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Kooperative Migrationsarbeit in Niedersachsen
Bek. d. MFAS v. 9.11.2000 - 506-48102/22 (Nds.MBl. Nr.8/2001 S.212)

Die Migrationsarbeit umfasst die bestehenden Fachdienste zur Integration von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen ausländischer Herkunft und der Ausländersozialberatung. In das Netz der kooperativen Migrationsarbeit sollen alle Projekte und Programme eingebunden werden, die die gesellschaftliche Integration von Migrantinnen und Migranten zum Ziel haben. Hierzu gehören die Aktivitäten im Rahmen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsprogramme der EU, insbesondere die Fortführung des Programms INTEGRA, die Jugendprogramme des Landes (RABAZ) und des Bundes (Jump) sowie die sonstigen Programme der Arbeitsverwaltung zur beruflichen Eingliederung Benachteiligter am Arbeitsmarkt.

Die Arbeit muss auf die jeweiligen regionalen Gegebenheiten abgestimmt sein sowie vorhandene Ansätze einer Kooperation weiterentwickeln.

Die folgenden Eckpunkte bilden hierfür den Rahmen:

Die Realisierung einer kooperativen Migrationsarbeit bedarf einer aktiven Beteiligung der verantwortlichen Institutionen, Träger und Gebietskörperschaften. Das Land wird diesen Prozess im Rahmen des Interventionsprogramms des Landes fördern.

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