicht zulässig. Über- und außerplanmäßige Ausgaben sind nicht zulässig (§ 37 Abs. 5 LHO). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 531/546 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 531 | Ausgaben für Veröffentlichungen und der Dokumentation | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 532 | Auslagen in Rechtssachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 534 | Ausgaben für die Pflege von Auslandsbeziehungen und Förderung der politischen Zusammenarbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 536 | Ausgaben für Polizei, öffentliche Sicherheit und Ordnung | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 537 | Landes- und Ortsplanung sowie sonstige Planungen (auch Gutachten) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 538 | Ausgaben für Datenverarbeitung (Aufträge an Dritte) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Soweit Ausgaben für die Datenverarbeitung unter Ausgabearten fallen, für die besondere Gruppierungsnummern vorgesehen sind, sind sie unter diesen nachzuweisen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 539 | Ausgaben für Schulwesen, Erziehung, Wissenschaft, Sport, kulturelle Angelegenheiten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 541 | Ausgaben für Veranstaltungen und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 542 | Ausgleichsabgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 542 01 "F" | Ausgleichsabgabe nach § 77 SGB IX | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 546 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 546 01 "F" | Vermischte Ausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 546 02 "F" | Entschädigungs- und Ersatzleistungen an Dritte | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 546 03 "F" | Ausgaben für den Umzug und die Verlegung von Dienststellen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 546 04 "F" | Ausgaben für den Kauf des Firmentickets von Verkehrsunternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 546 05 "F" | Sächliche Verwaltungsausgaben zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 546 06 "F" | Ausgabe nach Schluss des Haushaltsjahres aus Anlass von Titelverwechslungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 547 | Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Veranschlagung von sächlichen Verwaltungsausgaben, die wegen der Unbestimmbarkeit der Einzelausgaben nicht auf die Gruppen 511 bis 546 aufgeteilt werden können (Mischtitel). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 548 | Globale Mehrausgaben
für sächliche Verwaltungsausgaben Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 549 | Globale Minderausgaben
für sächliche Verwaltungsausgaben Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. |
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| 56 | Zinsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu den Obergruppen 56 und
57: Zinsen für Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstige Kredite Vom Schuldendienst des Landes Zins- und Tilgungsausgaben für Anleihen, Darlehen und andere Kredite zu unterscheiden sind die Schuldendiensthilfen zugunsten anderer Schuldner; diese sind in der Hauptgruppe 6 darzustellen. |
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| 561 | Zinsausgaben an den Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 562 | Zinsausgaben an Länder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 563 | Zinsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 564 | Zinsausgaben an das Sondervermögen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 567 | Zinsausgaben an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 57 | Zinsausgaben an den Kreditmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 56. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 571 | Zinsausgaben an öffentliche Unternehmen und Einrichtungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 572 | Zinsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 573 | Zinsausgaben für Ausgleichsforderungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 575 | Zinsausgaben an den
sonstigen inländischen Kreditmarkt Hier auch: Disagio (Auszahlungsabgeld) |
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| 576 | Zinsausgaben an das Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 58 | Tilgungsausgaben an Gebietskörperschaften, Sondervermögen und gebietskörperschaftliche Zusammenschlüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu den Obergruppen 58 und
59: Tilgung von Darlehen, Anleihen, Kassenobligationen, Schatzanweisungen, Schuldbuchforderungen, Ausgleichsforderungen und sonstigen Krediten |
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| 581 | Tilgungsausgaben an den Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 582 | Tilgungsausgaben an Länder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 583 | Tilgungsausgaben an Gemeinden und Gemeindeverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 584 | Tilgungsausgaben an das
Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. |
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| 587 | Tilgungsausgaben an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 59 | Tilgungsausgaben an den Kreditmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Siehe Erläuterungen zu Obergruppe 58. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 591 | Tilgungsausgaben an
öffentliche Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
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| 592 | Tilgungsausgaben an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 593 | Tilgungsausgaben für
Ausgleichsforderungen Hier auch: Rücckauf von Ausgleichsforderungen |
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| 595 | Tilgungsausgaben an den sonstigen inländischen Kreditmarkt | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 596 | Tilgungsausgaben an das Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 6 | Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Hauptgruppe 2. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 61 | Allgemeine (nicht zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des
"öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 21. |
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| 611 | Allgemeine Zuweisungen an den Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 612 | Allgemeine Zuweisungen an
Länder z.B. Zuweisungen an andere Länder im Rahmen des Länderfinanzausgleichs |
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| 613 | Allgemeine Zuweisungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände z.B. |
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| 614 | Allgemeine Zuweisungen an
das Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. |
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| 616 | Allgemeine Zuweisungen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 617 | Allgemeine Zuweisungen an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 62 | Schuldendiensthilfen an den öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des
"öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 22. |
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| 621 | Schuldendiensthilfen an den Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 622 | Schuldendiensthilfen an Länder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 623 | Schuldendiensthilfen an Gemeinden und Gemeindeverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 624 | Schuldendiensthilfen an das
Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. |
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| 626 | Schuldendiensthilfen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagenturfür Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 627 | Schuldendiensthilfen an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 63 | Sonstige (zweckgebundene) Zuweisungen an den öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des
"öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 23. |
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| 631 | Sonstige Zuweisungen an den
Bund z.B. |
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| 632 | Sonstige Zuweisungen und
Erstattungen an Länder z.B. |
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| 633 | Sonstige Zuweisungen an
Gemeinden und Gemeindeverbände z.B. |
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| 634 | Sonstige Zuweisungen an das
Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. |
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| 636 | Sonstige Zuweisungen an
Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für
Arbeit z.B. |
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| 637 | Sonstige Zuweisungen an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 66 | Schuldendiensthilfen an sonstige Bereiche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 22. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 661 | Schuldendiensthilfen an
öffentliche Unternehmen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
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| 662 | Schuldendiensthilfen an private Unternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 663 | Schuldendiensthilfen an Sonstige im Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 664 | Schuldendiensthilfen an
öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
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| 666 | Schuldendiensthilfen an das Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 67 | Erstattungen an sonstige Bereiche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 671 | Erstattungen an das Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 676 | Erstattungen an das Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 68 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstige Bereiche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 681 | Renten, Unterstützungen
und sonstige Geldleistungen an natürliche Personen z.B. |
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| Beträge geringeren Umfangs für Sachschäden sind den Gruppen 531 bis 546 zuzuordnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 682 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an öffentliche Unternehmen (soweit nicht 661) Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. Im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik gewährte Zuschüsse an öffentliche Unternehmen, um deren Verkaufspreise zu beeinflussen und/oder eine hinreichende Entlohnung der Produktionsfaktoren (Arbeitskräfte und Kapitaleinsatz) zu ermöglichen; laufende Betriebszuschüsse einschließlich Zuschüsse zur Deckung von laufenden Betriebsverlusten, soweit der Verlust die Folge einer Preispolitik ist, welche die Erlöse unter den laufenden Gestehungskosten lässt, sind einzubeziehen - z.B. |
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| Dagegen gehören Zahlungen, die eine Vermögensbildung bzw. -umverteilung bzw. eine Verbesserung der gesamtwirtschaftlichen Produktionsstruktur bewirken, zur Gruppe 697 (= Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht Investitionszuschüsse); vgl. Zuordnungsrichtlinie zu Obergruppe 69. Desgleichen sind Zuschüsse an Versuchsbetriebe, Versuchsgüter usw. bei Gruppe 685 nachzuweisen, da es sich bei diesen Zahlungen nicht um Zuschüsse im Rahmen der staatlichen Wirtschafts- und Sozialpolitik handelt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Auch die Zuschüsse, die keinem einzelnen Unternehmen, sondern gesamten Wirtschaftszweigen oder Gruppen von Wirtschaftszweigen zugute kommen, wie z. B. Zuschüsse für Messen, Ausstellungen und Ahnliches, sind in die Gruppe 686 einzuordnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 683 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an private Unternehmen (soweit nicht unter Gruppe 662) Vgl. Erläuterungen zu Gruppe 682. z.B. |
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| 684 | Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale oder ähnliche Einrichtungen (ohne öffentliche Einrichtungen) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Zuschüsse an
Verbände, Vereine und ähnliche Institutionen, die gleichzeitig
folgende Bedingungen erfüllen:
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Hierzu gehören u. a.:
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| 685 | Zuschüsse für
laufende Zwecke an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
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| 686 | Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuschüsse an Gesellschaften des privaten Rechts, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine, soweit es sich nicht um öffentliche oder private Unternehmen oder um öffentliche sowie um soziale oder ähnliche Einrichtungen handelt (vgl. Zuordnungshinweise zu den Gruppen 682, 683, 684, 685 und Nr. 2.9.2 AH-GF). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Insbesondere Zuschüsse an Private zur Förderung von Wissenschaft, Forschung und Kultur sowie die allgemeine Wirtschaftsförderung, die keinem Unternehmen zukommt (wie z. B. Messen und Ausstellungen). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuschüsse an Wirtschafts- und Berufsvertretungen (wie z. B. Kammern und Kassenärztliche Vereinigungen) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 687 | Zuschüsse für laufende Zwecke im Ausland (soweit nicht Gruppe 688) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 688 | Abführung der Eigenmittel an die EU | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 69 | Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuweisungen und Zuschüsse, die - ebenso wie die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen - für mindestens einen der Beteiligten (Zahlerinnen und Zahler oder Empfängerinnen und Empfänger) eine Zu- oder Abnahme seines Vermögens darstellen; Vermögen in diesem Sinne ist das Reinvermögen, also das Sach- oder Geldvermögen abzüglich der Schulden. Es ist nicht relevant, ob einer der Beteiligten den einzelnen Zuschuss als laufende Ausgabe bzw. Einnahme betrachtet. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nicht in die Obergruppe 69 gehören Zahlungen, deren Ziel es ist, das laufende Einkommen, den Verbrauch (vgl. Obergruppe 63, 68) oder gezielt die Investitionstätigkeit (vgl. Obergruppe 88, 89) zu erhöhen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nach der vorstehenden Definition rechnen zu den Vermögensübertragungen, soweit nicht für Investitionen, alle Zahlungen, die | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 691 | Vermögensübertragungen an den Bund, soweit nicht Investitionszuweisungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 692 | Vermögensübertragungen an Länder, soweit nicht Investitionszuweisungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 693 | Vermögensübertragungen an Gemeinden und Gemeindeverbände, soweit nicht Investitionszuweisungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 697 |
Vermögensübertragungen an Unternehmen, soweit nicht
Investitionszuschüsse z.B. |
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| 698 |
Vermögensübertragungen an Sonstige im Inland, soweit nicht
Investitionszuschüsse z.B. |
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| 699 | Vermögensübertragungen an das Ausland, soweit nicht Investitionszuschüsse | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 7 | Baumaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Neubauten, Um- und Erweiterungsbauten; Erwerb von Grundvermögen für diese Zwecke nur, soweit nicht bei Obergruppe 82 veranschlagt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Eingeschlossen sind z.B. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 711 | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 711 01 "F" | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Hochbaumaßnahmen, deren Kosten im Einzelfall 1000000 Euro nicht übersteigen, sind als Kleine Baumaßnahmen anzusehen (vgl. VV zu § 54 LHO) und der vorgenannten Zweckbestimmung zuzuordnen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Mehrere gleichartige oder aus gleichem Anlass oder aus technischen Gründen gleichzeitig auszuführende Kleine Baumaßnahmen innerhalb eines Bauwerkes oder bei zusammenhängenden Bauwerksgruppen innerhalb einer Teilanlage, die durch Nutzung oder technische Versorgung abgrenzbar sind, gelten als eine Baumaßnahme; die Zuordnung richtet sich dann nach den Gesamtkosten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei der Bauunterhaltung anfallende kleine bauliche Veränderungen oder Ergänzungen bis zu 10000 Euro im Einzelfall gelten als laufende Unterhaltung; diese Ausgaben sind der Gruppe 519 zuzuordnen (siehe auch Hinweis zu Gruppe 519). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 711 05 "F" | Kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 712/799 | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von mehr als 1000 000 Euro sind den Gruppen 712 bis 799 wie folgt zuzuordnen: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 712/729 | Hochbaumaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Maßnahmen von mehr als 1000 000 Euro im Einzelfall sind einzeln zu veranschlagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 712 05 "F" | Große Neu-, Um- und Erweiterungsbauten zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 731/739 | Straßenbaumaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 741/759 | Hafenbaumaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 761/779 | Sonstige Tiefbaumaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 8 | Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die Zuordnung von beweglichen Sachen zu Investitionsgütern ist unter anderem abhängig von der Nutzungsdauer der Sache und einer Wertgrenze für den Beschaffungsfall. Die Nutzungsdauer soll mehr als ein Jahr betragen; die Wertgrenze ist für die einzelnen Arten von Sachen besonders festgelegt. Nur bei Überschreitung dieser Wertgrenze gilt der Beschaffungsfall als Investition. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ausgaben für die Ausübung von Erwerbsoptionen (Ausgaben für Leasingraten vgl. Erläuterungen zu Gruppe 518) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 81 | Erwerb von beweglichen Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bewegliche Sachen in diesem Sinne sind Anlagegüter (Ausrüstungen), die aus der industriellen und handwerklichen Produktion - mit Ausnahme der baugewerblichen Produktion - kommen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ein Erwerb von beweglichen Sachen mit einem Wert von mehr als 5000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf) Ausnahmen sind in den Gruppen gesondert angeführt wird zu den sonstigen Ausgaben für Investitionen gezählt (Gruppe 812). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 811 | Erwerb von Fahrzeugen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Beim Erwerb von Fahrzeugen (Neu- und Ersatzbeschaffung) besteht keine Wertgrenze. Es zählen dazu alle fertig gestellten | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Zusatz: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| In den Erläuterungen ist anzugeben, ob es sich um Neu- oder Ersatzbeschaffungen handelt. Bei geleasten Fahrzeugen ist deren Anzahl in den Erläuterungen anzugeben. Zu den Ausgaben der Beschaffung gehören auch die Ausgaben des vorgeschriebenen oder zulässigen Zubehörs und der Überführung. Die Ausgaben für den Betrieb sind bei Gruppe 514 zu veranschlagen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 811 01 "F" | Erwerb von Dienstkraftfahrzeugen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 812 | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erwerb von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen sowie von sonstigen beweglichen Sachen und Tieren über 5000 Euro für den Einzelfall (je Stück oder beim Erwerb einer größeren Menge je Kauf); Beschaffungen bis zu 5000 Euro für den Einzelfall, sofern es sich nicht um Erstausstattungen handelt, vgl. Hauptgruppe 5. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu den Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen, sonstigen Gebrauchsgegenständen für Verwaltungszwecke gehören z.B. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| Erstausstattungen sind ohne Rücksicht auf den Wert des Einzelgegenstandes unter Gruppe 812 zu veranschlagen (siehe Nr. 1.11.1 AH-GF). | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu den sonstigen beweglichen Sachen gehören z.B. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 812 05 "F" | Erwerb von Geräten und sonstigen beweglichen Sachen zur Regulierung von Schäden des Landes, die nicht versichert sind | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 813 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten bei beweglichen Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 82 | Erwerb von unbeweglichen Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 821 | Grunderwerb | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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| 823 | Erwerbsanteile im Rahmen von ÖPP-Projekten sowie Erwerb privat vorfinanzierter unbeweglicher Sachen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 83 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Erwerb von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, von Forderungen und Anteilsrechten an Unternehmen, Ausgaben für die Heraufsetzung des Kapitals von Unternehmen, Erwerb von Aktien, Pfandbriefen und anderen Wertpapieren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 831 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 836 | Erwerb von Beteiligungen und dergleichen im Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 85 | Darlehen an den öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 851 | Darlehen an den Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 852 | Darlehen an Länder | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 853 | Darlehen an Gemeinden und Gemeindeverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 854 | Darlehen an das
Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. |
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| 856 | Darlehen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 857 | Darlehen an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 86 | Darlehen an sonstige Bereiche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 861 | Darlehen an öffentliche
Unternehmen und Einrichtungen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" und "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 862 | Darlehen an private Unternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 863 | Darlehen an Sonstige im Inland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 866 | Darlehen an das Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 87 | Inanspruchnahme aus Gewährleistungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ausgaben für die Inanspruchnahme aus Bürgschafts- und Gewährverträgen oder anderen ähnlichen Zwecken dienenden Verträgen | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 88 | Zuweisungen für Investitionen an den öffentlichen Bereich | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zur Abgrenzung des "öffentlichen Bereichs" vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zu den Obergruppen 88 und 89: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Ausgaben, die nach ihrer Zweckbindung zur Finanzierung folgender Investitionsausgaben bestimmt sind: | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bauten, Erwerb von beweglichem und sonstigem unbeweglichen Vermögen und andere Investitionsausgaben i.S. der Hauptgruppen 7 und 8 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 881 | Zuweisungen für Investitionen an den Bund | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 882 | Zuweisungen für
Investitionen an Länder z.B. Anteil des Bundes an den Wohnungsbauprämien |
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| 883 | Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 884 | Zuweisungen für
Investitionen an das Sondervermögen Zur Abgrenzung der Sondervermögen vgl. Nr. 2.9.1 AH-GF. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 886 | Zuweisungen für Investitionen an Sozialversicherungsträger sowie an die Bundesagentur für Arbeit | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 887 | Zuweisungen für Investitionen an Zweckverbände | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 89 | Zuschüsse für Investitionen an sonstige Bereiche | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Obergruppe 88. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 891 | Zuschüsse für
Investitionen an öffentliche Unternehmen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Unternehmen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 892 | Zuschüsse für Investitionen an private Unternehmen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 893 | Zuschüsse für
Investitionen an Sonstige im Inland z.B. Wohnungsbauprämien |
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| 894 | Zuschüsse für
Investitionen an öffentliche Einrichtungen Zur Abgrenzung der "öffentlichen Einrichtungen" vgl. Nr. 2.9.2 AH-GF. |
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| 896 | Zuschüsse für Investitionen an das Ausland | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 9 | Besondere Finanzierungsausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 91 | Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Zuführungen an eigene Rücklagen und andere Vermögensbestände (Fonds, Stöcke usw.) | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 911 | Zuführungen an die
Ausgleichsrücklage z.B. an die allgemeine Rücklage |
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| 912 | Zuführungen an die Betriebsmittelrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 913 | Zuführungen an die Schuldendienstrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 914 | Zuführungen an die Bürgschaftssicherungsrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 915 | Zuführungen an die Konjunkturausgleichsrücklage | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 916 | Zuführungen an Fonds und Stöcke | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 919 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 96 | Ausgaben zur Deckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Nachweis der Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren nach § 25 LHO | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 97 | Globale Mehr- und Minderausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Buchungen dürfen nicht vorgenommen werden. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 971 | Globale Mehrausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Veranschlagung von Mehrausgaben, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 972 | Globale Minderausgaben | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Globale Einsparungen, die zwar erwartet, aber noch nicht auf die einzelnen Arten aufgeteilt werden können. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 98 | Haushaltstechnische Verrechnungen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterung zu Obergruppe 38. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 981 | Verrechnungen zwischen Kapiteln | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 982 | Durchlaufende Posten | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 989 | Sonstige | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| 0 | Allgemeine Dienste |
| 01 | Politische Führung und zentrale Verwaltung |
| 011 | Politische Führung |
| 012 | Innere Verwaltung |
| 013 | Informationswesen |
| 014 | Statistischer Dienst |
| 015 | Zivildienst |
| 016 | Hochbauverwaltung |
| 018 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138 |
| 019 | Sonstige Allgemeine Staatsaufgaben |
| 02 | Auswärtige Angelegenheiten |
| 021 | Auslandsvertretungen |
| 022 | Internationale Organisationen |
| 023 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |
| 024 | Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland |
| 029 | Sonstiges |
| 04 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung |
| 042 | Polizei |
| 044 | Brandschutz |
| 045 | Katastrophenschutz |
| 048 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung |
| 049 | Sonstiges |
| 05 | Rechtsschutz |
| 051 | Verfassungsgerichte |
| 052 | Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften |
| 053 | Verwaltungsgerichte |
| 054 | Arbeits- und Sozialgerichte |
| 055 | Finanzgerichte |
| 056 | Justizvollzugsanstalten |
| 058 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes |
| 059 | Sonstige Rechtsschutzaufgaben |
| 06 | Finanzverwaltung |
| 061 | Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung |
| 062 | Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung |
| 068 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung |
| 1 | Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten |
| 11/12 | Allgemein bildende und berufliche Schulen |
| 111 | Unterrichtsverwaltung |
| 112 | Grundschulen |
| 113 | Hauptschulen |
| 114 | Kombinierte Grund- und Hauptschulen |
| 115 | Kombinierte Haupt- und Realschulen |
| 116 | Realschulen |
| 117 | Gymnasien, Kollegs |
| 118 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen |
| 119 | Gesamtschulen (integrierte und additive) |
| 121 | Schulformunabhängige Orientierungsstufe |
| 123 | Freie Waldorfschulen |
| 124 | Sonderschulen |
| 127 | Berufliche Schulen |
| 129 | Sonstige schulische Aufgaben |
| 13 | Hochschulen |
| 131 | Universitäten |
| 132 | Hochschulkliniken |
| 133 | Verwaltungsfachhochschulen |
| 135 | Kunsthochschulen |
| 136 | Fachhochschulen |
| 137 | Deutsche Forschungsgemeinschaft |
| 138 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen |
| 139 | Sonstige Hochschulaufgaben |
| 14 | Förderung von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten und dergleichen |
| 141 | Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler |
| 142 | Fördermaßnahmen für Studierende |
| 143 | Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs |
| 145 | Schülerinnen- und Schülerbeförderung |
| 146 | Studentenwohnraumförderung |
| 15 | Sonstiges Bildungswesen |
| 151 | Förderung der Weiterbildung |
| 152 | Volkshochschulen |
| 153 | Andere Einrichtungen der Weiterbildung |
| 154 | Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung |
| 155 | Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung |
| 156 | Berufsakademien |
| 16/17 | Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen |
| 162 | Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren |
| 163 | Wissenschaftliche Museen |
| 164 | Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern |
| 165 | Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung |
| 167 | Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen |
| 168 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung (Einzelmaßnahmen) |
| 169 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen) |
| 171 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen) |
| 172 | Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen) |
| 173 | Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen) |
| 174 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen) |
| 175 | Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen (Einzelmaßnahmen) |
| 176 | Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen) |
| 177 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen) |
| 178 | Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaft und zivilen Forschung |
| 18 | Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung) |
| 181 | Theater |
| 182 | Einrichtungen der Musikpflege |
| 183 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen |
| 184 | Zoologische und botanische Gärten |
| 185 | Musikschulen |
| 186 | Nicht wissenschaftliche Bibliotheken |
| 187 | Sonstige Kultureinrichtungen |
| 188 | Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten |
| 19 | Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten |
| 191 | Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege |
| 192 | Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen |
| 193 | Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege |
| 195 | Denkmalschutz und -pflege |
| 199 | Kirchliche Angelegenheiten |
| 2 | Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung |
| 21 | Verwaltung |
| 211 | Versicherungsbehörden |
| 212 | Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband |
| 213 | Jugendämter |
| 214 | Versorgungsämter |
| 215 | Lastenausgleichsverwaltung |
| 216 | Wiedergutmachungsbehörden |
| 219 | Sonstige Behörden |
| 22 | Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung |
| 223 | Unfallversicherung |
| 224 | Krankenversicherung |
| 227 | Pflegeversicherung |
| 229 | Sonstige Sozialversicherungen |
| 23 | Familien- und Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege und Ähnliches |
| 231 | Kindergeld |
| 232 | Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz |
| 233 | Wohngeld |
| 234 | Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz |
| 235 | Soziale Einrichtungen |
| 236 | Förderung der Wohlfahrtspflege |
| 237 | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz |
| 24 | Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen |
| 242 | Einrichtungen der Kriegsopferversorgung |
| 243 | Lastenausgleich |
| 244 | Wiedergutmachung |
| 246 | Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler |
| 247 | Kriegsopferfürsorge |
| 249 | Sonstiges |
| 25 | Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz |
| 252 | Hilfe für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung |
| 251 | Grundsicherung für Arbeit Suchende |
| 253 | Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung |
| 254 | Arbeitsschutz |
| 26 | Jugendhilfe nach SGB VIII |
| 261 | Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit |
| 262 | Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz |
| 263 | Förderung der Erziehung in der Familie |
| 264 | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege |
| 265 | Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen |
| 266 | Andere Aufgaben der Jugendhilfe |
| 27 | Einrichtungen der Jugendhilfe |
| 271 | Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit |
| 272 | Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes |
| 273 | Einrichtungen der Familienförderung |
| 274 | Tageseinrichtungen für Kinder |
| 275 | Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen |
| 276 | Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe |
| 28 | Förderung der Vermögensbildung |
| 29 | Sonstige soziale Angelegenheiten |
| 3 | Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung |
| 31 | Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens |
| 311 | Gesundheitsbehörden |
| 312 | Krankenhäuser und Heilstätten |
| 314 | Maßnahmen des Gesundheitswesens |
| 319 | Sonstiges |
| 32 | Sport und Erholung |
| 321 | Park- und Gartenanlagen |
| 322 | Badeanstalten |
| 323 | Sportstätten |
| 324 | Förderung des Sports |
| 329 | Sonstiges |
| 33 | Umwelt- und Naturschutz |
| 331 | Umwelt- und Naturschutzbehörden |
| 332 | Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes |
| 34 | Reaktorsicherheit und Strahlenschutz |
| 341 | Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz |
| 342 | Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes |
| 4 | Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste |
| 41 | Wohnungswesen |
| 411 | Förderung des Wohnungsbaues |
| 419 | Sonstiges |
| 42 | Raumordnung, Landesplanung, Vermessungswesen |
| 421 | Kataster- und Vermessungsverwaltung |
| 422 | Raumordnung und Landesplanung |
| 43 | Kommunale Gemeinschaftsdienste |
| 431 | Straßenbeleuchtung |
| 432 | Ortsentwässerung |
| 433 | Müllbeseitigung und -verwertung |
| 434 | Straßenreinigung |
| 439 | Sonstiges |
| 44 | Städtebauförderung |
| 5 | Ernährung, Landwirtschaft und Forsten |
| 51 | Verwaltung (ohne Betriebsverwaltung) |
| 511 | Ernährung und Landwirtschaft |
| 512 | Forsten |
| 52 | Verbesserung der Agrarstruktur |
| 521 | Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe) |
| 528 | EU-Ausrichtungsfonds |
| 529 | Sonstiges |
| 53 | Einkommenstabilisierende Maßnahmen |
| 531 | EU-Garantiefonds |
| 532 | Marktordnungen (einschließlich EU) |
| 533 | Gasölverbilligung |
| 539 | Sonstiges |
| 54 | Sonstige Bereiche |
| 541 | Versuchsgüter und -felder |
| 542 | Fischerei |
| 549 | Sonstiges |
| 6 | Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen |
| 61 | Verwaltung |
| 62 | Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau |
| 621 | Kernenergie |
| 622 | Erneuerbare Energieformen |
| 623 | Wasserwirtschaft und Kulturbau |
| 624 | Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken |
| 625 | Küstenschutz |
| 626 | Erdölversorgung |
| 627 | Sonstige Energieversorgung |
| 629 | Sonstiges |
| 63 | Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe |
| 631 | Kohlenbergbau |
| 632 | Sonstiger Bergbau |
| 634 | Verarbeitende Industrie |
| 635 | Handwerk und Kleingewerbe |
| 638 | Baugewerbe |
| 639 | Sonstiges verarbeitendes Gewerbe |
| 64 | Handel |
| 641 | Handel (allgemein) |
| 642 | Exportförderung, Auslandsmessen |
| 643 | Märkte und Inlandsmessen |
| 649 | Sonstiges |
| 65 | Fremdenverkehr |
| 66 | Geld- und Versicherungswesen |
| 68 | Sonstige Bereiche |
| 69 | Regionale Fördermaßnahmen |
| 691 | Betriebliche Investitionen |
| 692 | Verbesserung der Infrastruktur |
| 699 | Sonstiges |
| 7 | Verkehrs- und Nachrichtenwesen |
| 71 | Verwaltung |
| 711 | Straßen- und Brückenbau |
| 712 | Wasserstraßen und Häfen |
| 719 | Sonstiges |
| 72 | Straßen |
| 721 | Bundesautobahnen |
| 722 | Bundesstraßen |
| 723 | Landesstraßen |
| 724 | Kreisstraßen |
| 725 | Gemeindestraßen |
| 729 | Sonstiges |
| 73 | Wasserstraßen und Häfen, Förderung der Schifffahrt |
| 731 | Wasserstraßen und Häfen |
| 732 | Förderung der Schifffahrt |
| 74 | Eisenbahnen und öffentlicher Personennahverkehr |
| 741 | Maßnahmen für den öffentlichen Personennahverkehr |
| 749 | Sonstiges |
| 75 | Luftfahrt |
| 751 | Flugsicherung |
| 759 | Sonstiges |
| 76 | Wetterdienst |
| 77 | Nachrichtenwesen |
| 771 | Post- und Telekommunikation |
| 772 | Rundfunkanstalten und Fernsehen |
| 79 | Sonstige Bereiche |
| 8 | Wirtschaftsunternehmen, Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen |
| 81 | Land- und forstwirtschaftliche Unternehmen |
| 811 | Landwirtschaftliche Unternehmen |
| 812 | Forstwirtschaftliche Unternehmen |
| 82 | Versorgungsunternehmen |
| 821 | Elektrizitätsunternehmen |
| 822 | Gasunternehmen |
| 823 | Wasserunternehmen |
| 824 | Kombinierte Versorgungsunternehmen |
| 829 | Sonstiges |
| 83 | Verkehrsunternehmen |
| 831 | Straßenverkehrsunternehmen |
| 832 | Eisenbahnen |
| 834 | Häfen und Umschlag |
| 835 | Flughäfen und Luftverkehr |
| 839 | Sonstiges |
| 85 | Sonstige Wirtschaftsunternehmen |
| 851 | Bergbau |
| 852 | Industrielle Unternehmen |
| 853 | Banken und Kreditinstitute |
| 854 | Wohnungsbauunternehmen |
| 856 | Lotterie, Lotto, Toto |
| 859 | Sonstiges |
| 87 | Allgemeines Grund- und Kapitalvermögen, Sondervermögen |
| 871 | Allgemeines Grundvermögen |
| 872 | Allgemeines Kapitalvermögen |
| 873 | Sondervermögen |
| 9 | Allgemeine Finanzwirtschaft |
| 91 | Steuern und allgemeine Finanzzuweisungen |
| 92 | Schulden |
| 94 | Beihilfen, Unterstützungen und Ähnliches |
| 95 | Rücklagen |
| 96 | Sonstiges |
| 97 | Abwicklung der Vorjahre |
| 98 | Globalposten |
| 981 | Verstärkungsmittel für Personalausgaben |
| 988 | Globale Mehrausgaben/globale Mindereinnahmen |
| 989 | Globale Minderausgaben/globale Mehreinnahmen |
| 99 | Haushaltstechnische Verrechnungen |
V. Zuordnungsrichtlinie zum Funktionenplan (ZR-FPl)
| 0 | Allgemeine Dienste | ||||||||||||||||
| 01 | Politische Führung und zentrale Verwaltung | ||||||||||||||||
| 011 | Politische Führung | ||||||||||||||||
| Beauftragte in besonderen
Angelegenheiten z.B. |
|||||||||||||||||
| Landesbeauftragte für den Datenschutz | |||||||||||||||||
| Rechnungshöfe und Prüfungsämter als nachgeordnete Dienststellen der Rechnungshöfe | |||||||||||||||||
| Regierung und Ministerien | |||||||||||||||||
| Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen, die in der Regel bei Kapitel 01 veranschlagt sind, soweit sie nicht anderen Funktionen zuzuordnen sind, z. B. Gruppen 441 bis 443 der Oberfunktion 94. Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. In gleicher Weise ist bei den "Allgemeinen Bewilligungen" (in der Regel Kapitel 02) zu verfahren. | |||||||||||||||||
| Gemeinsame
Einrichtungen z.B. |
|||||||||||||||||
| Geschäftsstelle der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung sowie Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder | |||||||||||||||||
| Volksvertretungen z.B. |
|||||||||||||||||
| Landtag | |||||||||||||||||
| Fraktionen | |||||||||||||||||
| Ausgaben für Wahlen und Volksabstimmungen | |||||||||||||||||
| 012 | Innere Verwaltung | ||||||||||||||||
| z.B. | |||||||||||||||||
| Bezirksregierungen | |||||||||||||||||
| Landesämter, soweit sie nicht anderweitig zuzuordnen sind | |||||||||||||||||
| Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben sowie die entsprechenden Einnahmen | |||||||||||||||||
| Andere Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind gegebenenfalls der ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktion zuzuordnen. Anteilige Verwaltungsausgaben sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen, z. B. für den Statistischen Dienst (Funktion 014). | |||||||||||||||||
| Datenverarbeitungszentralen der inneren Verwaltung (vgl. auch Funktion 019) | |||||||||||||||||
| Zentrale Beschaffungsstellen | |||||||||||||||||
| Disziplinarangelegenheiten | |||||||||||||||||
| Fortbildungsmaßnahmen für Bedienstete, besondere Bildungseinrichtungen | |||||||||||||||||
| Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit sie gesondert veranschlagt sind (vgl. auch Funktion 062) | |||||||||||||||||
| 013 | Informationswesen | ||||||||||||||||
| Nachrichten und
Informationen für Zwecke der politischen Führung,
Öffentlichkeitsarbeit z.B. |
|||||||||||||||||
| Unterrichtung der Bevölkerung über wirtschaftspolitische Fragen, steuerliche Maßnahmen, Angelegenheiten der Gesundheitspolitik, Verkehrspolitik usw. durch Presse, Rundfunk, Fernsehen und sonstige Publikationsmittel | |||||||||||||||||
| (Fachinformationen und Fachveröffentlichungen sind der für den betreffenden Aufgabenbereich vorgesehenen Funktion zuzuordnen) | |||||||||||||||||
| 014 | Statistischer Dienst | ||||||||||||||||
| z.B. Statistisches Landesamt | |||||||||||||||||
| 015 | Zivildienst | ||||||||||||||||
| Zivildienst für
anerkannte Kriegsdienstverweigerer z.B. |
|||||||||||||||||
| Ausgaben für Dienstleistende | |||||||||||||||||
| Kostenbeiträge der Einrichtungen und Träger für die Dienstleistungen der Dienstpflichtigen | |||||||||||||||||
| 016 | Hochbauverwaltung | ||||||||||||||||
| soweit als besondere Behörden und Einrichtungen im Haushaltsplan veranschlagt (einschließlich nicht ausgliederbarer tiefbautechnischer Büros oder Abteilungen) | |||||||||||||||||
| Auftragsweise Durchführung von Bauaufgaben durch das Land | |||||||||||||||||
| 018 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, soweit nicht unter Funktionen 048, 058, 068, 118 und 138 | ||||||||||||||||
| Sämtliche Ausgaben und Einnahmen für Versorgung einschließlich Beihilfen, Fürsorgeleistungen und Unterstützungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger und deren Hinterbliebenen | |||||||||||||||||
| 019 | Sonstige Allgemeine Staatsaufgaben | ||||||||||||||||
| Durchführung des Gesetzes über die politischen Parteien (Wahlkampfkostenpauschale) | |||||||||||||||||
| Rechtsschutz, sonstige Hilfsmaßnahmen | |||||||||||||||||
| Rechenzentren | |||||||||||||||||
| (Datenverarbeitungsanlagen einzelner Verwaltungen bzw. Einrichtungen sind den entsprechenden Funktionen zuzuordnen) | |||||||||||||||||
| Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BnetzA) | |||||||||||||||||
| 02 | Auswärtige Angelegenheiten | ||||||||||||||||
| 021 | Auslandsvertretungen | ||||||||||||||||
| Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Vertretungen im Ausland | |||||||||||||||||
| 022 | Internationale Organisationen | ||||||||||||||||
| Beteiligungen an europäischen Organisationen und Einrichtungen der Vereinten Nationen | |||||||||||||||||
| Im Rahmen der internationalen Beziehungen vereinbarten Beitragsanteile zu den Verwaltungshaushalten oder Beiträge ähnlicher Art | |||||||||||||||||
| (Sonstige Zuschüsse, Förderbeiträge oder Mitgliedsbeiträge im engeren Sinne an internationale Organisationen sind entsprechend ihrer Funktion den übrigen Bereichen zuzuordnen.) | |||||||||||||||||
| 023 | Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung | ||||||||||||||||
| Beteiligungen, Beiträge und Zuschüsse an besondere Organisationen und Dienststellen | |||||||||||||||||
| Förderung von
Entwicklungsländern durch wirtschaftliche, finanzielle und sonstige
Hilfsmaßnahmen z.B. |
|||||||||||||||||
| Berufliche Aus- und Fortbildung von Angehörigen der Entwicklungsländer | |||||||||||||||||
| Bilaterale Technische Zusammenarbeit (TZ) | |||||||||||||||||
| Entwicklungs-, sozial- und gesellschaftspolitische Maßnahmen | |||||||||||||||||
| Sozialstrukturhilfe | |||||||||||||||||
| Bilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) | |||||||||||||||||
| Ernährungssicherungsprogramme in den Entwicklungsländern | |||||||||||||||||
| 024 | Auslandsschulwesen und kulturelle Angelegenheiten im Ausland | ||||||||||||||||
| Förderung deutscher Schulen im Ausland und internationaler Schulen | |||||||||||||||||
| Pflege kultureller
Beziehungen zum Ausland z.B. |
|||||||||||||||||
| Deutscher Akademischer Austauschdienst | |||||||||||||||||
| Institut für Auslandsbeziehungen | |||||||||||||||||
| Goethe-Institut | |||||||||||||||||
| 029 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Sonstige Aufgaben im Rahmen internationaler Beziehungen, z. B. Ausgaben für Kommissionen, Arbeitsdelegationen, Teilnahme an Tagungen im Ausland | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an
verschiedene Organisationen z.B. |
|||||||||||||||||
| Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit | |||||||||||||||||
| Deutsche Gesellschaft für Osteuropakunde | |||||||||||||||||
| Flüchtlingshilfeprogramme der Vereinten Nationen | |||||||||||||||||
| Humanitäre Hilfsmaßnahmen im Ausland | |||||||||||||||||
| 04 | Öffentliche Sicherheit und Ordnung | ||||||||||||||||
| 042 | Polizei | ||||||||||||||||
| Vollzugsorgane und -einrichtungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit | |||||||||||||||||
| 044 | Brandschutz | ||||||||||||||||
| Maßnahmen und Einrichtungen für den Brandschutz | |||||||||||||||||
| 045 | Katastrophenschutz | ||||||||||||||||
| Maßnahmen im Zusammenhang mit den Aufgaben des Zivil- und Katastrophenschutzes einschließlich des Verwaltungsaufwandes | |||||||||||||||||
| 048 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung | ||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||||||||||||||
| 049 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Sonstige Einrichtungen der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. |
|||||||||||||||||
| Landesamt für Verfassungsschutz | |||||||||||||||||
| Kampfmittelbeseitigung | |||||||||||||||||
| Rettungsdienste | |||||||||||||||||
| 05 | Rechtsschutz | ||||||||||||||||
| 051 | Verfassungsgerichte | ||||||||||||||||
| soweit gesondert veranschlagt | |||||||||||||||||
| 052 | Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften | ||||||||||||||||
| 053 | Verwaltungsgerichte | ||||||||||||||||
| 054 | Arbeits- und Sozialgerichte | ||||||||||||||||
| 055 | Finanzgerichte | ||||||||||||||||
| 056 | Justizvollzugsanstalten | ||||||||||||||||
| auch die Arbeitslosenversicherung der Inhaftierten | |||||||||||||||||
| 058 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich des Rechtsschutzes | ||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||||||||||||||
| 059 | Sonstige Rechtsschutzaufgaben | ||||||||||||||||
| Besondere Aufgaben der
Rechtspflege, z.B. |
|||||||||||||||||
| Überregionale Einrichtungen im Interesse von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung (Internationaler Seegerichtshof) | |||||||||||||||||
| Deutsches Patent- und Markenamt oder Europäische Patentorganisation | |||||||||||||||||
| Internationale Organisationen des Rechtswesens im Ausland (vgl. auch Funktion 022) | |||||||||||||||||
| Schiedsgerichte und sonstiges Schlichtungswesen | |||||||||||||||||
| 06 | Finanzverwaltung | ||||||||||||||||
| 061 | Steuer- und Zollverwaltung, Vermögensverwaltung | ||||||||||||||||
| Landesfinanzverwaltung | |||||||||||||||||
| Verwaltung des Allgemeinen Grundvermögens, soweit nicht von anderen Bereichen wahrgenommen | |||||||||||||||||
| Verwaltung des Allgemeinen Kapitalvermögens und Sondervermögens, soweit nicht in Einzelfällen von anderen Bereichen wahrgenommen | |||||||||||||||||
| 062 | Schuldenverwaltung und sonstige Finanzverwaltung | ||||||||||||||||
| Kassenverwaltungen, soweit als besondere Einrichtungen veranschlagt | |||||||||||||||||
| Schuldenverwaltung der Länder, soweit besonders veranschlagt | |||||||||||||||||
| Sonstige Angelegenheiten der Finanzverwaltung | |||||||||||||||||
| Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstellen, soweit Einrichtungen der Allgemeinen Finanzverwaltung (vgl. auch Funktion 012) | |||||||||||||||||
| Zentrale Datenstelle der Länderfinanzminister | |||||||||||||||||
| 068 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Finanzverwaltung | ||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||||||||||||||
| 1 | Bildungswesen, Wissenschaft, Forschung, kulturelle Angelegenheiten | ||||||||||||||||
| 11/12 | Allgemein bildende und berufliche Schulen | ||||||||||||||||
| Die Ausgaben für öffentliche Schulen, Privatschulen, Abendschulen und Einrichtungen des Fernunterrichts sind den jeweiligen Schularten zuzuordnen. Einbezogen werden dort Ausgaben für Personal, die Schulunterhaltung, Bau- und andere Investitionen, für schulartspezifische Modellversuche, für Lehr- und Lernmittel. | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Auslandsschulen, vgl. Funktion 024). | |||||||||||||||||
| 111 | Unterrichtsverwaltung | ||||||||||||||||
| z.B. | |||||||||||||||||
| Schulaufsicht | |||||||||||||||||
| Allgemeine Schulverwaltung | |||||||||||||||||
| Schulplanung | |||||||||||||||||
| Nicht wissenschaftliche Prüfungsämter | |||||||||||||||||
| Aufwendungen für Schul- und Elternbeiräte | |||||||||||||||||
| Schülervertretungen | |||||||||||||||||
| Einrichtungen für die Entwicklung von Lehrplänen, Ausbildungs- und Prüfungsordnungen | |||||||||||||||||
| 112 | Grundschulen | ||||||||||||||||
| Grundschulen, auch mit angegliedertem Schulkindergarten und/oder mit angegliederter Vorklasse | |||||||||||||||||
| 113 | Hauptschulen | ||||||||||||||||
| 114 | Kombinierte Grund- und Hauptschulen | ||||||||||||||||
| auch Grundschulen mit angeschlossener Orientierungsstufe | |||||||||||||||||
| 115 | Kombinierte Haupt- und Realschulen | ||||||||||||||||
| 116 | Realschulen | ||||||||||||||||
| 117 | Gymnasien, Kollegs | ||||||||||||||||
| 118 | Versorgung einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger im Bereich der Schulen | ||||||||||||||||
| Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 | |||||||||||||||||
| 119 | Gesamtschulen (integrierte und additive) | ||||||||||||||||
| auch Gesamtschulen mit angeschlossener Grundschule, mit und ohne angeschlossener gymnasialer Oberstufe | |||||||||||||||||
| 121 | Schulformunabhängige Orientierungsstufe | ||||||||||||||||
| nur selbständige Einrichtungen, die keiner anderen Schulart angeschlossen sind | |||||||||||||||||
| 123 | Freie Waldorfschulen | ||||||||||||||||
| 124 | Sonderschulen | ||||||||||||||||
| Sämtliche Sonderschulen des allgemein bildenden Bereichs, wie Sonderschulen für Seh-, Körper-, Geistig- und Lernbehinderte sowie für Hörgeschädigte und für Erziehungshilfe, auch Sonderschulen mit angegliederten schulvorbereitenden Einrichtungen | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Berufssonderschulen, vgl. Funktion 127; Ausgaben für den integrativen Unterricht von Behinderten an Grund-, Haupt- und anderen allgemein bildenden Schulen, vgl. Funktion 112 bis 123; Sonderkindergärten, vgl. Funktion 274) | |||||||||||||||||
| 127 | Berufliche Schulen | ||||||||||||||||
| Berufsschulen (einschließlich Berufsvorbereitungs- und Berufsgrundbildungsjahr) | |||||||||||||||||
| Berufsaufbau-, Berufsfachschulen | |||||||||||||||||
| Fachoberschulen | |||||||||||||||||
| Fachgymnasien | |||||||||||||||||
| Berufs- und technische Oberschulen | |||||||||||||||||
| Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen | |||||||||||||||||
| Fachschulen aller Art (Fachschulen für Wirtschaft, Sozialpädagogik, Technik, Landwirtschaft, Gestaltung, Bibliothekare usw., aber ohne Verwaltungsfachschulen) | |||||||||||||||||
| Schulen des Gesundheitswesens | |||||||||||||||||
| Berufliche Schulzentren (auch mit angegliederter gymnasialer Oberstufe) | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: verwaltungsinterne Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst, vgl. Oberfunktionen 01, 04) | |||||||||||||||||
| 129 | Sonstige schulische Aufgaben | ||||||||||||||||
| Nicht aufgliederbare
Maßnahmen für allgemein bildende und berufliche Schulen, z.B. |
|||||||||||||||||
| Schulartübergreifende Maßnahmen wie Förderung | |||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| Serviceeinrichtungen für Schulen wie | |||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| Lehramtsreferendare, soweit nicht Oberfunktion 11/12 | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Schülerwohnheime, Förderung von Schülerinnen und Schülern in Form von individuellen Zuschüssen für Schulbücher, Klassenfahrten u. a. Ausgaben der Bildungsförderung, vgl. Funktion 141) | |||||||||||||||||
| 13 | Hochschulen | ||||||||||||||||
| 131 | Universitäten | ||||||||||||||||
| Universitäten | |||||||||||||||||
| Technische Universitäten | |||||||||||||||||
| Gesamthochschulen | |||||||||||||||||
| Pädagogische und theologische Hochschulen | |||||||||||||||||
| Sonderforschungsbereiche der Universitäten | |||||||||||||||||
| Fernuniversitäten | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an private Universitäten | |||||||||||||||||
| 132 | Hochschulkliniken | ||||||||||||||||
| Hochschulkliniken | |||||||||||||||||
| Sonderforschungsbereiche an Hochschulkliniken | |||||||||||||||||
| 133 | Verwaltungsfachhochschulen | ||||||||||||||||
| 135 | Kunsthochschulen | ||||||||||||||||
| Musikhochschulen | |||||||||||||||||
| Hochschulen für bildende und darstellende Kunst | |||||||||||||||||
| Hochschulen für Film und Gestaltung | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an private Kunsthochschulen | |||||||||||||||||
| 136 | Fachhochschulen | ||||||||||||||||
| 137 | Deutsche Forschungsgemeinschaft | ||||||||||||||||
| Nur Zahlungen von Bund und Ländern an die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) als Grund- bzw. Sonderfinanzierungen (für die Finanzierung des Normal- und Schwerpunktverfahrens der Sonderforschungsbereiche und Forschergruppen, des Heisenberg-, Postdoktoranden-, Leibniz- und Gerhard-Hess-Programms, der Habilitationsförderung, der Innovations- und Graduiertenkollegs, der geisteswissenschaftlichen Zentren | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: mit DFG-Mitteln finanzierte Ausgaben der Universitäten, vgl. Funktion 131; der Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; der Kunsthochschulen, vgl. Funktion 135; der Fachhochschulen, vgl. Funktion 136) | |||||||||||||||||
| 138 | Versorgung
einschließlich Beihilfen für Versorgungsempfängerinnen und
Versorgungsempfänger im Bereich der Hochschulen Vgl. Erläuterungen zu Funktion 018 |
||||||||||||||||
| 139 | Sonstige Hochschulaufgaben | ||||||||||||||||
| z.B. Studienberatung |
|||||||||||||||||
| Zuschüsse an das Hochschul-Informations-System (HIS) | |||||||||||||||||
| Hochschulrektorenkonferenz | |||||||||||||||||
| Wissenschaftsrat | |||||||||||||||||
| Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen | |||||||||||||||||
| Wissenschaftliche Prüfungsämter | |||||||||||||||||
| Zentrale Forschungsmittel für Hochschulen | |||||||||||||||||
| 14 | Förderung von Schülerinnen und Schülern, Studentinnen und Studenten und dergleichen | ||||||||||||||||
| 141 | Fördermaßnahmen für Schülerinnen und Schüler | ||||||||||||||||
| Schülerinnen- und Schüler-BAföG | |||||||||||||||||
| Stipendien für Schülerinnen und Schüler | |||||||||||||||||
| Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (so genanntes Meister-BAföG) | |||||||||||||||||
| Individuelle Zuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern für Schulbücher, Klassenfahrten und dergleichen | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Schülerinnen- und Schülerbeförderung, vgl. Funktion 145) | |||||||||||||||||
| 142 | Fördermaßnahmen für Studierende | ||||||||||||||||
| BAföG für Studierende | |||||||||||||||||
| Mittel der Hochbegabtenförderung | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an Studentenwerke, soweit nicht Studentenwohnraumförderung | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an Stiftungen für die Hochbegabtenförderung | |||||||||||||||||
| Individuelle Zuschüsse für den Studierendenaustausch | |||||||||||||||||
| Landesamt für Ausbildungsförderung | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs, vgl. Funktion 143; Studentenwohnraumförderung, vgl. Funktion 146) | |||||||||||||||||
| 143 | Fördermaßnahmen für den wissenschaftlichen Nachwuchs | ||||||||||||||||
| Stipendien für Doktorandinnen, Doktoranden, Habilitandinnen und Habilitanden | |||||||||||||||||
| Stipendien für Aufbaustudiengänge | |||||||||||||||||
| Individuelle Zuschüsse für den Wissenschaftleraustausch | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an Stiftungen für die Doktoranden- und Habilitandenförderung | |||||||||||||||||
| 145 | Schülerinnen- und Schülerbeförderung | ||||||||||||||||
| Fahrtkostenzuschüsse an Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern | |||||||||||||||||
| Kosten für die Schülerinnen- und Schülerbeförderung (Zahlungen an Bus- oder andere Unternehmen des öffentlichen Nahverkehrs) | |||||||||||||||||
| 146 | Studentenwohnraumförderung | ||||||||||||||||
| Förderung der Errichtung und Unterhaltung von Wohnheimen und Wohnungen für Studierende | |||||||||||||||||
| Betrieb landeseigener Wohnheime | |||||||||||||||||
| 15 | Sonstiges Bildungswesen | ||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Jugendarbeit, Tageseinrichtungen für Kinder, vgl. Oberfunktionen 26 und 27) | |||||||||||||||||
| 151 | Förderung der Weiterbildung | ||||||||||||||||
| Förderung der Durchführung einzelner Weiterbildungsmaßnahmen wie Informatik-, Sprach-, Rhetorik-, Schweiß-, Elektronik-, Umweltkurse | |||||||||||||||||
| Spezielle Maßnahmen der Erwachsenen-, Frauen- und Seniorenbildung Weiterbildungsmaßnahmen für Landfrauen oder andere spezielle Zielgruppen | |||||||||||||||||
| Sprachkurse für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Förderung der Jugendarbeit, vgl. Funktion 261; Zuschüsse an Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Umschulungsmaßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktförderung, vgl. Funktion 252; institutionelle Zuschüsse für Bildungseinrichtungen, vgl. Funktionen 152 bis 156; Rehabilitationsmaßnahmen, vgl. Funktion 314) | |||||||||||||||||
| 152 | Volkshochschulen | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung
und Betrieb von eigenen Einrichtungen, Förderung von Einrichtungen
Dritter z.B. |
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| Heimvolkshochschulen | |||||||||||||||||
| Volkshochschulen | |||||||||||||||||
| 153 | Andere Einrichtungen der Weiterbildung | ||||||||||||||||
| Überbetriebliche Lehrwerkstätten | |||||||||||||||||
| Werkkunstschulen | |||||||||||||||||
| Weiterbildungsstätten | |||||||||||||||||
| Förderung von Ausbildungszentren der Handwerks-, Industrie- und Handelskammern | |||||||||||||||||
| Sprachschulen (nicht als berufsbildende Schulen anerkannt) | |||||||||||||||||
| Kulturpädagogische Einrichtungen | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Schulen, vgl. Oberfunktion 12; Musikschulen, vgl. Funktion 185; verwaltungsinterne Schulen des öffentlichen Dienstes, vgl. Oberfunktionen 01, 04; Jugendbildungsstätten, vgl. Funktion 271) | |||||||||||||||||
| 154 | Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von
Einrichtungen Dritter, z.B. |
|||||||||||||||||
| Studienseminare für die Ausbildung von Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärtern | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Hochschulen, vgl. Oberfunktion 13; Vergütungen der Referendarinnen und Referendare, vgl. Oberfunktion 11/12) | |||||||||||||||||
| 155 | Einrichtungen der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von
Einrichtungen Dritter, z.B. |
|||||||||||||||||
| Lehrerinnen- und Lehrerfortbildungsstätten | |||||||||||||||||
| Fahrt- und andere Kostenerstattungen an Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fortbildungsmaßnahmen | |||||||||||||||||
| 156 | Berufsakademien | ||||||||||||||||
| Berufsakademien, deren Abschluss einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist | |||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Berufs- und Fachakademien mit fachschulähnlichen Abschlüssen, vgl. Funktion 127) | |||||||||||||||||
| 16/17 | Wissenschaft, Forschung, Entwicklung außerhalb der Hochschulen | ||||||||||||||||
| 162 | Wissenschaftliche Bibliotheken, Archive, Fachinformationszentren | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164) | |||||||||||||||||
| 163 | Wissenschaftliche Museen | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern, vgl. Funktion 164) | |||||||||||||||||
| 164 | Gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern | ||||||||||||||||
| Institutionelle Förderung von Helmholtz-Zentren, Instituten der Max-Planck- und Fraunhofer-Gesellschaft, Instituten der Blauen Liste (darunter: Institute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried-Wilhelm-Leibniz), Akademien der Wissenschaften | |||||||||||||||||
| 165 | Andere Einrichtungen für Wissenschaft und Forschung | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von
Einrichtungen Dritter, z.B. |
|||||||||||||||||
| Bundes-, Landes- und kommunale Forschungsanstalten | |||||||||||||||||
| Außerhalb der Rahmenvereinbarung Forschungsförderung geförderte Forschungsinstitute | |||||||||||||||||
| Zuschüsse an die Institute der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen | |||||||||||||||||
| Landwirtschaftliche Lehr- und Versuchsanstalten | |||||||||||||||||
| Technologietransferstellen | |||||||||||||||||
| Innovationsberatungsstellen | |||||||||||||||||
| Geologische Landesämter | |||||||||||||||||
| Materialprüfämter | |||||||||||||||||
| 167 | Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Organisationen und zwischenstaatliche Forschungseinrichtungen | ||||||||||||||||
| Institutionelle Zuschüsse an internationale wissenschaftliche Einrichtungen wie CERN, EMBL | |||||||||||||||||
| 168 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur Weltraumerkundung und -nutzung (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
Einzelmaßnahmen
gemäß Kapitel 9 der NABS2):
|
|||||||||||||||||
| 169 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur industriellen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 7 der NABS: | |||||||||||||||||
Forschung zur
|
|||||||||||||||||
| FuE-Maßnahmen auf den Gebieten | |||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| Förderung des Technologietransfers sowie von Produkt- und Verfahrensinnovationen | |||||||||||||||||
| 171 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erzeugung, Verteilung und rationellen Nutzung der Energie (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 5 der NABS: | |||||||||||||||||
FuE zur
|
|||||||||||||||||
| 172 | Forschung und experimentelle Entwicklung zum Schutz und zur Förderung der menschlichen Gesundheit (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 4 der NABS: | |||||||||||||||||
FuE
|
|||||||||||||||||
| 173 | Forschung und experimentelle Entwicklung zum Umweltschutz (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 3 der NABS: | |||||||||||||||||
FuE
|
|||||||||||||||||
| 174 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur landwirtschaftlichen Produktivität und Technologie (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 6 der NABS: | |||||||||||||||||
FuE zur
|
|||||||||||||||||
| 175 | Forschung und experimentelle Entwicklung zu gesellschaftlichen Strukturen und Beziehungen (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 8 der NABS: | |||||||||||||||||
| FuE zur allgemein bildenden und beruflichen Aus- und Fortbildung | |||||||||||||||||
FuE
|
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| 176 | Forschung und experimentelle Entwicklung zu Infrastrukturmaßnahmen und Raumgesamtplanung (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 2 der NABS: | |||||||||||||||||
FuE
|
|||||||||||||||||
| 177 | Forschung und experimentelle Entwicklung zur Erkundung und Nutzung der irdischen Umwelt (Einzelmaßnahmen) | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 1 der NABS: | |||||||||||||||||
| Bergbau-, Erdöl- und Erdgasprospektion Erforschung | |||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| 178 | Nicht zielorientierte Forschung und sonstige Maßnahmen zur Förderung der Wissenschaft und zivilen Forschung | ||||||||||||||||
| Einzelmaßnahmen gemäß Kapitel 11/12 der NABS: | |||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| 18 | Kultureinrichtungen (einschließlich Kulturverwaltung) | ||||||||||||||||
| Einrichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Förderung einzelner Theateraufführungen, Musikfestivals, Lesungen usw., vgl. Funktionen 191 bis 193; Kultureinrichtungen im Ausland, vgl. Funktion 024) | |||||||||||||||||
| 181 | Theater | ||||||||||||||||
| Theater, Opernhäuser | |||||||||||||||||
| 182 | Einrichtungen der Musikpflege | ||||||||||||||||
| Berufsorchester (soweit nicht Teil eines Theaters) | |||||||||||||||||
| Chöre | |||||||||||||||||
| Musikhallen | |||||||||||||||||
| 183 | Museen, Sammlungen, Ausstellungen | ||||||||||||||||
| Museen | |||||||||||||||||
| Sammlungen | |||||||||||||||||
| Permanente Kunstausstellungen | |||||||||||||||||
| Heimat-, Literatur- und Musikarchive | |||||||||||||||||
| 184 | Zoologische und botanische Gärten | ||||||||||||||||
| Tierparks | |||||||||||||||||
| Aquarien | |||||||||||||||||
| Botanische Gärten | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Landschaftsparks, vgl. Funktion 321) | |||||||||||||||||
| 185 | Musikschulen | ||||||||||||||||
| Jugendmusikschulen | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: berufsbildende Schulen, vgl. Funktion 127) | |||||||||||||||||
| 186 | Nicht wissenschaftliche Bibliotheken | ||||||||||||||||
| Büchereien | |||||||||||||||||
| Lesehallen | |||||||||||||||||
| Jugend- und Wanderbüchereien | |||||||||||||||||
| Einrichtungen des Bibliothekswesens | |||||||||||||||||
| Musikbibliotheken | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: wissenschaftliche Bibliotheken, wissenschaftliche Archive, vgl. Funktion 162; Medienstellen der Schulen, vgl. Funktion 129) | |||||||||||||||||
| 187 | Sonstige Kultureinrichtungen | ||||||||||||||||
| Kommunale Kinos | |||||||||||||||||
| Kulturzentren | |||||||||||||||||
| Sternwarten (soweit nicht Forschungseinrichtungen) | |||||||||||||||||
| Einrichtungen des Filmwesens | |||||||||||||||||
| Einrichtungen der Heimatpflege | |||||||||||||||||
| Institutionelle Förderung von Zirkussen | |||||||||||||||||
| Institutionelle Förderung von Gesellschaften zur Pflege und Verbreitung des Werkes von Literaten | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Dorf- und Gemeinschaftshäuser sowie Stadt- und Mehrzweckhallen, vgl. Funktion 439; Sporthallen, vgl. Funktion 323; Sammlungen und Archive, vgl. Funktionen 162 bis 183; Kunstschulen und ähnliche kulturpädagogische Einrichtungen, vgl. Funktion 153; institutionelle Förderung von Gesellschaften, deren primäre Aufgabe es ist, spezielle Kultureinrichtungen wie Theater, Museen oder Archive zu betreiben, vgl. Funktionen 181 bis 186) | |||||||||||||||||
| 188 | Verwaltung für kulturelle Angelegenheiten | ||||||||||||||||
| Landesamt für Denkmalpflege | |||||||||||||||||
| Verwaltung der Schlösser und Gärten des Landes | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Einrichtungen des Bibliothekswesens, vgl. Funktion 186; Naturschutzverwaltung, vgl. Funktion 331; Landesdenkmalämter und Verwaltungsstellen der Schlösser des Landes, wenn der Schwerpunkt bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung der Schlösser und Denkmale liegt, vgl. Funktion 195) | |||||||||||||||||
| 19 | Kulturförderung, Denkmalschutz, Kirchliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Kulturelle Angelegenheiten im Ausland, vgl. Funktion 024) | |||||||||||||||||
| 191 | Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege | ||||||||||||||||
Förderung von
|
|||||||||||||||||
| Kulturpreise für Theater und Musik | |||||||||||||||||
| Durchführung gesondert veranschlagter Einzelmaßnahmen im Bereich Theater und Musikpflege | |||||||||||||||||
| 192 | Einzelmaßnahmen im Bereich Museen und Ausstellungen | ||||||||||||||||
| Förderung einzelner Ausstellungen | |||||||||||||||||
| Förderung der bildenden Künste | |||||||||||||||||
| Arbeitsstipendien und Kunstpreise für bildende Künstlerinnen und Künstler | |||||||||||||||||
| Durchführung gesondert veranschlagter Einzelausstellungen | |||||||||||||||||
| 193 | Andere Einzelmaßnahmen der Kulturpflege | ||||||||||||||||
| Filmförderung (Kino- und Fernsehfilm) | |||||||||||||||||
| Förderung von Filmfestivals, Heimat-, Brauchtumsfesten und der Literatur | |||||||||||||||||
| Literatur- und allgemeine Kunstpreise | |||||||||||||||||
| Arbeitsstipendien für Schriftstellerinnen und Schriftsteller | |||||||||||||||||
| Durchführung gesondert veranschlagter Filmfestivals | |||||||||||||||||
| Heimat- und Brauchtumsfeste | |||||||||||||||||
| 195 | Denkmalschutz und -pflege | ||||||||||||||||
Einrichtungen:
|
|||||||||||||||||
| Zuschüsse für die Erhaltung, die Restaurierung und den Wiederaufbau von Bau-, Boden- und Kunstdenkmalen | |||||||||||||||||
| (nicht einzubeziehen: Schlösser, die als Gebäude für andere Einrichtungen dienen z. B. Forschungsinstitut, vgl. Funktionen 162 bis 165; Weiterbildungsstätte, vgl. Oberfunktion 15) | |||||||||||||||||
| 199 | Kirchliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||
| Zuschüsse an Religionsgemeinschaften | |||||||||||||||||
| Förderung von Einzelmaßnahmen für religiöse Zwecke | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Zuschüsse an Religionsgemeinschaften für die Errichtung und Unterhaltung von Schulen, vgl. Funktionen 112 bis 127; für Sozialeinrichtungen, vgl. Oberfunktionen 23/24; für Gesundheitseinrichtungen, vgl. Oberfunktion 31) | |||||||||||||||||
| 2 | Soziale Sicherung, soziale Kriegsfolgeaufgaben, Wiedergutmachung | ||||||||||||||||
| 21 | Verwaltung | ||||||||||||||||
| Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und gegebenenfalls Bauten und Beschaffungen | |||||||||||||||||
| Hierzu gehört auch die Erstattung von Verwaltungskosten. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | |||||||||||||||||
| 211 | Versicherungsbehörden | ||||||||||||||||
| Hierzu gehören auch Aufsichts- und Prüfungsämter für Sozialversicherung. | |||||||||||||||||
| 212 | Sozialamt, Sozialhilfeverband, Landeswohlfahrtsverband | ||||||||||||||||
| 213 | Jugendämter | ||||||||||||||||
| 214 | Versorgungsämter | ||||||||||||||||
| 215 | Lastenausgleichsverwaltung | ||||||||||||||||
| 216 | Wiedergutmachungsbehörden | ||||||||||||||||
| 219 | Sonstige Behörden | ||||||||||||||||
| 22 | Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung | ||||||||||||||||
| 223 | Unfallversicherung | ||||||||||||||||
| Aufwand der Länder als Träger der Unfallversicherung nach der Reichsversicherungsordnung | |||||||||||||||||
| Fremdrenten in der Unfallversicherung | |||||||||||||||||
Zuschüsse an
|
|||||||||||||||||
| 224 | Krankenversicherung | ||||||||||||||||
| Leistungen und Erstattungen an die Träger der Krankenversicherung (ohne knappschaftliche Krankenversicherung) | |||||||||||||||||
| 227 | Pflegeversicherung | ||||||||||||||||
| Leistungen und Erstattungen an die Träger der Pflegeversicherung | |||||||||||||||||
| 229 | Sonstige Sozialversicherungen | ||||||||||||||||
| z.B.
Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes |
|||||||||||||||||
| 23 | Familien- und Sozialhilfe, Förderung der Wohlfahrtspflege und Ähnliches | ||||||||||||||||
| 231 | Kindergeld | ||||||||||||||||
| 232 | Elterngeld, Erziehungsgeld und Mutterschutz | ||||||||||||||||
| 233 | Wohngeld | ||||||||||||||||
| 234 | Leistungen nach dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz | ||||||||||||||||
| Leistungen der Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (SGB XII) | |||||||||||||||||
| Ausgaben, die den Trägern der Sozialhilfe durch Zuschüsse an Träger der freien Wohlfahrtspflege entstehen, wenn diese Mittel zur Durchführung von individuellen Hilfeleistungen bestimmt sind | |||||||||||||||||
| Sämtliche Einnahmen im Zusammenhang mit der Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Zuwendungen nach dem SGB XII an Dritte zur institutionellen oder pauschalen Förderung, vgl. Funktion 236) | |||||||||||||||||
| Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) | |||||||||||||||||
| Auch die Einnahmen in Form von Kostenbeiträgen, Erstattungen von Sozialleistungsträgern und Leistungen Unterhaltspflichtiger | |||||||||||||||||
| 235 | Soziale Einrichtungen | ||||||||||||||||
| Errichtung, Unterhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen sowie Förderung von Einrichtungen Dritter, | |||||||||||||||||
| z. B. | |||||||||||||||||
| Einrichtungen für Behinderte, für Wohnungslose | |||||||||||||||||
| Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Bürgerkriegsflüchtlinge | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Einrichtungen der Jugendhilfe, vgl. Oberfunktion 27; Einrichtungen der Kriegsopferversorgung, vgl. Funktion 242) | |||||||||||||||||
| 236 | Förderung der Wohlfahrtspflege | ||||||||||||||||
| Zahlungen an andere Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Zuschüsse für personenbezogene Einzelmaßnahmen, vgl. Funktion 234) | |||||||||||||||||
| 237 | Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz | ||||||||||||||||
| 24 | Soziale Leistungen für Folgen von Krieg und politischen Ereignissen | ||||||||||||||||
| 242 | Einrichtungen der Kriegsopferversorgung | ||||||||||||||||
| 243 | Lastenausgleich | ||||||||||||||||
| 244 | Wiedergutmachung | ||||||||||||||||
| Entschädigungsleistungen für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz und den landesrechtlichen Vorschriften | |||||||||||||||||
| Sonstige
Wiedergutmachungsleistungen, z.B. |
|||||||||||||||||
| Sicherung und Betreuung der Friedhöfe ehemaliger jüdischer Gemeinden | |||||||||||||||||
| Stiftung "Hilfswerk 20. Juni 1944" | |||||||||||||||||
| 246 | Vertriebene und Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler | ||||||||||||||||
| Aufnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern | |||||||||||||||||
| Maßnahmen zur Förderung der Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern und Vertriebenen | |||||||||||||||||
| Leistungen für
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler und Vertriebene
außerhalb der Sozialhilfe, z.B. |
|||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Kulturausgaben, vgl. Oberfunktionen 18 und 19; Sprachkurse, vgl. Funktion 151) | |||||||||||||||||
| 247 | Kriegsopferfürsorge | ||||||||||||||||
| Ausgaben für die Kriegsopferfürsorge | |||||||||||||||||
| Leistungen an Beschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz, ihnen gleichgestellte Personen sowie an Angehörige von Kriegsgefangenen | |||||||||||||||||
| 249 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Andere Aufgaben im
Zusammenhang mit Folgen von Krieg und politischen Ereignissen, z.B. |
|||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| Leistungen aufgrund des
Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, z.B. |
|||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| Leistungen aufgrund des Reparationsschädengesetzes | |||||||||||||||||
| Stiftung für ehemalige politische Häftlinge | |||||||||||||||||
| Heimkehrerstiftung | |||||||||||||||||
| Unterstützung für deutsche Minderheiten in Ostmittel-, Ost- und Südosteuropa einschließlich nichteuropäischer Nachfolgestaaten der UdSSR | |||||||||||||||||
| 25 | Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz | ||||||||||||||||
| 251 | Grundsicherung für Arbeit Suchende | ||||||||||||||||
| 252 | Hilfe für Berufsausbildung, Fortbildung und Umschulung | ||||||||||||||||
| Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, und zwar Hilfen, die der sozialen Sicherung dienen | |||||||||||||||||
| Arbeits- und Berufsförderung von Jugendlichen | |||||||||||||||||
| Europäischer Sozialfonds | |||||||||||||||||
| Förderung überregionaler Einrichtungen oder von Modelleinrichtungen | |||||||||||||||||
| Verbesserung der
Beschäftigungssituation, z.B. durch |
|||||||||||||||||
|
|||||||||||||||||
| (nicht enthalten: berufsvorbereitende Maßnahmen, d.h. Förderung der individuellen Aus- und Fortbildung in einem Beruf, vgl. Funktion 151) | |||||||||||||||||
| 253 | Sonstige Anpassungsmaßnahmen und produktive Arbeitsförderung | ||||||||||||||||
| z.
B. Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und andere arbeitsmarktpolitische Maßnahmen |
|||||||||||||||||
| 254 | Arbeitsschutz | ||||||||||||||||
| Durchführung der Arbeitsschutzvorschriften, personalärztlicher Dienst | |||||||||||||||||
| Einrichtungen des Arbeitsschutzes und der Gewerbeaufsicht | |||||||||||||||||
| 26 | Jugendhilfe nach SGB VIII | ||||||||||||||||
| 261 | Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit | ||||||||||||||||
| Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Zuwendungen für Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiterfortbildung anderer Träger in diesem Bereich und einschließlich internationaler Zahlungsverpflichtungen (u.a. Jugendwerke) | |||||||||||||||||
| 262 | Jugendsozialarbeit und erzieherischer Kinder- und Jugendschutz | ||||||||||||||||
| Leistungen gemäß den §§ 13 bis 15 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern einschließlich Leistungen des Bundes für Integrationsmaßnahmen | |||||||||||||||||
| 263 | Förderung der Erziehung in der Familie | ||||||||||||||||
| Leistungen gemäß §§ 16 bis 21 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||||||||||||||
| 264 | Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege | ||||||||||||||||
| Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||||||||||||||
| 265 | Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen | ||||||||||||||||
| Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||||||||||||||
| 266 | Andere Aufgaben der Jugendhilfe | ||||||||||||||||
| Leistungen gemäß den §§ 44 ff. SGB VIII von öffentlichen und anderen Trägern | |||||||||||||||||
| 27 | Einrichtungen der Jugendhilfe | ||||||||||||||||
| 271 | Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit | ||||||||||||||||
| Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 11 und 12 ggf. i.V.m. den §§ 82 und 83 SGB VIII | |||||||||||||||||
| 272 | Einrichtungen der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes | ||||||||||||||||
| Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 13 bis 15 SGB VIII | |||||||||||||||||
| 273 | Einrichtungen der Familienförderung | ||||||||||||||||
| Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 16 bis 21 SGB VIII | |||||||||||||||||
| 274 | Tageseinrichtungen für Kinder | ||||||||||||||||
| Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 22 bis 26 SGB VIII | |||||||||||||||||
| 275 | Einrichtungen für Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen | ||||||||||||||||
| Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß den §§ 27 bis 42 SGB VIII | |||||||||||||||||
| 276 | Einrichtungen für andere Aufgaben der Jugendhilfe | ||||||||||||||||
| Errichtung, Erhaltung und Betrieb von eigenen Einrichtungen | |||||||||||||||||
| Förderung von Einrichtungen Dritter im Bereich der Leistungen gemäß §§ 44 ff. SGB VIII einschließlich Kriseneinrichtungen und sozialpädagogischer Fortbildungsstätten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter öffentlicher und anderer Träger der Jugendhilfe | |||||||||||||||||
| 28 | Förderung der Vermögensbildung | ||||||||||||||||
| 29 | Sonstige soziale Angelegenheiten | ||||||||||||||||
| z.B. Familienpolitische Programme |
|||||||||||||||||
| Schuldnerberatung | |||||||||||||||||
| Leistungen an Opfer von Gewalttaten | |||||||||||||||||
SGB IX
|
|||||||||||||||||
| Hilfsmaßnahmen bei Naturkatastrophen | |||||||||||||||||
| 3 | Gesundheit, Umwelt, Sport und Erholung | ||||||||||||||||
| 31 | Einrichtungen und Maßnahmen des Gesundheitswesens | ||||||||||||||||
| 311 | Gesundheitsbehörden | ||||||||||||||||
| 312 | Krankenhäuser und Heilstätten | ||||||||||||||||
| Krankenhausfinanzierung, Förderung einzelner Einrichtungen der Krankenversorgung | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Hochschulkliniken, vgl. Funktion 132; Versorgungskrankenhäuser, vgl. Funktion 242; Gefängniskrankenhäuser, vgl. Funktion 056) | |||||||||||||||||
| 314 | Maßnahmen des Gesundheitswesens | ||||||||||||||||
| Allgemeine Maßnahmen,
Gesundheits- und Verbraucherschutz (einschließlich Überwachung),
Gesundheitseinrichtungen z.B. |
|||||||||||||||||
| Arznei- und Lebensmittelkontrolle | |||||||||||||||||
| 319 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| z.B. Deutsches Müttergenesungswerk |
|||||||||||||||||
| Kongresse | |||||||||||||||||
| 32 | Sport und Erholung | ||||||||||||||||
| 321 | Park- und Gartenanlagen | ||||||||||||||||
| z.B. Landesgartenschau |
|||||||||||||||||
| 322 | Badeanstalten | ||||||||||||||||
| 323 | Sportstätten | ||||||||||||||||
| Sportanlagen und
-einrichtungen, z.B.
|
|||||||||||||||||
| 324 | Förderung des Sports | ||||||||||||||||
| Allgemeine Förderung
des Sports, z.B. |
|||||||||||||||||
| Zuwendungen an Sportverbände und -vereine | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Förderung des Schulsports, vgl. Funktion 129) | |||||||||||||||||
| 329 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Übrige Aufgaben auf den
Gebieten des Sports und der Erholung, z.B.
|
|||||||||||||||||
| 33 | Umwelt- und Naturschutz | ||||||||||||||||
| 331 | Umwelt- und Naturschutzbehörden | ||||||||||||||||
| Umweltamt, z.B. |
|||||||||||||||||
| Landesanstalt für Immissionsschutz | |||||||||||||||||
| 332 | Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes | ||||||||||||||||
Ausgaben für
|
|||||||||||||||||
| Förderung von Vereinen (institutionell) sowie von Projekten von Vereinen und Verbänden | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Ausgaben für Forschung und Entwicklung, vgl. Funktionen 173 und 177; Fachinformationszentren, vgl. Funktion 162) | |||||||||||||||||
| 34 | Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | ||||||||||||||||
| 341 | Behörden für Reaktorsicherheit und Strahlenschutz | ||||||||||||||||
| 342 | Maßnahmen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes | ||||||||||||||||
Ausgaben für
|
|||||||||||||||||
| 4 | Wohnungswesen, Städtebau, Raumordnung und kommunale Gemeinschaftsdienste | ||||||||||||||||
| 41 | Wohnungswesen | ||||||||||||||||
| 411 | Förderung des Wohnungsbaues | ||||||||||||||||
| Ausgleichszahlungen nach dem Gesetz über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen (sog. Fehlbelegungsabgabe) | |||||||||||||||||
| Darlehen, Zuweisungen und
Zuschüsse für z.B.
|
|||||||||||||||||
| Rückflüsse aus Darlehen | |||||||||||||||||
| 419 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Sonstige Angelegenheiten des
Wohnungswesens z.B.
|
|||||||||||||||||
| 42 | Raumordnung, Landesplanung, Vermessungswesen | ||||||||||||||||
| 421 | Kataster- und Vermessungsverwaltung | ||||||||||||||||
| 422 | Raumordnung und Landesplanung | ||||||||||||||||
| Aufgaben der Landesplanung
und -entwicklung, Raumplanung und -ordnung, z.B.
|
|||||||||||||||||
| 43 | Kommunale Gemeinschaftsdienste | ||||||||||||||||
| Staatliche Förderung kommunaler Einrichtungen, soweit nicht anderen Bereichen zugeordnet (vgl. Funktionen 321 und 322) | |||||||||||||||||
| 431 | Straßenbeleuchtung | ||||||||||||||||
| 432 | Ortsentwässerung | ||||||||||||||||
| 433 | Müllbeseitigung und -verwertung | ||||||||||||||||
| 434 | Straßenreinigung | ||||||||||||||||
| 439 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| 44 | Städtebauförderung | ||||||||||||||||
| Förderung
städtebaulicher Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen in
Städten und Dörfern nach dem Baugesetzbuch, z.B. |
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Finanzhilfen oder Ausgaben
für
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| 5 | Ernährung, Landwirtschaft und Forsten | ||||||||||||||||
| 51 | Verwaltung (ohne Betriebsverwaltung) | ||||||||||||||||
| Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden, Ämter und sonstigen Verwaltungsstellen und ggf. Bauten und Beschaffungen. Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | |||||||||||||||||
| 511 | Ernährung und Landwirtschaft | ||||||||||||||||
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z.B. Agrarstrukturverwaltung, Verwaltung für Agrarordnung |
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| 512 | Forsten | ||||||||||||||||
| Forstverwaltung, soweit nicht Teil des Forstbetriebs (siehe Funktion 812) | |||||||||||||||||
| 52 | Verbesserung der Agrarstruktur | ||||||||||||||||
| Wasserwirtschaftliche und kulturbautechnische Maßnahmen sowie Küstenschutzmaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" sind der Funktion 623 bzw. der Funktion 625 zugeordnet. | |||||||||||||||||
| 521 | Verbesserung der Agrarstruktur (Gemeinschaftsaufgabe) | ||||||||||||||||
| Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" | |||||||||||||||||
| 528 | EU-Ausrichtungsfonds | ||||||||||||||||
| 529 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| 53 | Einkommenstabilisierende Maßnahmen | ||||||||||||||||
| 531 | EU-Garantiefonds | ||||||||||||||||
| 532 | Marktordnungen (einschließlich EU) | ||||||||||||||||
| Nationale Maßnahmen zur Marktstützung | |||||||||||||||||
| EU-Marktordnungsmaßnahmen | |||||||||||||||||
| 533 | Gasölverbilligung | ||||||||||||||||
| 539 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| z.B. Absatzförderung |
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| Verbraucherberatung | |||||||||||||||||
| Beseitigung außergewöhnlicher Notstände in der Landwirtschaft | |||||||||||||||||
| Beteiligung an Messen, Ausstellungen und Lehrschauen im In- und Ausland | |||||||||||||||||
| 54 | Sonstige Bereiche | ||||||||||||||||
| 541 | Versuchsgüter und -felder | ||||||||||||||||
| Ausgaben und Einnahmen für Versuchsgüter, Versuchsfelder und ähnliche Einrichtungen | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten, soweit mit Schulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen verbunden, vgl. Hauptfunktion 1) | |||||||||||||||||
| 542 | Fischerei | ||||||||||||||||
| z.B.
Fischereischutzboote |
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| Förderung der Fischerei | |||||||||||||||||
| 549 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| z.B. Beiträge und Zuschüsse an Verbände, Vereine und Einrichtungen im In- und Ausland |
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| Bekämpfung der pflanzlichen und tierischen Schädlinge | |||||||||||||||||
| Pflanzliche Erzeugung | |||||||||||||||||
| Tiergesundheit und Tierschutz | |||||||||||||||||
| Tierzucht und Tierhaltung | |||||||||||||||||
| 6 | Energie- und Wasserwirtschaft, Gewerbe, Dienstleistungen | ||||||||||||||||
| 61 | Verwaltung | ||||||||||||||||
| z.B. Bergverwaltung |
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| Wasserwirtschaftsverwaltung | |||||||||||||||||
| 62 | Energie- und Wasserwirtschaft, Kulturbau | ||||||||||||||||
| 621 | Kernenergie | ||||||||||||||||
| z.B. Stilllegung und Rückbau kerntechnischer Versuchs- und Demonstrationsanlagen |
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| Beiträge an die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO), Wien | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Ausgaben für die Endlagerung, vgl. Funktion 342) | |||||||||||||||||
| 622 | Erneuerbare Energieformen | ||||||||||||||||
| Demonstrationsvorhaben zur rationellen Energiegewinnung und -verwendung und zur Nutzung der erneuerbaren Energien | |||||||||||||||||
| 623 | Wasserwirtschaft und Kulturbau | ||||||||||||||||
| Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" | |||||||||||||||||
| Sonstige Maßnahmen | |||||||||||||||||
| 624 | Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken | ||||||||||||||||
| 625 | Küstenschutz | ||||||||||||||||
| Maßnahmen im Bereich der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" | |||||||||||||||||
| Sonstige Maßnahmen | |||||||||||||||||
| 626 | Erdölversorgung | ||||||||||||||||
| 627 | Sonstige Energieversorgung | ||||||||||||||||
| Förderung der
Gaswirtschaft und sonstigen Energiegewinnung z.B.
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| Bau von Kohleheizkraftwerken | |||||||||||||||||
| Fernwärmeversorgung | |||||||||||||||||
| Kohleveredelungsanlagen | |||||||||||||||||
| Steinkohlenbevorratung zur Verbesserung der Energieversorgung in Krisenzeiten | |||||||||||||||||
| 629 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Sonstige Maßnahmen der
Energie- und Wasserwirtschaft sowie des Kulturbaues z.B.
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| 63 | Bergbau, verarbeitendes Gewerbe und Baugewerbe | ||||||||||||||||
| 631 | Kohlenbergbau | ||||||||||||||||
| 632 | Sonstiger Bergbau | ||||||||||||||||
| 634 | Verarbeitende Industrie | ||||||||||||||||
| z.B. Hilfen für die Werft- und Stahlindustrie |
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| 635 | Handwerk und Kleingewerbe | ||||||||||||||||
| Förderung von
Einrichtungen und Maßnahmen des Handwerks und des Kleingewerbes z.B.
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| 638 | Baugewerbe | ||||||||||||||||
| 639 | Sonstiges verarbeitendes Gewerbe | ||||||||||||||||
| Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des verarbeitenden Gewerbes | |||||||||||||||||
| 64 | Handel | ||||||||||||||||
| 641 | Handel (allgemein) | ||||||||||||||||
| Auf- und Ausbau von Betriebsberatungsstellen (Unternehmens- und Existenzgründungsberatungen) | |||||||||||||||||
| Erfahrungsaustausch im Handel | |||||||||||||||||
| Mittelstandsförderung zur Leistungssteigerung im Handel | |||||||||||||||||
| Zwischenbetriebliche Vergleiche | |||||||||||||||||
| 642 | Exportförderung, Auslandsmessen | ||||||||||||||||
| Beteiligung an exportorientierten Messen, Weltausstellungen usw. | |||||||||||||||||
| Pflege der
Wirtschaftsbeziehungen zum Ausland z.B.
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| 643 | Märkte und Inlandsmessen | ||||||||||||||||
| Beteiligungen und Zuschüsse an Messen und Ausstellungen im Inland | |||||||||||||||||
| Förderung der Auslandswerbung für deutsche Messen und Ausstellungen und Ähnliches. | |||||||||||||||||
| (nicht enthalten: Einrichtungen des kommunalen Marktwesens, vgl. Funktion 439) | |||||||||||||||||
| 649 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| z.B. Nicht aufgeteilte Fördermaßnahmen des Handels |
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| Verbraucherberatungen und -vertretungen | |||||||||||||||||
| 65 | Fremdenverkehr | ||||||||||||||||
| z.B. Förderung der Fremdenverkehrsverbände Förderung des Hotel-, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbes |
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| 66 | Geld- und Versicherungswesen | ||||||||||||||||
| 68 | Sonstige Bereiche | ||||||||||||||||
| z.B. | |||||||||||||||||
| Beiträge an internationale Organisationen mit Sitz im Ausland | |||||||||||||||||
| Förderung des Normenwesens und der Gütekennzeichnung | |||||||||||||||||
| Inanspruchnahme aus Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen | |||||||||||||||||
| Nicht aufgeteilte Maßnahmen der allgemeinen Wirtschaftsförderung | |||||||||||||||||
| 69 | Regionale Fördermaßnahmen | ||||||||||||||||
| Globale oder überregionale Förderungsprogramme der Länder | |||||||||||||||||
| Einzeln veranschlagte bzw. objektbezogene Maßnahmen sind bei den entsprechenden Funktionen nachzuweisen | |||||||||||||||||
| 691 | Betriebliche Investitionen | ||||||||||||||||
| Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft durch Förderung der Rationalisierung, Modernisierung, Umstellung, Erweiterung und Ansiedlung gewerblicher Betriebe | |||||||||||||||||
z.B.
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| 692 | Verbesserung der Infrastruktur | ||||||||||||||||
| Regionale Hilfsmaßnahmen zur Steigerung der Wirtschaftskraft | |||||||||||||||||
| Strukturförderungsprogramme | |||||||||||||||||
| 699 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| 7 | Verkehrs- und Nachrichtenwesen | ||||||||||||||||
| 71 | Verwaltung | ||||||||||||||||
| Personal- und sächliche Verwaltungsausgaben der Behörden und Ämter und ggf. Bauten und Beschaffungen | |||||||||||||||||
| Andere bei den Verwaltungsstellen veranschlagte Einnahmen und Ausgaben für laufende Zwecke usw. sind den ihrer Zweckbestimmung entsprechenden Funktionen zuzuordnen. | |||||||||||||||||
| 711 | Straßen- und Brückenbau | ||||||||||||||||
| Straßenbauverwaltung, Straßenverwaltung | |||||||||||||||||
| 712 | Wasserstraßen und Häfen | ||||||||||||||||
| Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen der Länder | |||||||||||||||||
| 719 | Sonstiges | ||||||||||||||||
| Sonstige Verwaltungsbehörden | |||||||||||||||||
| 72 | Straßen | ||||||||||||||||
| 721 | Bundesautobahnen | ||||||||||||||||
| 722 | Bundesstraßen | ||||||||||||||||
| auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen | |||||||||||||||||
| 723 | Landesstraßen | ||||||||||||||||
| auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen | |||||||||||||||||
| 724 | Kreisstraßen | ||||||||||||||||
| auch Maßnahmen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse an Kreuzungen | |||||||||||||||||
| 725 | Gemeindestraßen | ||||||||||||||||