Empfehlungen der Kultusministerkonferenz zur Arbeit in der Grundschule
Bek. d. MK v. 1.7.1994 -301 - 81 020 (SVBl. 7/1994, S.197)Nachstehend wird die von der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossene Neufassung der Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule bekanntgemacht:
Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 2.Juli 1970 i.d.F. vom 6.Mai 1994)Gliederung
1.
1.1
Gegenwartsbewältigung und Zukunftsorientierung - zwei Aspekte didaktischer Neubesinnung
1.2
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
2.
2.1
2.2
2.3
2.4
3.
Übergang in die weiterführenden Schulen
3.1
3.2
4.
4.1
4.2
In ihrem Beschluss vom 2.Juli 1970 hat die Kultusministerkonferenz erstmals "Empfehlungen zur Arbeit in der Grundschule" mit dem Ziel gegeben, "die pädagogische Arbeit auf der grundlegenden Stufe des Bildungswesens zu verbessern". Die Empfehlungen gingen von den damals aktuellen Verhältnissen der Grundschule aus und zeigten Art und Richtung notwendiger Veränderungen auf. Sie bezogen sich dabei auf Problemstellungen wie die Verbesserung der Chancengleichheit, kompensatorische Erziehung und verstärkte Differenzierung bei der Unterrichtsarbeit, eine frühe kognitive Förderung in Verbindung mit Überlegungen zur Neuordnung des Schulanfangs, eine stärkere Betonung der Eigengesetzlichkeit einzelner Unterrichtsgebiete und die Entwicklung lernzielorientierter Curricula sowie Bemühungen um eine stärkere sachliche Orientierung des Unterrichts.
Diese Empfehlungen sind in den zurückliegenden Jahren in die Richtlinien und Lehrpläne der Länder eingeflossen und haben zu grundlegenden Verbesserungen der Unterrichtsarbeit in den Grundschulen geführt. Mit der vorliegenden Fortschreibung und Neufassung der Empfehlungen wird grundsätzlich an den Beschluss vom 2.Juli 1970 angeknüpft. In der Zwischenzeit haben sich aber die gesellschaftlichen und pädagogischen Rahmenbedingungen von Schule und Unterricht geändert. Zu bedenken ist auch die Situation in den neuen Ländern, deren Schulen bis 1989 eine ganz andere Entwicklung als in den alten Ländern der Bundesrepublik genommen hatten.
Die Kinder von heute kommen mit gewandelten und sehr unterschiedlichen Erfahrungen zur Schule. Zugleich ist im Bewusstsein der Eltern die Bedeutung der Schule als Vermittlerin von Lebenschancen gestiegen. Die Veränderung der Familienstrukturen, ein vielfältiges Spektrum von Lebensformen und Erziehungsvorstellungen verbunden mit einer erweiterten Mitwirkung der Eltern, das Zusammenleben mit Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen, ein wachsendes Bewusstsein für ökologische Fragen, der Einfluss der Medien - all dies stellt die Grundschule ebenso vor neue Aufgaben wie die wachsende Bereitschaft, im Rahmen des Möglichen auch Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule zu unterrichten.
Seit jeher gehört zu den wichtigsten Aufgaben der Grundschule, die Persönlichkeitsbildung des Kindes zu fördern und die entscheidenden Grundlagen für weiterführendes Lernen zu legen. Bei der Gestaltung eines sowohl differenzierenden als auch integrierenden Unterrichts geht es einerseits darum, sehr unterschiedliche Lernmöglichkeiten angemessen zu berücksichtigen, andererseits aber auch zusammen mit Schülerinnen und Schülern gemeinschaftsbildende Lernaktivitäten zu entwickeln. Die Grundschule muss sich noch stärker als bisher als Ort gemeinsamer Grunderfahrungen verstehen und die Erziehung zur Gemeinschaftsfähigkeit in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellen. Sie muss die Fähigkeit zur Kulturaneignung ausbilden und im Zusammenhang damit auch Konzepte zur Öffnung auf ihr Umfeld hin entwickeln. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass durch diese Aufgaben und durch die größere Heterogenität der Schülerschaft die pädagogische Arbeit der Grundschule vielfältiger und anspruchsvoller geworden ist.
Die Empfehlungen verzichten darauf, lehrgangsbezogene Bereiche des Unterrichts, denen eine spezifische Systematik zugrunde liegt und die übereinstimmend zum festen Bestand der Lehrpläne gehören, detailliert darzustellen. Auch werden Unterrichtsbereiche, für die bereits Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz bestehen, nicht im einzelnen erläutert; auf sie wird im Anhang verwiesen. Aufgabe der vorliegenden Empfehlungen ist es, den Prozess der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Grundschule zu fördern, indem sie ihn kritisch reflektieren und ihm eine in die Zukunft weisende Perspektive geben.