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Deutsche Schulen im Ausland
Bek. d. MK v.7.3.2002 - 3035-50 130 – 8/2 (SVBl. Nr.7/2002 S.254)

Die nachstehenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 7.3.2002 gebe ich bekannt:

Berechtigung der Deutschen Schule der Borromäerinnen Alexandria zur Erteilung von Abschlusszeugnissen der Haupt- und Realschule

Die Deutsche Schule der Borromäerinnen in Alexandria erhält widerruflich die Berechtigung, Abschlusszeugnisse der Haupt- und Realschule zu erteilen.

Anerkennung des berufsbildenden Zweiges der Deutschen Schule Bogotá als Deutsche Berufsschule im Ausland

Der berufsbildende Zweig der Deutschen Schule Bogotá wird als Deutsche Berufsschule im Ausland gemäß Beschluss der KMK vom 24.5.1991 anerkannt. Die Anerkennung ist widermflich.

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