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Deutsche Schulen im Ausland
RdErl. d. MK v. 12.12.2000 - 3035 - 50 130 – 8/2 (SVBl. 2/2001 S.61)

Die nachstehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 31.8.2000 gebe ich bekannt:

Berechtigung der Deutschen Schule Helsinki zur Erteilung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule

Der Deutschen Schule Helsinki wird widerruflich die Berechtigung zur Erteilung von Abschlusszeugnissen der Hauptschule und der Realschule erteilt.

Anerkennung der Deutschen Botschaftsschule Peking als Deutsche Auslandsschule, die zur deutschen allgemeinen Hochschulreife führt

Die Deutsche Schule Peking wird widerruflich als Deutsche Auslandsschule, die zur deutschen allgemeinen Hochschulreife führt, anerkannt.

Ermächtigung der Deutschen Schule Warschau zur erstmaligen Abhaltung der deutschen Reifeprüfung

Die Deutsche Schule Warschau wird ermächtigt, am Ende des Schuljahres 2000/2001 erstmals eine deutsche Reifeprüfung nach der "Ordnung der deutschen Reifeprüfung im Ausland“ vom 27.1.1995 i.d.F. vom 15.4.1999 abzuhalten.

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