Einstellung von Lehrkräften an allgemein bildenden Schulen zum
21.8.2000;
Teilzeit-Beamtenverhältnis gemäß § 80b
(jetzt § 80c) NBG
RdERl. d. MK v. 23.5.2000 - 307-84 002
(SVBl. 7/2000 S.243)
I. Die Landesregierung hat eine schrittweise Veränderung der
bisherigen Teilzeitbeschäftigung für neue Lehrerinnen und Lehrer
beschlossen.
Die Einstellungsteilzeit wird bei den einzelnen
Lehrämtern und Schulformen dann beendet, wenn der Bewerberüberhang
abgebaut sein wird. Dies ist bei den berufsbildenden Schulen, dem Lehramt an
Sonderschulen und an den Hauptschulklassen bereits der Fall.
Die
Beschlüsse lauten im Einzelnen:
II. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil die
beamtenrechtliche Einstellungsteilzeit in Hessen, die dort keine spätere
Übernahme in eine Vollbeschäftigung vorsah, für
verfassungswidrig erklärt. Da die Möglichkeit besteht, dass sich auch
die niedersächsischen Gerichte auf dieses Urteil berufen, soll das dadurch
entstandene finanzielle Risiko möglichst gering gehalten werden, um die
Haushaltsmittel vollständig für die Neueinstellung von
Lehrkräften zu verwenden.
Deshalb sind alle zum -21.8.2000 im
Teilzeit-Beamtenverhältnis vorgesehenen Einstellungen wie 1996 und 1997 im
Teilzeit-Angestelltenverhältnis vorzunehmen.
Das gilt auch für
die Schulstellen, für die die Schulen Auswahlvorschläge vorlegen. Die
mit voller Stundenzahl bekannt gegebenen Einstellungen mit dem Lehramt an
Sonderschulen und an Hauptschulklassen sowie an berufsbildenden Schulen
erfolgen wie vorgesehen im Beamtenverhältnis.
Die Vertragsangebote
für die Teilzeit-Angestelltenverhältnisse werden gesondert
übersandt.
III. Die seit dem 1.9.1999 in ein Teilzeit-Beamtenverhältnis
gemäß §80b (jetzt 80c) NBG eingestellten Lehrkräfte
erhalten die Möglichkeit, zum 1.2.2001 ihre Stundenzahl über den
Umfang der Einstellungsteilzeit hinaus bis zur Vollbeschäftigung zu
erhöhen. Anträge auf Erhöhung der Stundenzahl können bis
zum 1.9.2000 gestellt werden.
Die Bezirksregierungen übersenden eine
Kopie dieses Erlasses an die Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen, an
denen seit dem 1.9.1999 in ein Teilzeit-Beamtenverhältnis eingestellte
Lehrkräfte unterrichten.
Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden
gebeten, die betreffenden Lehrkräfte umgehend über diesen Erlass zu
informieren.
Durch eine vorzeitige Erhöhung der Stundenzahl vermindern
sich die möglichen Neueinstellungen zum 1.2.2001. Zum Ausgleich der
Unterrichtsversorgung können Abordnungen und Versetzungen erforderlich
werden.
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