Gesetze, Verordnungen, Erlasse und Kommentare
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Vom Schuljahr 1998/99 bis zum Schuljahr 2012/13 müssen Lehrkräfte in Niedersachsen je nach Lehramt 1 - 2 Unterrichtsstunden pro Woche über ihre Unterrichtsverpflichtung hinaus für einen individuellen Zeitraum bis zu 10 Jahren zusätzlich arbeiten. Die Schulen dokumentieren für ihre Lehrkräfte in Arbeitszeitkonten (ArbZVO-Lehr § 5 Abs. 1 - 2) die Mehrarbeit. Der Ausgleich der Mehrarbeit soll in der Regel entsprechend der Ansparphase durchgeführt werden.
Da der Start der Ansparphase in den einzelnen Schulformen sehr unterschiedlich ist, beginnt die Ausgleichsphase ebenfalls zu verschiedenen Schuljahren.
Im Schuljahr 2008/2009 beginnt die Ausgleichsphase für
Im Schuljahr 2009/2010 beginnt die Ausgleichsphase für
Im Schuljahr 2010/2011 beginnt die Ausgleichsphase für
Im Schuljahr 2011/2012 beginnt die Ausgleichsphase für
Im Schuljahr 2012/2013 beginnt die Ausgleichsphase für
Im Schuljahr 2013/2014 beginnt die Ausgleichsphase für
Anmerkungen:
Die
Ansparphase umfasst die Zeit der Kontoführung und schließt Phasen
eines Störfalles wie Beurlaubungen, Schwangerschaft, längere
Krankheiten usw. ein.
Besonderheiten in der Ausgleichsphase
Lehrkräfte können einen späteren Beginn der Ausgleichsphase als vorgegeben und eine von der Ansparphase abweichende Dauer beantragen. (ArbZVO-Lehr § 5 Abs. 5) Der Ausgleich kann auch gebündelt durch völlige Freistellung von mindestens ½ bis zu 2 Schuljahren erreicht werden.
Durch besondere Ereignisse kann die Durchführung der Ausgleichsphase nicht mehr möglich sein, z.B.:
Für diese Fälle erfolgt eine Ausgleichszahlung. Es ist dazu ein Antrag auf Abgeltung mit einer Dokumentation über die Ansparzeit an das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung über die LSchB, Lüneburg, einzureichen.
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