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Niedersächsischer
Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren
Veröffentlicht
durch MK am 3.6.2008 an die Presse
Der von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann initiierte runde Tisch zum Abitur nach 12 Schuljahren hat gestern im Rahmen seiner zweiten Sitzung wichtige Schritte für den Erfolg des achtjährigen Gymnasiums in Niedersachsen diskutiert. Diese sind im Niedersächsischen Aktionsplan zum Abitur nach 12 Schuljahren zusammengefasst:
Die Schülerpflichtstunden in den Schuljahrgängen 5 bis 9 werden ab dem 1. August 2008 aufsteigend in der Weise neu verteilt, dass in diesen Schuljahrgängen die wöchentliche Schülerpflichtstundenzahl 32 Stunden nicht überschreitet und somit im Rahmen einer 5Tage-Woche nur an einem Nachmittag zusätzlich Pflichtunterricht zu erteilen ist. Die Neuverteilung der Schülerpflichtstunden ermöglicht eine noch bessere Rücksichtnahme der Schule bei der Erteilung von Hausaufgaben im Falle des Nachmittagsunterrichts.
Für die Schülerinnen und Schüler entfällt ab dem 1. August 2008 die Nachweispflicht, in den Schuljahrgängen 5 bis 12 im Umfang von fünf Stunden am Wahlunterricht teilgenommen zu haben. Der Schule werden für 260 fachbezogen erteilte Pflichtstunden sowie für 12 Wahlstunden zur Intensivierung und Vertiefung des Unterrichts, zur Förderung sowie zum Angebot von Arbeitsgemeinschaften und anderem Wahlunterricht die entsprechenden Lehrerstunden zugewiesen. Die Schule hat die Möglichkeit, die vorgegebenen Fachstunden nach eigenen Schwerpunkten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 zu verteilen.
Das zusätzliche Förderangebot von 1,5 Stunden je Klasse für die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 9. Schuljahrgangs wird über den 1.2.2009 bis zum Ende des Schuljahres 2008/2009 fortgeschrieben. Damit erhalten die Schülerinnen und Schüler dieser in der Umstellungsphase befindlichen Klassenstufe eine ergänzende Förderung durch zusätzliche Lehrerstunden über einen Zeitraum von eineinhalb Schuljahren. Das gewährleistet ihren inhaltlichen Anschluss an die Schülerinnen und Schüler des jetzigen 10. Schuljahrgangs, mit denen sie gemeinsam das Abitur absolvieren werden.
Die durchschnittliche Klassenfrequenz im jetzigen 9. Schuljahrgang beträgt mit Stichtag vom 12.2.2008 bereits nicht mehr als 27 Schülerinnen und Schüler, diese Klassen müssen zum Schuljahreswechsel nicht neu gebildet werden. Deshalb werden die Klassenfrequenzen im 10. Schuljahrgang nicht generell gesenkt, aber in klassenübergreifenden Kursen wird der Teiler 27 eingeführt, der auch für den bisherigen 11. Schuljahrgang gilt. Außerdem erhalten diejenigen Schulen, in denen die Klassenfrequenzen 31 und mehr Schülerinnen und Schüler im 10. Schuljahrgang betragen, nicht 1,5, sondern 2,0 Förderstunden je Klasse.
Die Anzahl der schriftlichen Arbeiten in der gymnasialen Oberstufe wird in vertretbarem Umfang reduziert. Gleichzeitig erhält die Schule die Möglichkeit, im Bedarfsfall selber zu entscheiden, ob eine ergänzende schriftliche Arbeit erforderlich ist. Eine Entlastung bei den schriftlichen Arbeiten in den Schuljahrgängen 5 bis 10 ist bereits mit dem Deregulierungserlass vom Juni 2007 erfolgt.
Zum kommenden Schuljahr werden 101 der 224 Gymnasien in öffentlicher Trägerschaft bereits Ganztagsschule sein. Damit werden 51 % aller Gymnasial- und Gymnasialzweigschülerinnen und -schüler einen Ganztagsplatz erhalten. Die Landesregierung setzt in Abstimmung mit den Schulträgern die Umwandlung von Halbtagsschulen in Ganztagsschulen durch die Zuweisung entsprechender Lehrerstunden schrittweise fort. Im Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden sollen Wege gesucht werden, um die Entwicklung von Ganztagsschulen voranzutreiben. Dabei werden neue Anträge von Gymnasien auf Umwandlung in eine Ganztagsschule unter Berücksichtigung der besonderen Stellung der Hauptschule gleichberechtigt behandelt neben Anträgen von Schulen anderer Schulformen.
Die Fachlehrpläne werden auf die Vermittlung inhaltlicher Kern- und Methodenkompetenzen ausgerichtet. Sie werden gestrafft und an den verkürzten gymnasialen Bildungsgang angeglichen. Im Vordergrund steht der kompetenzorientierte Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife. Die Fachkonferenzen der Schulen werden durch zusätzliches Fortbildungspersonal (Multiplikatoren) in fachbezogenen Fortbildungen zur Umsetzung der neuen Kerncurricula unterstützt. Wichtiger noch als die Straffung ist die schnelle Umsetzung der neuen Kerncurricula in den Schulen.
Im Abitur 2011 werden die Schul- und Ferienzeiten so gestaltet, dass die Aushändigung der Abiturzeugnisse 2011 zum 1. Juli des Jahres erfolgt, um in der Schule angemessene Prüfungs- und Korrekturzeiten sicherzustellen. Außerdem werden die Lehrkräfte auf Grund der erhöhten Korrektur- und Prüfungsbelastungen im Abitur 2011 durch eine Verkleinerung der Fachprüfungsausschüsse in der Abiturprüfung sowie eine Neufestlegung des Zeitpunkts für den flexiblen Unterrichtseinsatz nach Beendigung des Unterrichts in den Prüfungsgruppen entlastet. Schließlich wird an Schulen, die 2011 einen doppelten Abiturientenjahrgang zu bewältigen haben, im Schuljahr 2010/11 keine Schulinspektion durchgeführt.
Schülerinnen und Schüler erhalten weiterhin die Möglichkeit, zwischen einem Abitur nach zwölf oder nach dreizehn Schuljahren zu wählen. Der Zeitpunkt für den Erwerb eines Schulabschlusses ist dabei eindeutig definiert und richtet sich nach den KMK-Vorgaben, die für alle Länder gelten. Die Durchlässigkeit unter den verschiedenen Schulformen wird noch weiter verbessert, indem Schülerinnen und Schüler nach dem erfolgreichen Besuch des 9. Schuljahrgangs im verkürzten gymnasialen Bildungsgang ab dem Schuljahr 2009/2010 vorzeitig in das Fachgymnasium oder in eine vergleichbar geeignete berufsbildende Schule wechseln können. Damit greift die Landesregierung auch eine entsprechende Anregung des Kultusausschusses auf.
Das Kultusministerium wird dafür Sorge tragen, dass die vom Kultusministerium bereitgestellte Verwaltungssoftware für die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung einen reibungslosen Ablauf im Schuljahr 2010/2011 gewährleistet.
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