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Deutsche Schulen im Ausland
Bek. d. MK v.24.6.1997 - 3035-50 130 – 8/2

Die nachstehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 6.2.1997 gebe ich bekannt:

Berechtigung für die Deutsche Schule Bogotá zur Gleichstellung von Zeugnissen

Der Deutschen Schule Bogotá wird die Berechtigung zur Gleichstellung von Zeugnissen zuerkannt.

1. Mit der Zuerkennung erhält die Deutsche Schule Bogotá die Berechtigung, Zeugnisse, die den entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern erteilt werden, mit folgendem Vermerk zu versehen: Dieses Zeugnis ist aufgrund der Berechtigung, die die Deutsche Schule Bogotá mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.2.1997 erhalten hat, dem Zeugnis der entsprechenden Jahrgangsstufe eines Bildungsganges zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife öffentlicher Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt,
2. Die Deutsche Schule Bogotá erhält die Berechtigung, Zeugnisse von entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern mit einem Vermerk der Gleichstellung mit Zeugnissen der entsprechenden Jahrgangsstufe des Bildungsganges einer Hauptschule oder Realschule bzw. mit dem deutschen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zu versehen.
Die Zuerkennung erfolgt widerruflich.

Berechtigung für das Colégio Visconde de Porto Seguro in Sao Paulo zur Gleichstellung von Zeugnissen

Dem Colégio Visconde de Porto Seguro in Sao Paulo wird die Berechtigung zur Gleichstellung von Zeugnissen zuerkannt.

1. Mit der Zuerkennung erhält das Colégio Visconde de Porto Seguro in Sao Paulo die Berechtigung, Zeugnisse, die den entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern erteilt werden, mit folgendem Vermerk zu versehen: Dieses Zeugnis ist aufgrund der Berechtigung, die das Colégio Visconde de Porto Seguro in Sao Paulo mit Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6.2.1997 erhalten hat, dem Zeugnis der entsprechenden Jahrgangsstufe eines Bildungsganges zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife öffentlicher Schulen in der Bundesrepublik Deutschland gleichgestellt,
2. Das Colégio Visconde de Porto Seguro in Sao Paulo erhält die Berechtigung, Zeugnisse von entsprechend geförderten Schülerinnen und Schülern mit einem Vermerk der Gleichstellung mit Zeugnissen der entsprechenden Jahrgangsstufe des Bildungsganges einer Hauptschule oder Realschule bzw. mit dem deutschen Hauptschulabschluss oder Realschulabschluss zu versehen.
Die Zuerkennung erfolgt widerruflich.

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