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Schulanfangsaktion
2025
Gem. Bek. v. MI, MK und MW v.
06.05.2025 24.2 30061/3 (SVBl. 6/2025 S. 330)
Die Schulanfangsaktion im Jahr 2025 setzt im Rahmen des Curriculums Mobilität das als langfristige Kampagne konzipierte Projekt Kleine Füße unter Beibehaltung der bisherigen Bausteine fort. Ein konzentrierter Einsatz von Schulweglotsen und -lotsinnen zu Beginn des Schuljahres soll dies unterstützen. Die Schulanfangsaktion hat vorrangig präventiven Charakter. Sie will sowohl die Schülerinnen und Schüler der ersten Klassen sowie deren Erziehungsberechtigte, als auch die Verkehrsteilnehmenden ansprechen.
1. Öffentlichkeitsarbeit
Die Verkehrsteilnehmenden werden mit gezielter Öffentlichkeitsarbeit für die mit dem Schulanfang verbundenen Risiken und Gefahren sensibilisiert. Sowohl die Auftaktveranstaltung als auch die vorbereitenden Aktionen der Kooperationspartner auf regionaler Ebene sind ein wichtiger Bestandteil der Aufklärungskampagne. Zusätzlich weisen zahlreiche Spannbänder mit der Aufschrift Achten Sie auf Kinder insbesondere Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer auf den Schuljahresbeginn hin.
1.1 Fußgängerpass in Kindertagesstätten und Schulen
Bereits im Vorfeld der Einschulung soll eine Sensibilisierung für
den Schulweg zu Fuß erreicht werden, indem Kindertagesstätten als
Kooperationspartner in die Schulanfangsaktion eingebunden werden. Dazu sollen
für Eltern und Kinder durch den Erwerb eines
Fußgängerpasses o. ä. ein Anreiz geschaffen werden,
sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Ziel ist es, den Kindern eine
Handlungssicherheit in Bezug auf den zukünftig anstehenden Schulweg zu
vermitteln und sie zum fußläufigen Schulweg zu motivieren. Die
verschiedenen regional bereits vorhandenen Modelle eines
Fußgängerpasses können in die Kampagnen
eingearbeitet werden. Die Verkehrswachten und die
Verkehrssicherheitsberaterinnen und -berater der Polizei stehen
Kindertagesstätten und Schulen unterstützend zur Seite.
Aufgepasst mit ADACUS, ein Verkehrssicherheitsprogramm der ADAC
Stiftung, führt Kinder an die Rolle als zu Fuß Gehende im
Straßenverkehr heran. ADAC Moderatorinnen und Moderatoren üben
hierbei auch das richtige Verhalten beim Queren der Fahrbahn. Nähere
Informationen unter:
https://stiftung.adac.de/foerderschwerpunkte/unfallpraevention/aufgepasst-mit-adacus/
1.2 Film: Abenteuer Schulweg für Elternabende, Schulelternratssitzungen, Unterricht und soziale Medien
In dem Film Abenteuer Schulweg wird vermittelt, wie gesund,
bewegungs- und beziehungsfördernd es für die Kinder ist, zu Fuß
zur Schule zu gehen. Der Tag beginnt an der frischen Luft und nicht unter
Zeitdruck im Verkehrschaos vor der Schule, wo eigene und andere Kinder in der
Unübersichtlichkeit des Fahrzeugaufkommens unweigerlich gefährdet
sind. Der im Jahr 2019 aktualisierte Film, das Schulweglied sowie eine
Präsentation stehen für die vorbereitenden Einschulungselternabende
sowie den ersten Elternabend nach Schulbeginn, den Unterricht und auch zur
Öffentlichkeitsarbeit (soziale Medien, ÖPNV inkl. Haltestellen, etc.)
unter
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/projekte/schulanfangsaktionen
zum Herunterladen zur Verfügung.
Für Schulelternabende können die Kurz- und Langfassungen des Films Abenteuer Schulweg genutzt werden.
1.3 Elternbriefe
Es steht wiederum ein Elternbrief mit allgemeinen Hinweisen zu den
Themen Sicher zu Fuß zur Schule, Sicher mit dem Bus zur
Schule und Sicher mit dem Auto zur Schule zur Verfügung,
der je nach örtlicher Situation und Bedarf verändert werden kann. Der
Elternbrief steht als schwarz / weiß-PDF-Dokument in deutscher,
türkischer, russischer, polnischer und arabischer Sprache auf der Seite
des Niedersächsischen Kultusministeriums unter
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/projekte/schulanfangsaktionen
als Download zur Verfügung.
1.4 Postkarten
Statt der bekannten Faltblätter und Flyer sollen neu gestaltete Postkarten mit QR-Codes zu ausgewählten Internetseiten führen. Auf diesen Seiten erhalten Erziehungsberechtigte Informationen zum Üben des Schulwegs zu Fuß. Die Postkarte ist zur Aushändigung an Erziehungsberechtigte oder zum Anbringen an deren Kraftfahrzeugen gedacht. Durch die bunte Farbgebung sollen zudem die Kinder angeregt werden, die Bedeutung der Postkarte und deren Botschaft zu hinterfragen. Über den Aktionszeitraum der Schulanfangsaktion hinaus soll die Verteilung der Postkarten die Erziehungsberechtigten zur Selbstreflexion anregen.
1.5 Malbogen
Zu der Aktion wird ein Malbogen als Download im Internetangebot des
Niedersächsischen Kultusministeriums unter
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/projekte/schulanfangsaktionen
angeboten.
Das Heft illustriert unter Verwendung der Sympathiefigur Matze in vier kurzen Bildergeschichten jeweils verkehrssicherheitsbezogene Themen rund um den Schulweg und ist zur unterrichtsbegleitenden Verkehrssicherheitserziehung geeignet.
2. Aktion Kleine Füße auf dem Schulweg
Neben den Maßnahmen mit vorrangig appellativer Ausrichtung umfasst das Aktionsprogramm eine Reihe wirkungsvoller Instrumente zur sicheren Gestaltung des Schulweges:
Wie in den Vorjahren sollen an geeigneten Örtlichkeiten im Verlauf des Schulweges gelbe Farbmarkierungen in Form von kleinen Füßen aufgebracht werden (Einverständnis Straßenbaulastträger siehe 3.3), um Kinder gezielt zu gefahrenreduzierten Querungsstellen zu leiten. Die Markierungen sollen eine Länge von wenigen Metern nicht überschreiten und dürfen grundsätzlich nicht auf Fahrbahnen und Radwegen angelegt werden. An Querungsstellen sollen die Kleinen Füße in geschlossener Stellung ca. 20-30 cm vor dem zu überschreitenden Randstein aufgebracht werden. Bei der Erstaufbringung der Markierungen, also dort, wo bisher keine Markierungen vorhanden waren oder straßenbauliche Veränderungen durchgeführt worden sind, sind Vertretende der örtlichen Polizei und / oder der örtlichen Verkehrswacht durch die Schulen hinzuzuziehen. In diesem Kontext werden die Schulen angehalten, aktiv an die Vertretenden heranzutreten, um deren Expertise in die Schulweggestaltung einfließen zu lassen. Durch die Markierungen erfahren die pädagogischen Maßnahmen zum Erlernen des Schulweges eine wirkungsvolle Unterstützung. Sollte aufgrund der Entfernung zwischen Schule und Wohnung der Weg nicht zu Fuß zurückgelegt werden können, stellt die Fahrt mit dem Bus eine gute Alternative zur individuellen Fahrt mit dem Pkw dar. Statistisch gesehen ist die Fahrt mit dem Bus sicherer als die mit anderen Verkehrsmitteln. Hinweise zum sicheren Verhalten an Haltestellen sowie beim Ein- und Aussteigen sind unter https://bdo.org/busstop-sicher-zur-schule/10-goldene-regeln-sicherer-schulweg zu finden.
2.1 Schulwegpläne leichtgemacht
Eine Untersuchung im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) über die Entwicklung, Verbreitung und Anwendung von Schulwegplänen in Deutschland zeigt, dass die Sicherheit und eigenständige Mobilität von Schülerinnen und Schülern durch Schulwegpläne erhöht werden kann. In Schulwegplänen werden sowohl gefahrenreduzierte Wege als auch gefahrenträchtige Stellen dargestellt. Die Vorarbeiten für das Aktionsprogramm Kleine Füße sind insbesondere im Bereich der Verkehrsraumanalyse weitgehend identisch mit denen zur Erstellung eines Schulwegplanes. Die Erarbeitung eines Schulwegplanes im Zusammenhang mit dem Aktionsprogramm Kleine Füße ist daher sowohl unter arbeitsökonomischen als auch didaktischen Gesichtspunkten überaus sinnvoll. Die parallele Verwendung der gelben Fußstapfen sowohl in einem Schulwegplan als auch in der Verkehrswirklichkeit gewährleistet eine einheitliche und einprägsame Symbolsprache. Zur Erstellung und Aktualisierung von Schulwegplänen hat die BASt den Leitfaden "Schulwegpläne leichtgemacht" erstellt. Der Leitfaden steht mit ergänzenden und hilfreichen Anlagen unter www.bast.de/schulwegplan zum Herunterladen zur Verfügung.
Weitere allgemeine Hinweise zum Thema Schulwegpläne finden sich u.
a. unter
https://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/user_upload/LVW/Wissensblatt/2021_Wissensblatt_14_Kinder_
auf_dem_Schulweg.pdf
sowie
https://www.landesverkehrswacht.de/fileadmin/user_upload/LVW/Wissensblatt/2021_Wissensblatt_15_Der_
Schulwegplan.pdf
und
http://udv.de/de/strasse/wege-fuer-fussgaenger/mensch/kinder/schulweg-zu-fuss
Einzelne Kommunen und Städte stellen Schulwegpläne für
Grundschulen auf ihren Internetseiten ebenfalls zur Verfügung. Wichtige
Tipps zur Vorbereitung der Kinder auf die selbständige Teilnahme am
Straßenverkehr und zur Vorbereitung auf den Schulweg sind im ADAC
Schulweg-Ratgeber zusammengestellt:
https://www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/kindersicherheit/schulweg/schulwegratgeber/
2.2 Verkehrshelfende - Schulweglotsen / -lotsinnen: Ein Ehrenamt
Ehrenamtliche Schüler-, Eltern-, Erwachsenen- und Seniorenlotsen/- lotsinnen stellen als Verkehrshelfende auf dem Schulweg, insbesondere an gefahrenträchtigen Querungsstellen, einen weiteren Garanten für einen sicheren Schulweg dar. Eine Vielzahl an Schülerinnen und Schülern, Eltern, Geschwistern und weiteren Erwachsenen engagieren sich bereits landesweit ehrenamtlich und sind als Lotsinnen und Lotsen aktiv. Informationsblätter und Antragsformulare werden im Sinne der Akquise von Verkehrshelfenden an entsprechende Stellen verteilt, unter anderem an den Landesseniorenrat, die Senior-Experts, Kreis- und Stadtelternräte.
Gerade im Zusammenhang mit Schulanfängerinnen und -anfängern und deren neuen Schulwegen entfalten die ehrenamtlichen Verkehrshelfenden einen hohen Wirkungsgrad im Straßenraum bei allen Beteiligten.
Vor diesem Hintergrund sollten die niedersächsischen Grundschulen ein verstärktes Engagement, insbesondere an Elternabenden und Schulelternratssitzungen, zum Einsatz von Schulweglotsinnen und -lotsen zum Schuljahresbeginn vorsehen. Dabei können die weiterführenden Schulen unterstützend mitwirken. Die Polizei gewährleistet weiterhin die Einweisung und Ausbildung in einem erforderlichen Umfang. Zeitlich soll sich der Einsatz der Schulweglotsinnen und -lotsen vorrangig auf die Morgenstunden in den ersten beiden Unterrichtswochen nach der Einschulung konzentrieren und kann bedarfsorientiert entsprechend zeitlich ausgeweitet werden.
Auf den Gem. RdErl. d. MK, d. MI u. d. MW v. 01.12.2020 - 23.6-82112
Schulweglotsendienst; Verkehrshelfende im Sinne des § 42 Abs. 7 StVO -
Zeichen 356, wird hingewiesen. Weitere Hinweise unter:
www.landesverkehrswacht.de/angebot/artikel-detail/schulweglotsen-wir-gehen-mit/
Besondere Danksagungsaktion für
das Ehrenamt: Schulleitungen können die Danksagungsurkunden
für die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse
im passwortgeschützten Bereich herunterladen, um diese an ihrer Schule
auszuzeichnen:
https://schulleiterform.nibis.de
Das
Einloggen erfolgt über den Schulleitungszugang.
Gem. Abschnitt 8 des Rd.Erl. d. MK vom 10.11.2023 kann die ehrenamtliche Tätigkeit als Schulweglotsin bzw. Schulweglotse auch im Beiblatt zum Zeugnis aufgenommen werden.
Darüber hinaus können die Danksagungsurkunden auch als Würdigung aller Verkehrshelfenden, z. B. auch Eltern oder Senioren, ausgestellt werden.
2.3 Bus auf Füßen (walking bus)
Eine gute Alternative zu der vielfach praktizierten Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit dem Auto stellt das Modell Bus auf Füßen (WalkingBus) dar. Eltern können sich engagieren und eine Gruppe von Grundschulkindern entlang einer festgelegten Route begleiten, um sicher und eigenständig zur Schule zu gelangen. So wird dem Sicherheitsbedürfnis von Eltern Rechnung getragen und den Schulkindern Bewegung an der frischen Luft ermöglicht, die Kommunikation mit Gleichaltrigen gefördert, die Möglichkeit zur sozialen Interaktion gegeben und letztlich der Hol- und Bringverkehr vor den Schulen reduziert. Damit werden die Schulwege nicht nur sicherer, sondern die Kinder werden Schritt für Schritt durch den begleitenden Erwachsenen an die Aufgaben, die es auf dem Schulweg zu meistern gilt, herangeführt.
Der Nds. Turnerbund begleitet mit seinen Vereinen das Projekt WalkingBus:
Das Projekt bringt interessierte Schulen mit den ortsansässigen
Vereinen zusammen und unterstützt und begleitet diese bei der Initiierung
bis zum Start der Umsetzung eines WalkingBus, um sog. Elterntaxis zu vermeiden.
Informationen unter
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/projekte/walkingbus
und
https://www.ntbwelt.de/index.php?id=2666&ADMCMD_coolurl=1
Weitere Beispiele für die praktische Gestaltung des Modells des Bus
auf Füßen finden sich beispielsweise unter:
www.zu-fuss-zur-schule.de
Eine Kombination der oben beschriebenen Maßnahmen kann die Sicherheit der Schulanfängerinnen und Schulanfänger auf ihrem Schulweg deutlich steigern. Die Verkehrsbehörden und die Polizei werden gebeten, entsprechende Initiativen von Grundschulen oder Elternvertretungen (örtliche Initiativen) zu unterstützen.
2.4 Hol- und Bringzonen
Die zuständigen Straßenverkehrsbehörden sollten in Kooperation mit der Schule, dem Schulträger und der Polizei Hol- und Bringzonen bzw. sogenannte Elternhaltestellen einrichten, sodass Kinder die letzten Meter zu Fuß zur Schule gehen können. Dadurch können Kinder frühzeitig ein Bewusstsein für Gefahrensituationen im Straßenverkehr entwickeln und überhaupt erst in die Lage versetzt werden, ein räumliches Bild (geistige Landkarte) des eigenen Ortes bzw. des eigenen Schulwegs zu entwerfen. Kinder werden häufiger und regelmäßiger zur Schule gebracht als von dort abgeholt. Da sie zum Teil unterschiedliche Schulschlusszeiten haben, wird das Problem der Bringverkehre mit den Elterntaxis bei Schulbeginn in der Regel stärker wahrgenommen als das Problem der Holverkehre zu Schulschluss.
Der an einem Praxisbeispiel entwickelte ADAC Leitfaden Das
Elterntaxi an Grundschulen kann bei der Einrichtung von Hol- und
Bringzonen unterstützen. Er enthält Hintergrundwissen für die
Vorbereitung und wichtige Checklisten zur Einrichtung. Download unter:
www.adac.de/verkehr/kindersicherheit/elterntaxi-hol-bringzonen/
2.5 Die Fußgängerprofis
Im Rahmen der Schulanfangsaktion Kleine Füße - sicherer
Schulweg wurden von der Fachberatung Mobilität des Regionalen
Landesamtes für Schule und Bildung und der Verkehrssicherheitsberatung der
Polizei Niedersachsen Unterrichtsmaterialien für die Klassen 1 bis 3 der
Grundschule basierend auf dem Curriculum Mobilität entwickelt. Bei den
Materialien handelt es sich um eine sinnvolle Zusammenfassung der bekannten
Aktionsmaterialien zum Schulanfang in Verbindung mit praktischen
Unterrichtsbeispielen und -materialien. Inhalt ist u. a. eine
Unterrichtseinheit Schulwege in aller Welt sowie die
Übersetzungen der Elternbriefe im Fußgänger-Profi in Russisch,
Arabisch, Persisch, Englisch, Polnisch, Französisch und Türkisch.
Informationen unter
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/unterrichtsvorschlaege/der-fussgaengerprofi
Die Fußgänger-Profis liegen ebenfalls in digitaler Form vor
und können als Lehrgang und Unterrichtsmaterial unter dem folgenden Link
über die Schaltfläche Anmelden als Gast abgerufen werden:
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/unterrichtsvorschlaege/der-fussgaengerprofi
2.6 Wettbewerb "AutoFREIE Schule"
Zum sechsten Mal findet im Rahmen der Schulanfangsaktion 2025 der Wettbewerb AutoFREIE-Schule für Grundschulen und Förderschulen statt. Die Jahrgänge 1-4 können in den Grund- und Förderschulen bis zum Beginn der Herbstferien online autofreie Schulwegtage sammeln und sich damit an der Kampagne AutoFREIE-Schule beteiligen. Als AutoFREI gelten die Tage, an denen 90 % der Kinder einer Klasse zu Fuß (auch eingerichtete Hol- und Bringzonen), mit dem Fahrrad oder mit dem ÖPNV zur Schule kommen. Für die Schülerinnen und Schüler werden die gesammelten Kilometer insgesamt und für die einzelnen Gruppen sowie die CO2-Einsparung sichtbar dargestellt.
Wettbewerbszeitraum: 01.09.2025 bis zum 03.10.2025 (5 Wochen).
Zu gewinnen sind:
Wenn eine Schule mit mindestens 90% aller Klassen teilnimmt und alle Klassen das Zebra-Ziel erreicht haben, kann sie zusätzlich den Matze-Wanderpokal AutoFREIE-Schule gewinnen!
Die Anmeldung mit der Eingabe eines Gruppennamens kann über den
Schulleitungsaccount bis zum 27.08.2025 unter
https://gelbefuesse.nibis.de/login.php
erfolgen. Dort sind in der rechten Spalte eine Anleitung für
Lehrkräfte sowie eine Präsentation zur Erläuterung des
Wettbewerbs für die Schülerinnen und Schüler zu finden.
Entsprechende Urkunden stehen ebenfalls zur Verfügung.
https://bildungsportal-niedersachsen.de/mobilitaet/unterricht-und-praxis/primarbereich/wettbewerbe/autofreie-schule
2.7 Die Supergeheime Bannzone - ein innovatives Verkehrssicherheitsprojekt
Das Spiel Die Supergeheime Bannzone wurde gemeinsam mit niedersächsischen Grundschulen entwickelt und erprobt. Das Spiel richtet sich an Schülerinnen und Schüler der 2.-4. Jahrgänge an Grund- und Förderschulen mit dem Ziel, die Kinder für einen fußläufigen Schulweg zu motivieren. Zentrales Element des Spiels ist ein fiktiver Bannkreis, der in einem Radius von ca. 300 Metern um die Schule gezogen wird. Im Fokus steht dabei die Motivation zu Bewegung, Selbständigkeit, sozialem und nachhaltigem Verhalten. Alle Materialien und Anleitungen finden die Lehrkräfte in der Box, eine Vorbereitungszeit muss also nicht eingeplant werden.
Jede niedersächsische Grundschule hat im Jahr 2022 ein Spiel Die supergeheime Bannzone erhalten.
3. Sonstige Maßnahmen und Hinweise
3.1 Zentrale Auftaktveranstaltung
Die zentrale Auftaktveranstaltung findet statt am Donnerstag, den 14. August 2025, von 11:00 bis 12:00 Uhr in der Friedrich-Ebert-Schule, Salzweg 33 in 30455 Hannover unter Beteiligung von Frau Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens und Vertretungen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, des Niedersächsischen Kultusministeriums, des ADAC Niedersachsen / Sachsen-Anhalt e. V., den Niedersächsischen Gemeinde-Unfallversicherungsverbänden sowie der Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. mit Schülerinnen und Schülern, deren Erziehungsberechtigten sowie Lehrkräften der Schule.
3.2 Einverständnis der Straßenbaulastträger
Das Einverständnis der Gemeinden als Träger der Straßenbaulast für Gehwege bzw. kombinierte Geh- und Radwege für das Aufbringen der Markierungen der Kleinen Füße auf diesen Wegen wird analog zu den vergangenen Jahren vorausgesetzt.
3.3 Schablonen und Markierungsspray
Die zum Aufbringen der Kleinen Füße erforderlichen Schablonen sind in den Schulen bereits aus den vergangenen Aktionen vorhanden. Das zur Gewährleistung eines einheitlichen Erscheinungsbildes erforderliche gelbe Markierungsspray ist von den Schulen auf eigene Kosten zu beschaffen. Ersatzschablonen und Informationen zum Einsatz des gelben Markierungssprays können über die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. bezogen werden.
3.4 Verkehrssicherheitsaktionen nach Auftaktveranstaltung
Die Materialzusammenstellung unterstützt die Gestaltung individueller, auf die jeweilige örtliche Situation abgestimmter Verkehrssicherheitsaktionen. Schulen und Polizei werden gebeten, vor Schulbeginn und in den darauffolgenden Wochen Verkehrssicherheitsaktionen durchzuführen und dabei auch eigene Schwerpunkte zu setzen. Die Integration der polizeilichen Präventionspuppenbühnen in den Programmablauf regionaler Verkehrssicherheitsaktionen bietet sich besonders an.
3.5 Verteilung der Aktionsmaterialien
Die Landesverkehrswacht Niedersachsen e. V. gewährleistet die Verteilung der Aktionsmaterialien an die Polizeiinspektionen.
Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de) |