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Bewertung
der Qualitätskriterien (Scoring-Modell) der Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Modellprojekten im
Bereich der betrieblichen Ausbildung
Erl. d. MW v. 12.4.2011 -
13-32311/0050 (Nds.MBl. Nr.16/2011 S.294) - VORIS 82300 -
Bezug: Erl.
v. 12.4.2011 (Nds.MBl. S.291) - VORIS 82300 -
1. Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Scoring-Modells. Dabei werden die einzelnen Qualitätskriterien nach Nummer 4.3 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Modellprojekten im Bereich der betrieblichen Ausbildung wie folgt bewertet:
| Nr. | Qualitätskriterium | maximale Punktzahl |
| 1 | Fachliche und administrative Kompetenz des Antragstellers und ggf. seiner Kooperationspartner zur Durchführung des Projekts | 20 |
| 2 | Ausrichtung des Projekts am Bedarf der regionalen Wirtschaft und der zukünftig am Arbeitsmarkt benötigten Fachkräfte | 40 |
| 3 | Integriertes und schlüssiges Gesamtkonzept des Projekts mit Benennung der angestrebten Zielgruppe sowie eine Beschreibung der Ziele, Inhalte und Methoden und des zeitlichen und inhaltlichen Ablaufs | 40 |
| 4 | Einbindung regionaler Ausbildungsakteure | 25 |
| 5 | Innovationsgehalt des Projekts und Übertragbarkeit in andere Regionen | 15 |
| 6 | Berücksichtigung aller Querschnittsziele | |
| - Demografischer Wandel | 15 | |
| - Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung | 15 | |
| - Nachhaltigkeit | 15 | |
| 7 | Effizienz des Mitteleinsatzes | 15 |
| Gesamt | 200 | |
Gefördert werden können nur Projekte, die mindestens 151 Gesamtpunkte und bei jedem Einzelkriterium mindestens die Hälfte der jeweiligen Punktzahl erreichen.
II. Dieser Erl. tritt mit Wirkung vom 11. 4. 2011 in Kraft und mit Ablauf des 31. 12. 2015 außer Kraft.
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An die
Investitions- und
Förderbank Niedersachsen (NBank)
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