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Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2003
RdErl. d. MF v. 28.11.2003 - 12-040 32-01/2003 – (Email v.28.11.03 u.a. an BezReg)
Bezug: RdErl. v. 31.10.2003 (Nds.MBl. S.709) - VORIS 64000 -

Die Haushaltslage in Niedersachsen ist nach wie vor im höchsten Maße angespannt, da die im Haushaltsplan veranschlagten Steuereinnahmen in beträchtlicher Höhe nicht realisiert werden können. Um einer drohenden Unterdeckung des Haushaltsjahres 2003 entgegenzuwirken, ist es unabdingbar erforderlich, die mit Bezugserlass verhängte Haushaltssperre strikt zu beachten. Ich ordne daher zusätzlich nachfolgende Regelungen ausdrücklich an:

  1. Die Haushaltswirtschaftliche Sperre gem. § 41 LHO ist äußerst restriktiv anzuwenden. Über die Auslegung hinsichtlich der Zulässigkeit einer Maßnahme entscheidet der oder die mit Bewirtschaftungsaufgaben beauftragte Bedienstete eigenverantwortlich im Einvernehmen mit dem Beauftragten für den Haushalt (BfdH). Die vorherige Beteiligung des BfdH bei allen Maßnahmen von finanzieller Bedeutung nach § 9 LHO ist besonders zu beachten.

  2. Die nach Nr. 4 des Bezugserlasses vorgeschriebene Mitteilung von zugelassenen Ausnahmen von der Haushaltssperre ist durch die Bediensteten ebenso aktenkundig zu machen wie die Entscheidungen darüber, unter welcher Voraussetzung eine Verpflichtung eingegangen oder eine Ausgabe getätigt worden ist.

  3. Die Entscheidungen und die entsprechende Aktenführung muss jeder oder jede Bedienstete gegenüber einer etwaigen Beanstandung des Landesrechungshofes selbst verantworten. Die Ressorts sind gehalten, bei Verstößen neben einer Schadens- und Regressprüfung ggf. auch disziplinarische Maßnahmen in Erwägung zu ziehen.

Ich bitte Sie, Ihre nachgeordneten Dienststellen einschließlich Landesbetriebe und Dienststellen, die Sondervermögen verwalten, über vorstehende Regelungen umgehend in Kenntnis zu setzen. Zusätzlich wird dieser Erlass zusammen mit dem Bezugserlass per E-Mail über den Verteiler für das „BfdH-Info HWS“ an alle Bediensteten versandt, die mit Mittelbewirtschaftung betraut sind.

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[Anmerkung d. Red.: ]
In einer Email vom 2.12.2003 der BezReg Hannover an die Schulen (AZ: 409b-04032) heißt es:

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Schule und Recht in Niedersachsen (www.schure.de)