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Kulturaustauschprogramm im pädagogischen Bereich
Entsendung deutscher Lehrkräfte in die USA im Schuljahr 2017/2018

Bek. d. MK v. 1.11.2016 – 44-50 8421 (SVBl. 11/2016 S. 655)

Für deutsche Lehrkräfte besteht im Schuljahr 2017/2018 wieder die Möglichkeit, im Rahmen des deutsch-amerikanischen Kulturaustauschprogramms STEP (School Teacher Enrichment Program) in den USA zu unterrichten. Verantwortlich für die Durchführung des Programms auf deutscher Seite ist die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in Zusammenarbeit mit der Checkpoint Charlie Stiftung – STEP in Berlin.

Voraussetzungen für die Teilnahme sind:

  1. 1. und 2. deutsches Staatsexamen für das Lehramt oder Nachweis der Gleichwertigkeit bei anderen Abschlüssen
  2. Lehrbefähigung für das Schulwesen, unabhängig von Fächern und Schulstufen
  3. mindestens 3 Jahre Berufserfahrung nach dem Referendariat, möglichst auch Klassenlehrertätigkeit
  4. gute bis sehr gute englische Sprachkenntnisse
  5. deutsche Staatsangehörigkeit (auf Grund vertraglicher Programmvereinbarungen mit den amerikanischen Erziehungs- und Einwanderungsbehörden)
  6. sehr hohe Flexibilität, Engagement und Anpassungsfähigkeit
  7. PKW-Führerschein und Fahrpraxis

Nicht berücksichtigt werden können Bewerberinnen und Bewerber, die im Besitz einer Greencard bzw. mit einem / einer US-Bürger/in verheiratet sind.

Die Vertragsdauer beträgt zunächst ein Jahr. Eine Verlängerung auf maximal drei Jahre ist möglich. Je nach Berufserfahrung und Einsatzort liegt das Anfangsgehalt (bei drei Jahren Berufserfahrung) zwischen US $ 34.000 und US $ 57.000 pro Jahr. Das Auswahlverfahren wird von den für die Durchführung verantwortlichen (o. a.) Behörden durchgeführt.

Bewerben können sich sowohl verbeamtete als auch angestellte Lehrkräfte. Arbeitssuchende Lehrerinnen und Lehrer können, die Mindestberufserfahrung vorausgesetzt, ebenfalls an diesem Kulturaustauschprogramm teilnehmen, um ihre sprachlichen, landeskundlichen und sozialen Kompetenzen zu vertiefen. Erfahrungsgemäß wuchs in den letzten Jahren die Nachfrage speziell nach Grundschullehrkräften.

Die Vermittlung erfolgt nach Bedarf der einzelnen Bundesstaaten, wobei Ortswünsche nicht berücksichtigt werden können; entsprechende Verträge bestehen mit den US-Partnerstaaten Delaware, Minnesota, Nebraska, South Carolina und Texas. Einsatzmöglichkeiten ergeben sich derzeit auch in den Staaten Indiana, Kalifornien, Kentucky, New Mexico, Ohio, Utah und Washington. Grundsätzlich werden alle Fächerkombinationen angefragt, jedoch haben Fächer wie Religion und Psychologie keine Vermittlungschancen.

Erfolgreiche Bewerberinnen und Bewerber des Landes Niedersachsen können in der Regel davon ausgehen, dass ihnen Urlaub ohne Fortzahlung der Bezüge unter Anerkennung öffentlicher Belange gewährt wird.

Ansprechpartnerinnen:

Frau Grit Orgis (STEP-Direktorin) oder Frau Ina Frost (STEP-Koordinatorin)
c/o Checkpoint Charlie Stiftung, Wolfensteindamm 9, 12165 Berlin,
Tel.: 030 844906-0, Fax: 030 844906-20,
E-Mail: g.orgis@cc-stiftung.de, Homepage: www.cc-stiftung.de

Bewerbungsunterlagen und ein Merkblatt sind auf der Homepage der Checkpoint Charly Stiftung unter STEP -> GTEP erhältlich.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen bis spätestens 2.12.2016 bei der Checkpoint Charlie Stiftung eingegangen sein.

Voraussichtlich am 13. und 14.1.2017 findet in Berlin ein Informations- und Auswahlwochenende statt. Den zugelassenen Bewerberinnen und Bewerbern werden der genaue Termin sowie die Veranstaltungsorte rechtzeitig bekannt gegeben.

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