Finanzhilfe für Schulen in freier
Trägerschaft
Hier: Schülerbeträge für allgemein
bildende Schulen für das Schuljahr 2001/02
RdErl. d. MK v. 21.12.2001 - 3065-81104/03 (01) (SVBl. 2/2002
S.43)
Bei der Berechnung der Finanzhilfe für die allgemein bildenden Schulen in freier Trägerschaft nach den §§149 ff NSchG sind für das Schuljahr 2001/02 folgende Schülerbeträge und Verhältniszahlen zugrunde zu legen:
I. Schülerbeträge für Ersatzschulen (allgemein)
Grundschulen 3.787,32 DM Orientierungsstufen 4.597,60 DM Hauptschulen 5.152,78 DM Realschulen 4.757,44 DM Gymnasien 6.336,55 DM Sonderschulen: Lernhilfe 9.410,38 DM Erziehungshilfe 16.463,78 DM Sprachbehinderte 9.029,13 DM Geistig Behinderte 27.270,73 DM Körperbehinderte 22.094,75 DM Gehörlose 17.625,52 DM Blinde 23.122,55 DM
II. Verhältniszahlen (Schüler-Unterrichtspersonal-Relationen der öffentlichen Schulformen)
Grundschulen Lehrkräfte 23,51 Orientierungsstufen Lehrkräfte 21,43 Hauptschulen Lehrkräfte 17,28 Realschulen Lehrkräfte 20,71 Gymnasien Lehrkräfte 17,15 Sonderschulen: Lernhilfe Lehrkräfte 10,47 Erziehungshilfe Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter7,29
20,94Sprachbehinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter11,97
1.295,26Geistig Behinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskraft5,29
8,69
34,69Körperbehinderte Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter
Betreuungskraft6,12
12,75
46,35Gehörlose Lehrkräfte 5,59 Blinde Lehrkräfte
Päd. Mitarbeiter5,26
14,06
Die weiteren Parameter zur Berechnung der Schülerbeträge und der Verhältniszahlen liegen den Bezirksregierungen vor. Darüber hinaus werden die Parameter zur Berechnung der Verhältniszahlen in Tabelle 18 der Broschüre "Die niedersächsischen allgemein bildenderi Schulen in Zahlen" - Stand: Schuljahr 2001/02 - veröffentlicht.